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   FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14   

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FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14 (https://dejure.org/2016,2711)
FG Köln, Entscheidung vom 27.01.2016 - 7 K 2894/14 (https://dejure.org/2016,2711)
FG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 7 K 2894/14 (https://dejure.org/2016,2711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schenkungsteuer: Grundstücksschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch ohne Übernahme der persönlichen Haftung für die auf dem Grundstück gesicherten Verbindlichkeiten durch den Beschenkten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerlicher Abzug von auf geschenkten Grundstücken gesicherten Verbindlichkeiten als Gegenleistungen vom Wert der Schenkung; Berücksichtigung der Übernahme der (schuldrechtlichen) Verbindlichkeiten als bereicherungsmindernde Gegenleistung; Schenkung unter einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerlicher Abzug von auf geschenkten Grundstücken gesicherten Verbindlichkeiten als Gegenleistungen vom Wert der Schenkung; Berücksichtigung der Übernahme der (schuldrechtlichen) Verbindlichkeiten als bereicherungsmindernde Gegenleistung; Schenkung unter einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Grundstücksschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 581
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer und Inhaber der Grundpfandrechte diese durch Abtretung oder sonstige Übertragung auf einen Dritten verwertet oder nicht und wieweit die Grundpfandrechte dem Inhaber als Sicherung dienen (vgl. BFH-Urteil vom 08.12.1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373; BFH-Beschlüsse vom 26.1.2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954, und vom 6.12.2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781; FG Nürnberg, Urteil vom 26.4.2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, m.w.N).

    Die alleinige Übernahme der dinglichen Belastung führt lediglich zu einer Duldungspflicht, die sich als aufschiebend bedingte Last zunächst nicht auswirken kann; sie ist daher nach § 12 Abs. 1 ErbStG, § 6 Abs. 1 BewG schenkungsteuerlich nicht zu berücksichtigen, solange die Bedingung nicht eintritt (vgl. BFH-Beschluss vom 6.12.2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781; FG Nürnberg, Urteil vom 26.4. 2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, m.w.N).

    Aus der Grundschuld als solcher und damit dem dinglichen Recht hat der Inhaber und Gläubiger der Grundschuld gegen den Eigentümer des Grundstücks keinen Anspruch auf Zahlung der Geldsumme, sondern nur auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück (§§ 1192, 1147 BGB; vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 26.4. 2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, m.w.N).

  • BFH, 17.10.2001 - II R 60/99

    Schenkung - Gemischte oder reine Schenkung?

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14
    Verpflichtet sich der Bedachte im Zuge eines Überlassungsvertrages zu aufschiebend bedingten Leistungen, so schmälert diese Verpflichtung gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. den §§ 6 Abs. 1, Abs. 2, § 5 Abs. 2 BewG, (erst) mit Eintritt der Bedingung die Bereicherung des Bedachten im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (vgl. BFH, Urteil vom 17.10.2001 II R 60/99, BStBl II 2002, 165).

    Soweit die Gegenleistung in der Übernahme von Verbindlichkeiten des Zuwendenden bestehen soll, ist dabei nicht maßgebend, ob der Bedachte die Verbindlichkeiten im Außenverhältnis zu den Gläubigern übernommen hat, sondern darauf abzustellen, ob er im Innenverhältnis zum Zuwendenden diesen von seinen Verbindlichkeiten zu befreien hat (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2001 II R 60/99, BStBl II 2002, 165).

  • BFH, 17.10.2001 - II R 17/00

    Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14
    Die Regelung des § 14 ErbStG trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2001 II R 17/00, BStBl II 2002, 52).

    In Bezug auf eine Korrektur im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung hat der BFH im Übrigen bei vergleichbaren Konstellationen bereits entschieden, dass § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG keine Festsetzung einer negativen Erbschaftsteuer vorsieht (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2001 II R 17/00, BStBl II 2002, 52).

  • BFH, 06.12.2000 - II B 161/99

    Übernahme von Grundpfandrechten bei Zuwendung eines Grundstücks

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer und Inhaber der Grundpfandrechte diese durch Abtretung oder sonstige Übertragung auf einen Dritten verwertet oder nicht und wieweit die Grundpfandrechte dem Inhaber als Sicherung dienen (vgl. BFH-Urteil vom 08.12.1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373; BFH-Beschlüsse vom 26.1.2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954, und vom 6.12.2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781; FG Nürnberg, Urteil vom 26.4.2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, m.w.N).

    Die alleinige Übernahme der dinglichen Belastung führt lediglich zu einer Duldungspflicht, die sich als aufschiebend bedingte Last zunächst nicht auswirken kann; sie ist daher nach § 12 Abs. 1 ErbStG, § 6 Abs. 1 BewG schenkungsteuerlich nicht zu berücksichtigen, solange die Bedingung nicht eintritt (vgl. BFH-Beschluss vom 6.12.2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781; FG Nürnberg, Urteil vom 26.4. 2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, m.w.N).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - 4 K 1380/13

    Grunderwerbsteuer bei voreiliger Erbteilung

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14
    Abzustellen ist nicht auf den inneren, sondern den beurkundeten Willen (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.4 2015 4 K 1380/13, EFG 2015, 1295, m.w.N).
  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14
    Bei einer Vereinbarung, die neben Elementen einer freigebigen Zuwendung auch Elemente eines Austauschvertrages enthält, ist grundsätzlich nur der die Gegenleistung übersteigende Teil der (gemischten) Schenkung schenkungsteuerrechtlich relevant (vgl. BFH-Urteil vom 12.4.1989 II R 37/87, BStBl II 1989, 524).
  • BFH, 26.01.2000 - II B 88/99

    Keine gemischte freigebige Zuwendung bei kumulativem Schuldbeitritt

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer und Inhaber der Grundpfandrechte diese durch Abtretung oder sonstige Übertragung auf einen Dritten verwertet oder nicht und wieweit die Grundpfandrechte dem Inhaber als Sicherung dienen (vgl. BFH-Urteil vom 08.12.1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373; BFH-Beschlüsse vom 26.1.2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954, und vom 6.12.2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781; FG Nürnberg, Urteil vom 26.4.2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, m.w.N).
  • BFH, 08.12.1993 - II R 61/89

    Schenkungssteuerrechtliche Relevanz der die Gegenleistung übersteigende Werte der

    Auszug aus FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer und Inhaber der Grundpfandrechte diese durch Abtretung oder sonstige Übertragung auf einen Dritten verwertet oder nicht und wieweit die Grundpfandrechte dem Inhaber als Sicherung dienen (vgl. BFH-Urteil vom 08.12.1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373; BFH-Beschlüsse vom 26.1.2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954, und vom 6.12.2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781; FG Nürnberg, Urteil vom 26.4.2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, m.w.N).
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