Rechtsprechung
FG München, 04.12.2014 - 9 K 1932/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begrenzung der Sachaufklärungspflicht und Minderung des Beweismaßes des Gerichts bei einem Auslandssachverhalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld Abstammungsgutachten Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht Begrenzung der Sachaufklärungspflicht und Minderung des Beweismaßes des Finanzgerichts bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei einem Auslandssachverhalt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld - Abstammungsgutachten - Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht - Begrenzung der Sachaufklärungspflicht und Minderung des Beweismaßes des Finanzgerichts bei Verletzung der Mitwirkungspflicht bei einem Auslandssachverhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 04.12.2014 - 9 K 1932/14
- BFH, 03.08.2015 - III B 154/14
Papierfundstellen
- EFG 2015, 442
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00
Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung
Auszug aus FG München, 04.12.2014 - 9 K 1932/14
Auf die im vorliegenden Verfahren nicht verwertbaren Ergebnisse der Telefonüberwachung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 2001 VII B 265/00, Bundessteuerblatt II 2001, 464) kommt es daher nicht an. - FG München, 02.12.2010 - 5 K 1914/10
Kindergeld - Mitwirkungspflicht - Nachweis der Voraussetzungen eines Wohnsitzes …
Auszug aus FG München, 04.12.2014 - 9 K 1932/14
28 Kann im finanzgerichtlichen Verfahren der Sachverhalt deshalb nicht vollständig aufgeklärt werden, weil die Klägerin - wie im Streitfall durch einen fehlenden Tatsachenvortrag - ihre Mitwirkungspflicht verletzt hat, so führt das zu einer Begrenzung der Sachaufklärungspflicht und zu einer Minderung des Beweismaßes (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 2. Dezember 2010 5 K 1914/10, juris).
- BFH, 03.08.2015 - III B 154/14
Unwirksamer Verzicht auf mündliche Verhandlung bei nachfolgendem Beweisbeschluss
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Dezember 2014 9 K 1932/14 aufgehoben.