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   FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13   

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FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13 (https://dejure.org/2014,60104)
FG Köln, Entscheidung vom 24.10.2014 - 3 K 2765/13 (https://dejure.org/2014,60104)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 3 K 2765/13 (https://dejure.org/2014,60104)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 38/11

    Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn; Änderung von Steueranmeldungen nach

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13
    Unter solchen regelmäßigen Rentenanpassungen sind aber lediglich reguläre regelmäßige Rentenerhöhungen zu verstehen und nicht auf sonstigen Gründen beruhende Anpassungen des Rentenbetrages (vgl. BFH-Beschluss vom 6. März 2013 X B 113/11, BStBl. II 2013, 929).
  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13
    Der Pflegeperson soll es im Hinblick auf die menschliche Belastung, die sie auf sich nimmt, erspart werden Aufzeichnungen zu führen und Belege vorzulegen (vgl. zu dieser gesetzgeberischen Zielsetzung BT-Drucks. 11/2157, S. 151/152).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 9/02

    Nachweispflicht beim Pflegepauschbetrag

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13
    Zudem ist davon auszugehen, dass in derartigen Fällen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz beansprucht werden, so dass entsprechende Bescheide vorhanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 9/02, BStBl. II 2003, 476; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 4. Mai 2004 III B 118/03, juris).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 113/11

    Steuerfreier Teil der Rente und Rentenanpassung

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13
    Unter solchen regelmäßigen Rentenanpassungen sind aber lediglich reguläre regelmäßige Rentenerhöhungen zu verstehen und nicht auf sonstigen Gründen beruhende Anpassungen des Rentenbetrages (vgl. BFH-Beschluss vom 6. März 2013 X B 113/11, BStBl. II 2013, 929).
  • BFH, 28.03.2001 - III B 109/00

    Nachweis gem. § 65 Abs. 2 EStDV; Schwerbehindertenausweis Merkzeichen "H"

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13
    Die Nachweiserfordernisse beziehen sich somit nunmehr - anders noch als nach der Fassung für das Jahr 1990 - auf das Merkmal der Hilflosigkeit sowohl in § 33 b Abs. 3 EStG für den Behindertenpauschbetrag als auch in Absatz 6 für den Pflegepauschbetrag (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 III B 109/00, BFH/NV 2001, 1116).
  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 2322/10

    Ertragsanteil: steuerfreier Anteil einer Witwenrente

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13
    Diese Betrachtungsweise wird im Übrigen auch durch die Entscheidung des FG Köln vom 23.10.2013 (4 K 2322/10, EFG 2014, 192) bestätigt, die ebenfalls unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks der Regelungen der Sätze 6 und 7 zu Doppelbuchstabe aa des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG zu dem Ergebnis kommt, dass keine Gründe dafür ersichtlich sind, die Anrechnung von Erwerbseinkommen und damit die Verminderung des Jahresbetrags der Rente genauso zu behandeln wie die regelmäßigen regulären Rentenerhöhungen und Rentenanpassungen.
  • BFH, 04.05.2004 - III B 118/03

    Anspruch auf Pflegepauschbetrag nur bei Nachweis der Behinderung durch einen

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13
    Zudem ist davon auszugehen, dass in derartigen Fällen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz beansprucht werden, so dass entsprechende Bescheide vorhanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 9/02, BStBl. II 2003, 476; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 4. Mai 2004 III B 118/03, juris).
  • BFH, 14.04.2015 - VI B 143/14

    Anspruch auf den Pflegepauschbetrag nur bei förmlichem Nachweis der Hilflosigkeit

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. Oktober 2014  3 K 2765/13 wird als unzulässig verworfen.
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