Rechtsprechung
   FG München, 06.07.2016 - 4 K 2385/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,66595
FG München, 06.07.2016 - 4 K 2385/13 (https://dejure.org/2016,66595)
FG München, Entscheidung vom 06.07.2016 - 4 K 2385/13 (https://dejure.org/2016,66595)
FG München, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 4 K 2385/13 (https://dejure.org/2016,66595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,66595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anderer Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 . 3. Alt. GrEStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    "Anderer Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage" gem. § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 3. Alt. GrEStG bei Übertragung von Miteigentumsanteilen im Rahmen der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden GbR, nicht aber bei einer erst nach der Auseinandersetzung der GbR ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis

    Auszug aus FG München, 06.07.2016 - 4 K 2385/13
    Im Fall der bewussten Gesetzesumgehung ist § 311b Abs. 1 BGB jedoch anwendbar (Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 31. Januar 1983 II ZR 288/81, BGHZ 86, 367; WM 1983, 358).
  • BFH, 13.09.1995 - II R 80/92

    Der Übergang von Grundstückseigentum infolge Anwachsung beim Erwerb aller Anteile

    Auszug aus FG München, 06.07.2016 - 4 K 2385/13
    dd) Folgerichtig ergibt sich die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage - entsprechend der Sachbehandlung durch das FA in der Einspruchsentscheidung vom 26. Juli 2013 - aus der seitens des Klägers erbrachten Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG) in Höhe der Gesamtaufwendungen des Klägers für den Erwerb der Anteile an der B-GbR und die Baukosten von insgesamt 181.450 EUR (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13. September 1995 II R 80/92, BStBl II 1995, 903), aus denen sich die festgesetzte Grunderwerbsteuer von 6.350 EUR ergibt.
  • BFH, 22.05.2019 - II R 20/17

    Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 06.07.2016 - 4 K 2385/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht