Rechtsprechung
FG München, 13.01.2017 - 7 K 1768/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung liegen vor, wenn aufgrund der schulischen und beruflichen Entwicklung des Kindes auszuschließen ist, dass andere Ursachen und nicht die Behinderung ursächlich für seine Probleme ...
- BAYERN | RECHT
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 S. 2
Anspruch auf Kindergeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung
- rewis.io
Anspruch auf Kindergeld
- ra.de
- rewis.io
Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung liegen vor, wenn aufgrund der schulischen und beruflichen Entwicklung des Kindes auszuschließen ist, dass andere Ursachen und nicht die Behinderung ursächlich für seine Probleme ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung
- rechtsportal.de
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ; FGO § 6 Abs. 1
Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld für behindertes Kind - Ursächlichkeit der Behinderung für fehlende Erwerbsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Kindergeld bei Behinderung des Kindes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder
Auszug aus FG München, 13.01.2017 - 7 K 1768/15
Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG führt eine Behinderung aber nur dann zu einer Berücksichtigung beim Kindergeld, wenn das Kind nach den Gesamtumständen des Einzelfalles wegen der Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit); dem Kind muss es daher objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638).Dieser Erkenntnis liegt die zutreffende Annahme zu Grunde, dass eine Beschäftigung schwerbehinderter Kinder unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes regelmäßig nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2010, 1057).
Dagegen spricht ein GdB unter 50 eher gegen eine Kausalität der Behinderung (BFH in BStBl II 2010, 1057).
Nach der Rechtsprechung des BFH ist auch dann, wenn nach dem Gutachten eine "vollschichtige Tätigkeit" für möglich gehalten wird, die theoretische Möglichkeit, das behinderte Kind am allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, allein nicht geeignet ist, die (Mit-)Ursächlichkeit der Behinderung anhand einer konkreten Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes auszuschließen (BFH in BStBl II 2010, 1057).
- BFH, 28.05.2009 - III R 16/07
Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind - Mitursächlichkeit der …
Auszug aus FG München, 13.01.2017 - 7 K 1768/15
Insoweit ist keine abstrakte Betrachtungsweise zulässig; vielmehr fordert der Gesetzgeber eine konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).Entscheidend kann nur die konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes sein (s. im einzelnen BFH in BFH/NV 2009, 1639).
- BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99
Kindergeld; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; schwerbehindertes, …
Auszug aus FG München, 13.01.2017 - 7 K 1768/15
Die Rechtsprechung hat demgemäß bei einem GdB von 100 und dem Merkmal H in der Regel eine Kausalität angenommen, auch wenn eine (Teil-)Erwerbstätigkeit theoretisch möglich gewesen sein sollte (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 VIII R 10/03, BFH/NV 2004, 784 und in BFH/NV 2004, 326). - BFH, 28.01.2004 - VIII R 10/03
Volljähriges behindertes Kind - Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
Auszug aus FG München, 13.01.2017 - 7 K 1768/15
Die Rechtsprechung hat demgemäß bei einem GdB von 100 und dem Merkmal H in der Regel eine Kausalität angenommen, auch wenn eine (Teil-)Erwerbstätigkeit theoretisch möglich gewesen sein sollte (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 VIII R 10/03, BFH/NV 2004, 784 und in BFH/NV 2004, 326).