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   FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00   

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https://dejure.org/2004,14515
FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00 (https://dejure.org/2004,14515)
FG München, Entscheidung vom 19.11.2004 - 8 K 1447/00 (https://dejure.org/2004,14515)
FG München, Entscheidung vom 19. November 2004 - 8 K 1447/00 (https://dejure.org/2004,14515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 52 Absatz 13 a Satz 4 EStG (Einkommensteuergesetz) in der Fassung des StÄndG (Steueränderungsgesetzes) 1992 (jetzt § 52 Absatz 24 Satz 3 EStG) im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachversteuerung von Beiträgen an eine zur Kreditabsicherung herangezogene Lebensversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachversteuerung von Beiträgen an eine zur Kreditabsicherung herangezogene Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 865
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00
    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber nicht verfassungswidrig gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ) abgeleitete Rückwirkungsverbot verstoßen (zu den insoweit vom Bundesverfassungsgericht - BVerfG - vertretenen Rechtsgrundsätzen Beschlüsse des BVerfG vom 9. März 1971 - 2 BvR 326/69 - u. a., BStBl II 1971, 433 ; vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83 BStBl II 1986, 628 ).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00
    Bei der vom Kl angegriffenen Restriktion des§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 1992 handelt es sich vielmehr um eine zulässige unechte Rückwirkung (retrospektive Rückanknüpfung), weil die Rechtsnorm lediglich auf einen gegenwärtigen, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt einwirkt (BVerfG-Beschluss vom 28. November 1984 - 1 BvR 1157/82 -, BStBl II 1985, 181, 188).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00
    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber nicht verfassungswidrig gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ) abgeleitete Rückwirkungsverbot verstoßen (zu den insoweit vom Bundesverfassungsgericht - BVerfG - vertretenen Rechtsgrundsätzen Beschlüsse des BVerfG vom 9. März 1971 - 2 BvR 326/69 - u. a., BStBl II 1971, 433 ; vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83 BStBl II 1986, 628 ).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00
    Zwar sind unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch Einwirkungen auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte unzulässig (BVerfG-Beschluss vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 71/76-, BStBl II 1978, 553, 557).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00
    Einwendungen insoweit sind einem gesonderten Verfahren vorbehalten, in dem das Gericht darauf beschränkt ist, zu prüfen, ob das FA bei der Anwendung der durch allgemeine Verwaltungsvorschriften geregelten Billigkeitsmaßnahme die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 102 Satz 1 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 149/94, BStBl II 1998, 247, 249, und vom 21.Oktober 1999 I R 1/98, BFH/NV 2000, 691 ).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 1/98

    Richtlinien zur Ermessensausübung; Auslegung

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00
    Einwendungen insoweit sind einem gesonderten Verfahren vorbehalten, in dem das Gericht darauf beschränkt ist, zu prüfen, ob das FA bei der Anwendung der durch allgemeine Verwaltungsvorschriften geregelten Billigkeitsmaßnahme die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 102 Satz 1 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 149/94, BStBl II 1998, 247, 249, und vom 21.Oktober 1999 I R 1/98, BFH/NV 2000, 691 ).
  • BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1510/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vertrauensschutz im Steuerrecht

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 1447/00
    Zu einem weitergehenden Schutz war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (BVerfG-Beschluss vom 5. Oktober 1992 - 2 BvR 1510/92 -, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1993, 47).
  • BFH, 06.10.2009 - VIII R 7/08

    Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu

    Danach kann ein Einsatz der Lebensversicherung "zur Sicherung eines Darlehens" i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG nur dann verneint und infolgedessen der Sonderausgabenabzug hinsichtlich der Versicherungsprämien verneint werden, wenn es - anders als im Streitfall - nicht bei einem tatsächlichen Einsatz der Versicherung zu Sicherungszwecken bleibt, sondern es zu einem tatsächlichen Einsatz zu Tilgungszwecken kommt (vgl. zu einem solchen Fall FG München, Urteil vom 19. November 2004 8 K 1447/00, EFG 2005, 865, durch BFH-Beschluss vom 3. Mai 2005 X B 2/05, BFH/NV 2005, 1601 bestätigt).
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