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   FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15   

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FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15 (https://dejure.org/2016,65125)
FG München, Entscheidung vom 26.04.2016 - 12 K 1204/15 (https://dejure.org/2016,65125)
FG München, Entscheidung vom 26. April 2016 - 12 K 1204/15 (https://dejure.org/2016,65125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Atypische stille Gesellschaft und Mitunternehmerinitiative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.12.1990 - VIII R 122/86

    GmbH - Handelsgewerbe - Anteilseigner - Mitunternehmer

    Auszug aus FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15
    ln den Entscheidungen vom 25. Juni 1981 (IV R 61/78, BStBl 1982, 59) und vom 11. Dezember 1990 (VIII R 122/86, BFHE 163, 346) habe der BFH ausgeführt, dass eine Mitunternehmerinitiative, die dem stillen Gesellschafter die Kontrollrechte des heutigen § 233 HGB einräume, ausreichend sei.

    Soweit der Kläger geltend macht, dass eine ausreichende Mitunternehmerinitiative nach den BFH-Urteilen in BStBl 1982, 59 und in BFHE 163, 346 darin gesehen wird, dass dem stillen Gesellschafter die Rechte nach § 233 HGB zustehen, hat der BFH in späteren Entscheidungen diese Auffassung nicht mehr festgehalten.

  • BFH, 22.08.2002 - IV R 6/01

    Stille Gesellschaft; Mitunternehmerrisiko

    Auszug aus FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15
    Unzutreffend habe das Finanzgericht seine Entscheidung insbesondere auf das BFH-Urteil vom 22. August 2002 IV R 6/01 (BFH/NV 2003, 36) gestützt, da sich dieses Urteil nicht mit der Frage, in welchem Mindestumfang Mitwirkungsrechte des atypisch stillen Gesellschafters vorhanden sein müssen, befasst, sondern auf den Mindestumfang des Mitunternehmerrisikos abgestellt habe.

    Ebenso wie der IV. Senat im Urteil in BFH/NV 2003, 36 verlangt hat, dass dem stillen Gesellschafter zumindest im Umfang eines Kommanditisten Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte zustehen, hat auch der VIII. Senat im Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 6/93 (BFH/NV 2004, 1080) ausgeführt, dass Mitunternehmerinitiative die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen zumindest im Umfang der Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten nach dem Regelstatut des HGB voraussetzt.

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 6/93

    Stille Gesellschaft: Mitunternehmerschaft bei fehlender Beteiligung an den

    Auszug aus FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15
    Ebenso wie der IV. Senat im Urteil in BFH/NV 2003, 36 verlangt hat, dass dem stillen Gesellschafter zumindest im Umfang eines Kommanditisten Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte zustehen, hat auch der VIII. Senat im Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 6/93 (BFH/NV 2004, 1080) ausgeführt, dass Mitunternehmerinitiative die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen zumindest im Umfang der Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten nach dem Regelstatut des HGB voraussetzt.
  • BFH, 18.11.1997 - VIII R 65/95

    Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem Gewinnfeststellungsbescheid -

    Auszug aus FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15
    Lässt der Tenor der Verwaltungsentscheidung Raum zu Zweifeln, so sind zum Zwecke der Auslegung auch die Gründe heranzuziehen (BFH-Urteil vom 18. November 1997 VIII R 65/95, BFH/NV 1998, 573).
  • BFH, 25.06.1981 - IV R 61/78

    Zur Frage der Mitunternehmerschaft von stillen Gesellschaftern

    Auszug aus FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15
    ln den Entscheidungen vom 25. Juni 1981 (IV R 61/78, BStBl 1982, 59) und vom 11. Dezember 1990 (VIII R 122/86, BFHE 163, 346) habe der BFH ausgeführt, dass eine Mitunternehmerinitiative, die dem stillen Gesellschafter die Kontrollrechte des heutigen § 233 HGB einräume, ausreichend sei.
  • BFH, 12.09.2002 - VII B 261/01

    Anspruch auf Übersendung amtlicher Steuererklärungsvordrucke

    Auszug aus FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15
    Soweit der Kläger vorträgt, dass die vom Senat im Urteil vom 26. Oktober 2010 zitierte Entscheidung des BFH in BFH/NV 2003, 6 auf den Streitfall nicht anwendbar sei, weil sie nicht zu der Frage eines Zuwenig an Mitunternehmerinitiative, sondern zu dem erforderlichen Minimum an Mitunternehmerrisiko ergangen sei, folgt der Senat dem ebenfalls nicht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 6 K 1045/04

    Steuerrechtliche Anerkennung einer GmbH & atypisch Still: zivilrechtliche

    Auszug aus FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15
    Insbesondere könne das Finanzamt seine Ablehnung nicht unter Hinweis auf die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2007 6 K 1045/04 B (EFG 2008, 548) darauf stützen, dass die Gesellschaft eine zeitnahe Anmeldung beim Finanzamt unterlassen habe.
  • BFH, 19.07.2018 - IV R 10/17

    Mitunternehmerinitiative eines atypisch still Beteiligten

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. April 2016 12 K 1204/15 aufgehoben.

    Das FG wies die hiergegen gerichtete Klage mit Urteil vom 26. April 2016 12 K 1204/15 ab und führte zur Begründung im Wesentlichen aus:.

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