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   FG München, 12.02.2014 - 4 K 71/12   

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https://dejure.org/2014,5151
FG München, 12.02.2014 - 4 K 71/12 (https://dejure.org/2014,5151)
FG München, Entscheidung vom 12.02.2014 - 4 K 71/12 (https://dejure.org/2014,5151)
FG München, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 4 K 71/12 (https://dejure.org/2014,5151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Option zugunsten des ErbStRG nach Wegfall der Steuerfreiheit des geerbten Familienheims in Folge Veräußerung Widerruf eines Wahlrechts nach Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Option zugunsten des ErbStRG nach Wegfall der Steuerfreiheit des geerbten Familienheims in Folge Veräußerung - Widerruf eines Wahlrechts nach Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 943
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.11.2012 - II B 78/12

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des

    Auszug aus FG München, 12.02.2014 - 4 K 71/12
    Eine außer Kraft getretene Norm des materiellen Rechts bleibt auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse, die während der Geltung dieser Vorschrift bestanden haben oder entstanden sind, grundsätzlich weiterhin anwendbar (BFH-Beschluss vom 21. November 2012 II B 78/12, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 172 m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1993 - III R 32/91

    Keine Anfechtungsbeschränkung gem. § 351 Abs. 1 AO hinsichtlich der Ausübung des

    Auszug aus FG München, 12.02.2014 - 4 K 71/12
    Im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren gegen Steuerbescheide, die vorangegangene bestandskräftig gewordene Steuerbescheide ändern, können neue Sachverhalte vorgetragen werden, neue Beweismittel vorgelegt, neue Anträge gestellt oder (nicht fristgebundene) Wahlrechte erstmals oder anders als bisher ausgeübt werden, soweit die bestandskräftig gewordene Regelung (d.h. z.B. die festgesetzte Steuerhöhe) nicht unterschritten wird (BFH-Urteil vom 25. Juni 1993 III R 32/91, BFHE 171, 407, BStBl II 1993, 824; vgl. Seer in Tipke/Kruse FGO § 42, AO § 351 Tz. 13; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO § 351 Rz. 73).
  • BFH, 19.07.2007 - XI B 188/06

    Inhalt einer Betriebsaufgabeerklärung

    Auszug aus FG München, 12.02.2014 - 4 K 71/12
    Es kann in diesem Zusammenhang schließlich auch dahingestellt bleiben, ob das sich aus Art. 3 Abs. 1 ErbStRG ergebende Optionsrecht einer entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Irrtumsanfechtung (§§ 119 ff BGB) zugänglich ist, woran bereits Zweifel angebracht sein dürften (vgl. zur Problematik der Irrtumsanfechtung im Steuerrecht: BFH-Beschluss vom 19. Juli 2007 XI B 188/06, BFH/NV 2007, 1885).
  • BFH, 27.06.1968 - II B 17/66

    Grundstückserwerber - Steuerbefreiung - Nachweis - Auferlegung von Kosten -

    Auszug aus FG München, 12.02.2014 - 4 K 71/12
    Diese Vorschrift findet aber nicht nur im Fall verspäteten Tatsachenvortrags oder verspäteter Beweisangebote Anwendung, sondern auch dann, wenn Anträge oder Erklärungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, verspätet gestellt bzw. abgegeben werden (vgl. Gräber/Ratschow FGO 7. Auflage 2010 § 137 Rdn. 7; BFH-Beschluss vom 27. Juni 1968 II B 17/66, BFHE 93, 188, BStBl II 1968, 753).
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