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   FG München, 13.03.2018 - 9 K 644/18   

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https://dejure.org/2018,25015
FG München, 13.03.2018 - 9 K 644/18 (https://dejure.org/2018,25015)
FG München, Entscheidung vom 13.03.2018 - 9 K 644/18 (https://dejure.org/2018,25015)
FG München, Entscheidung vom 13. März 2018 - 9 K 644/18 (https://dejure.org/2018,25015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine steuerliche Berücksichtigung des Wertverlusts von Aktien im Jahr nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft - Werbungskostenabzugsverbot auch bei Kapitaleinkünften für im EU-Ausland entstandene Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1705
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den

    Auszug aus FG München, 13.03.2018 - 9 K 644/18
    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens reicht hierfür in der Regel nicht aus (vgl. BFH-Urt. vom 24. Oktober 2017 VIII R 13/15, BFH/NV 2018, 280).
  • BFH, 28.11.2007 - X S 9/07

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Wirksamkeit einer

    Auszug aus FG München, 13.03.2018 - 9 K 644/18
    Zu den Tatsachen im Sinne des § 137 Satz 1 FGO gehören auch Anträge und Erklärungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (BFH-Beschluss vom 28. November 2007 X S 9/07, BFH/NV 2008, 585).
  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 20/18

    Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 13.03.2018 - 9 K 644/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1705 veröffentlicht.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG München vom 13.03.2018 - 9 K 644/18 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid vom 09.02.2018 insoweit zu ändern, dass der Wertverlust der Aktien in Höhe von 9.400 EUR im Streitjahr mit den Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet wird.

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