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   FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07   

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https://dejure.org/2010,37764
FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07 (https://dejure.org/2010,37764)
FG München, Entscheidung vom 07.12.2010 - 6 K 3192/07 (https://dejure.org/2010,37764)
FG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 6 K 3192/07 (https://dejure.org/2010,37764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zum Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Teilwertabschreibung von börsennotierten fest verzinslichen Wertpapieren bei voraussichtlich dauernder Wertminderung; Begriff und Glaubhaftmachung einer "voraussichtlich dauernden Wertminderung"; Relevante Umstände für die Beurteilung des Teilwerts von ...

  • Betriebs-Berater

    Zum Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter festverzinslicherWertpapiere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere; Rückstellung für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen durch Bilanzänderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere - Rückstellung für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen durch Bilanzänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1009
  • EFG 2011, 697
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    Im Übrigen habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 05.06.2007 (I R 47/06; BStBl. II 2007, 818) entschieden, dass eine Bilanz nicht geändert bzw. berichtigt werden kann, wenn sie nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspreche.

    Dies begründete die Klägerin unter Hinweis auf das BFH - Urteil vom 5.6.2007 I R 47/06, BStBl II 2007, 818 mit dem Argument, eine Bilanzberichtigung sei nicht zulässig.

  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 208/55

    Aktiengesellschaft. Änderung des festgestellten Jahresabschlusses

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass nach dem Gesellschaftsrecht eine Änderung zulässiger Bilanzansätze nur aufgrund wichtiger wirtschaftlicher Gründe für zulässig angesehen wird (vgl. BGH vom 24.01.1957 II ZR 208/55, BGHZ 23, 150; Scholz, GmbHG, 10. Aufl., Rdn. 25 zu § 46 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    Mittlerweile hat das FG Münster im Urteil vom 31.8.2010 9 K 3466/09 - BFH Az.: I R 89/10 - (siehe juris) diese Frage dahin gehend beantwortet, dass - für den Regelfall, in dem typisierende Kriterien zur Anwendung kommen müssen - Kursschwankungen innerhalb einer gewissen Bandbreite einer Teilwertabschreibung entgegenstehen.
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 30/01

    Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    Das hier maßgebende Urteil des BFH stammt vom 19.8.2002 (VIII R 30/01, BStBl 2003, 131).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    31 Bei börsennotierten Aktien, die im Anlagevermögen gehalten werden, ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen (BFH-Urteil vom 26.09.2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    Ein Bilanzansatz ist u. a. fehlerhaft, wenn er objektiv gegen ein Bilanzierungsgebot verstößt und der Steuerpflichtige diesen Verstoß nach den im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bestehenden Erkenntnismöglichkeiten über die zum Bilanzstichtag gegebenen objektiven Verhältnisse bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung erkennen konnte (BFH-Urteil vom 5.4.2006 I R 46/04, BStBl II 2006, 688; Vorlagebeschluss des 1. Senats des BFH vom 7.4.2010 I R 77/08, BStBl II 2010, 739).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    Bei einer Laufzeit von zehn Jahren hielt der BFH Wechselkursschwankungen für unbeachtlich, da mit einem Ausgleich zu rechnen sei (BFH-Urteil vom 23.4.2009 IV R 62/06, BStBl II 2009, 778).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    a) Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens hat der BFH eine dauernde Wertminderung angenommen, wenn der Teilwert eines Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt (BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05, BStBl II 2006, 680).
  • BFH, 05.04.2006 - I R 46/04

    Pensionsrückstellung bei Betrieb gewerblicher Art - Bilanzänderung wegen nicht

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    Ein Bilanzansatz ist u. a. fehlerhaft, wenn er objektiv gegen ein Bilanzierungsgebot verstößt und der Steuerpflichtige diesen Verstoß nach den im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bestehenden Erkenntnismöglichkeiten über die zum Bilanzstichtag gegebenen objektiven Verhältnisse bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung erkennen konnte (BFH-Urteil vom 5.4.2006 I R 46/04, BStBl II 2006, 688; Vorlagebeschluss des 1. Senats des BFH vom 7.4.2010 I R 77/08, BStBl II 2010, 739).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07
    Hat der Kläger jedoch eindeutig zu erkennen gegeben, dass er von einem weitergehenden Klagebegehren absieht, ist die Klage insoweit unzulässig, als sie nach Ablauf der Klagefrist erweitert wird (BFH Großer Senat GrS 2/87 vom 23.10.1989, BStBl II 1990, 327).
  • BFH, 04.03.1998 - X R 151/94

    Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung

  • FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09

    Anforderungen für die Anerkennung der dauernden Wertminderung bei Aktien

  • BFH, 12.04.1989 - II R 213/85

    Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen sind die nicht um

  • FG Nürnberg, 25.10.2016 - 1 K 1229/14

    Fonds, Revision, Bescheid, Leistungen, Kaufpreis, Eintragung, Kaufvertrag,

    Der Senat teilt zudem nicht die Ansicht des FG München, wonach Wertminderungen bei über pari erworbenen Wertpapieren grundsätzlich nicht voraussichtlich dauerhaft sind (Urteil des FG München vom 07.12.2010 6 K 3192/07, EFG 2011, 697).
  • FG Köln, 24.08.2011 - 13 K 1567/07

    Teilwertabschreibung auf Fondsbeteiligungen

    Die Klägerin hat in Erfüllung der sie treffenden Feststellungslast die maßgeblichen teilwertmindernden Umstände zur Überzeugung des Gerichts dargelegt (vgl. zur Beweislastverteilung insoweit FG München, Urteil vom 7. Dezember 2010, 6 K 3192/07, EFG 2011, 697 unter II. 1. m. w. N.).

    Diese Interpretation des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird in der Finanzrechtsprechung allgemein angewendet (vgl. z. B. FG Münster, Urteil vom 31. August 2010, 9 K 3466/09 K, G, EFG 2010, 124; FG München, Urteil vom 7. Dezember 2010, 6 K 3192/07, EFG 2011, 697; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2010, 1 K 2237/07, EFG 2011, 953).

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