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   FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10   

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FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10 (https://dejure.org/2012,53068)
FG Köln, Entscheidung vom 24.10.2012 - 15 K 883/10 (https://dejure.org/2012,53068)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 15 K 883/10 (https://dejure.org/2012,53068)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbesteuermessbetrag: Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, kein Änderungshindernis nach Treu und Glauben bei Mitwirkungspflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für Einkünfte einer GbR aus Übersetzertätigkeit und Dolmetschertätigkeit mit Sitz in Spanien

  • Betriebs-Berater

    Gewerbesteuermessbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung wegen neuer Tatsache, Treu und Glauben, Verletzung von Mitwirkungspflichten, Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer/Verfahren - Änderung wegen neuer Tatsache, Treu und Glauben, Verletzung von Mitwirkungspflichten, Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1731
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 02. Oktober 2003, BStBl II 2004, 363 und im Urteil vom 24. April 1997, BStBl II 1997, 567, komme eine Umqualifizierung von Einkünften nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht in Betracht, wenn eine gemischte Tätigkeit als einheitliche Gesamtbetätigung anzusehen sei.

    Infolge dessen muss eine gemischte Tätigkeit, unabhängig von der "Abfärbetheorie", danach qualifiziert werden, welche Tätigkeit der Gesamtbetätigung das Gepräge gibt (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1997 IV R 60/95, BStBl II 1997, 567; vom 1. Februar 1979 IV R 113/76, BStBl II 1979, 574).

    Diese Rechtsprechung ist von Bedeutung, wenn ein Steuerpflichtiger sowohl eine - originär - freiberufliche als auch eine - originär - gewerbliche Tätigkeit ausübt (im BFH-Verfahren IV R 60/95 war dies die Tätigkeit als beratender Ingenieur (freiberuflich) unter gleichzeitigem Verkauf von Computerhardware (gewerblich)).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit im Beschluss vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04 festgestellt (BVerfGE 120, 1 ff.).

    Auch insoweit hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04 (a.a.O.) die Verfassungsmäßigkeit bejaht.

  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Fehlt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen der "Stempel seiner Persönlichkeit", so ist sie - auch im Bereich der Katalogberufe - keine freiberufliche (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, DStRE 2001, 577, 578).

    Auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der u.a. die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung und die stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, vermag daher die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 29.11.2001 - IV R 91/99

    Für die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft ist bei

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Nur bei einem sehr geringen Anteil der gewerblichen Tätigkeit greift die umqualifizierende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht ein (BFH, Urteil vom 29. November 2001 IV R 91/99, BStBl II 2002, 221 ff., 224, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ein gewerblicher Anteil von mehr als 6% wurde vom Bundesfinanzhof schon als schädlich eingestuft (BFH-Urteil vom 29. November 2001 IV R 91/99, a.a.O.; vom 10: August 1994 I R 133/93; BStBl II 1995, 171).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 49/08

    Änderungsbefugnis gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Eine Tatsache wird nachträglich bekannt, wenn sie die zuständige Veranlagungsstelle des Finanzamtes im Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des Eingabewertbogens für den Erlass des ursprünglichen Steuerbescheids noch nicht kannte (BFH-Urteil vom 18. März 1987 II R 226/84, BFHE 149, 141, BStBl II 1987, 416; vom 18. Mai 2010, X R 49/08, BFH/NV 2010, 2225).

    Bekannt ist der zuständigen Dienststelle dabei der Inhalt der bei ihr geführten Akten, ohne dass insoweit auf die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters abzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010, X R 49/08, BFH/NV 2010, 2225 m.w.N.).

  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10

    Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Es werde daher nochmals auf den Antrag gemäß § 163 AO hingewiesen und ausdrücklich eine abweichende Steuerfestsetzung im Rahmen der Entscheidung über die Einspruchsverfahren durch Freistellung eines Altersvorsorgevermögens von mindestens 150.000 EUR beantragt (Bl. 70 ff. der Prozessakte 15 K 4041/10).

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz der Klägerin vom 12. Oktober 2011 (Blatt 236 der Prozessakte 15 K 4041/10) und den ergänzenden Sach- und Rechtsvortrag ihre Gesellschafter in der mündlichen Verhandlung verwiesen.

