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   FG München, 25.06.2019 - 6 K 173/19   

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https://dejure.org/2019,24447
FG München, 25.06.2019 - 6 K 173/19 (https://dejure.org/2019,24447)
FG München, Entscheidung vom 25.06.2019 - 6 K 173/19 (https://dejure.org/2019,24447)
FG München, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 6 K 173/19 (https://dejure.org/2019,24447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 60a Abs. 1, § 63; AEAO § 52 Nr. 6; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1
    Anerkennung der Gemeinnützigkeit - Steuervergünstigungen

  • rewis.io

    Anerkennung der Gemeinnützigkeit - Steuervergünstigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsinhalt eines Feststellungsbescheids nach § 60a AO , wenn FA und Verein die Satzung des Vereins unterschiedlich auslegen; Gemeinnützigkeit des sogenannten IPSC-Schießens

  • rechtsportal.de

    Feststellung der satzungsgemäßen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung als gemeinnütziger Verein; Erteilung einer Bescheinigung zur Gemeinnützigkeit des sog. IPSC-Schießens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Regelungsinhalt eines Feststellungsbescheids nach § 60a AO, wenn Finanzamt und Verein die Satzung des Vereins unterschiedlich auslegen - Gemeinnützigkeit des sog. IPSC-Schießens

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.09.2018 - V R 48/16

    Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens

    Auszug aus FG München, 25.06.2019 - 6 K 173/19
    Das FA trägt vor, mit einer Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 2018 V R 48/16, BFH/NV 2019, 144 im Bundessteuerblatt Teil II sei derzeit nicht zu rechnen.

    Der BFH hat mit Urteil vom 27. September 2018 V R 48/16, BFH/NV 2019, 144 entschieden, dass IPSC-Schießen als Sport gemeinnützig ist.

  • BFH, 15.11.2017 - I R 39/15

    Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts - Anforderungen an die

    Auszug aus FG München, 25.06.2019 - 6 K 173/19
    Dazu müssen die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmt sein, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung gegeben sind (§ 60 Abs. 1 AO; sogenannte formelle Satzungsmäßigkeit; vgl. Urteil des BFH vom 15. November 2017 I R 39/15, BFH/NV 2018, 611, Rz. 23).

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt es, dass die satzungsmäßigen Voraussetzungen auf Grund einer Auslegung der (gesamten) Satzungsbestimmungen als gegeben angesehen werden können (Urteil des BFH vom 15. November 2017 I R 39/15, BFH/NV 2018, 611, Rz. 23 m.w.N.).

  • BFH, 21.06.2017 - V R 3/17

    Umsatzsteuer im Begräbniswald

    Auszug aus FG München, 25.06.2019 - 6 K 173/19
    Entscheidend sind der erklärte Wille der Behörde und der sich daraus ergebende objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2017 V R 3/17, BStBl II 2018, 372).
  • BFH, 25.06.2014 - I R 41/12

    Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft - Versagung der Befreiung von der

    Auszug aus FG München, 25.06.2019 - 6 K 173/19
    Auf die Streitfrage der Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießen käme es nicht mehr an, da der Kläger nur diejenigen gemeinnützigen Zwecke steuerbegünstigt verfolgen darf, die aus seiner Satzung hervorgehen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2014 I R 41/12, BFH/NV 2015, 235).
  • BFH, 01.02.2022 - V R 1/20

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und

    Der gegenteiligen Auffassung des FG München (Urteil vom 25.06.2019 - 6 K 173/19, EFG 2019, 1421, Rz 21) schließt sich der Senat nach den Verhältnissen des Streitfalls, in dem eine Auslegung noch in einem Revisionsverfahren möglich ist, nicht an.
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