Rechtsprechung
FG München, 24.11.2023 - 12 K 1843/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- BAYERN | RECHT
FGO § 142; ZPO § 114; VO Nr. 883/2004 Art. 68 Abs. 1; Art. 11 Abs. 2; Abs. 3 Buchst. a
Prozesskostenhilfe, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Kindergeldfestsetzung, Kindergeldanspruch, Selbstständige Erwerbstätigkeit, Familienkassen, Hinreichende Aussicht auf Erfolg, Systeme der sozialen Sicherheit, Summarische Prüfung, Anspruch auf Kindergeld, ... - rewis.io
Prozesskostenhilfe, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Kindergeldfestsetzung, Kindergeldanspruch, Selbstständige Erwerbstätigkeit, Familienkassen, Hinreichende Aussicht auf Erfolg, Systeme der sozialen Sicherheit, Summarische Prüfung, Anspruch auf Kindergeld, ...
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Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe bei konkurrierenden Kindergeldansprüchen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.03.2016 - V S 9/16
Prozesskostenhilfe - Abgabe einer vereinfachten Erklärung über die persönlichen …
Auszug aus FG München, 24.11.2023 - 12 K 1843/23
Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen (BFH-Beschluss vom 8. März 2016 V S 9/16 (PKH), BFH/NV 2016, 944). - BFH, 05.01.2021 - XI S 20/20
Zur Erstattung eines zu Unrecht ausgewiesenen nicht zurückgezahlten Steuerbetrags …
Auszug aus FG München, 24.11.2023 - 12 K 1843/23
a) Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (Bundesfinanzhof -Beschluss vom 5. Januar 2021 XI S 20/20 (PKH), BFH/NV 2021, 665). - BFH, 14.07.2022 - III R 14/20
Zur Koordinierung von Familienleistungen
Auszug aus FG München, 24.11.2023 - 12 K 1843/23
Für die Frage, was die Ansprüche i.S. des Art. 68 Abs. 1 VO Nr. 883/2004 auslöst, ist darauf abzustellen, aufgrund welchen Tatbestands die berechtigte Person den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats nach Art. 11 bis 16 VO Nr. 883/2004 unterstellt ist (BFH-Urteil vom 14. Juli 2022 III R 14/20, BFH/NV 2022, 1309).