  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Insoweit ist bereits seit langer Zeit in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt, dass die Finanzbehörde einer ihrem Wortlaut nach eindeutigen Steuererklärung nicht mit Misstrauen begegnen muss, sondern regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer solchen Erklärung vertrauen darf (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 VIII R 41/89, BStBl II 1993, 569, 572; vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588; so auch Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 173 AO Rz 65, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Dieser Grundsatz gebietet u.a. für Steuergläubiger und Steuerpflichtigen gleichermaßen, auf die Belange des anderen Teils Rücksicht zu nehmen und sich zu seinem eigenen früheren Verhalten nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise in Widerspruch zu setzen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 1992 X R 47/88, BStBl II 1993, 174 m.w.N.).
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Auch bei der Ausübung eines Katalogberufs erfordert der Charakter der selbständigen Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG, dass die Tätigkeit durch die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen geprägt ist (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 85/93, BStBl. II 1995, 732, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
    Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen (BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BStBl II 1992, 413, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.1994 - I R 133/93

    Übt der Inhaber einer Steuerberaterpraxis neben seiner freiberuflichen auch eine

  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • BFH, 02.12.1980 - VIII R 32/75

    Hersteller eines Films ist nur Künstler, wenn er in allen bestimmenden Bereichen

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

  • BFH, 11.11.1987 - I R 108/85

    Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht -

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 01.02.1979 - IV R 113/76

    Zur Gewerbesteuerpflicht - a) von Tierärzten, die Medikamente und Impfstoffe

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 49/09

    Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Ermittlungspflichtverletzung durch die

  • BFH, 11.09.1968 - I R 173/66

    Selbständige Tätigkeit - Eigenverantwortliche Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit -

  • BFH, 24.01.1985 - IV R 249/82

    Die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart stellt eine

  • BFH, 24.03.2004 - X B 110/03

    Verletzung der Mitwirkungspflicht - Eintragungen im amtlichen Vordruck an

  • BFH, 18.03.1987 - II R 226/84

    Nachträgliches Bekanntwerden - Tatsachen - Eingabewertbogen

  • BFH, 16.07.1964 - V 92/61 S

    Zulässigkeit des Abzugs von Kaffeesteuer - Einbeziehung von Kaffeesteuer in die

  • BFH, 27.03.2007 - I B 16/06

    Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO;

  • BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92

    Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit unter steuerlichen

  • BFH, 18.11.1958 - I 176/57 U

    Bindung des Finanzamtes an eine Zusage auch bei veränderten Tatsachen

  • BFH, 26.10.1962 - VI 215/61 U

    Konsequenz eines zu Unrecht zugelassenen teilweisen Abzugs von anschaffungsnahen

  • BFH, 15.12.1966 - V 181/63

    Umsatzsteuerzahlungen wegen Verpachtung von Stadtreklame und wegen der

  • BFH, 05.12.1968 - IV R 125/66

    Eigenverantwortliche Tätigkeit des Leiters einer privaten Schule mit mehreren

  • FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 2374/04

    Zinsen auf Überentnahmen als neue Tatsachen

  • BFH, 12.06.1996 - IV B 121/95

    Voraussetzung der Geltung einer Kommanditgesellschaft als Gewerbebetrieb

  • BFH, 13.01.1970 - I R 122/67

    Treu und Glauben - Umwandlung einer Einzelfirma - GmbH - Geschäftsaufgabe -

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01

    Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik

  • BFH, 08.05.1991 - I B 132/90

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§

  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 46/13

    Zum Verhältnis einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. Oktober 2012  15 K 883/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1731 veröffentlichten Gründen mit Urteil vom 24. Oktober 2012  15 K 883/10 ab.

    Dass das FG im Rahmen seiner Erwägungen wesentliche Umstände, wie z.B. vorliegende Kontrollmitteilungen bzw. den mit der Steuerberaterin der Klägerin geführten Schriftverkehr im Jahr 2002, gänzlich unberücksichtigt gelassen hat, ist mit Blick auf die Darlegungen im Sachverhalt des FG-Urteils in EFG 2013, 1731 (z.B. Rz 20, 37-41, 58) nicht ersichtlich.

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