Rechtsprechung
FG München, 30.10.2002 - 3 K 2108/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen das Hauptzollamt auf Erstattung von Zoll; Voraussetzungen für die Erstattung von Einfuhrabgaben ; Vorliegen oder Nichtvorliegen einer unzulässigen Kabotagebeförderung ; Einführung von beruflich verwendeten Straßenfahrzeugen unter vollständiger Befreiung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kabotagebeförderung; Einfuhr und Abfertigung einer Teillieferung aus dem Drittland, die dann im Inland bei einer Tochterfirma ergänzt und an den inländischen Abnehmer geliefert wird; Zoll Einfuhrumsatzsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kabotagebeförderung - Einfuhr und Abfertigung einer Teillieferung aus dem Drittland, die dann im Inland bei einer Tochterfirma ergänzt und an den inländischen Abnehmer geliefert wird - Zoll Einfuhrumsatzsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 30.10.2002 - 3 K 2108/99
- BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.05.2000 - VII R 84/98
Erlass von Einfuhrabgaben - Einfuhrumsatzsteuer - Erlöschen der Abgabeschuld - …
Auszug aus FG München, 30.10.2002 - 3 K 2108/99
Mit Schreiben vom 11. Januar 2000 beantragte der Vertreter der Klägerin die Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO wegen eines beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahrens (Az. VII R 84/98).
- BFH, 24.06.2004 - VII E 4/04
Erinnerung gegen Kostenansatz
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschwerde der Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 30. Oktober 2002 3 K 2108/99 mit seinem dem Kostenansatz zugrunde liegenden Beschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03 (…BFH/NV 2004, 529) als unzulässig verworfen.Die Gebühr in Höhe von 484 EUR für die gegen das Urteil des FG München vom 30. Oktober 2002 3 K 2108/99 eingelegte Beschwerde ist mit dem BFH-Beschluss (…in BFH/NV 2004, 529), mit dem die Beschwerde als unzulässig verworfen wurde, entstanden.
- BFH, 18.12.2003 - VII S 26/03
AdV: rechtsbeständiger Bescheid
Aus dem Urteil des FG vom 30. Oktober 2002 in der Sache 3 K 2108/99 ergibt sich, dass der Steueränderungsbescheid vom 22. März 1996 rechtsbeständig ist.