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   FG Münster, 05.11.2021 - 14 K 2364/21 G, F   

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https://dejure.org/2021,50421
FG Münster, 05.11.2021 - 14 K 2364/21 G, F (https://dejure.org/2021,50421)
FG Münster, Entscheidung vom 05.11.2021 - 14 K 2364/21 G, F (https://dejure.org/2021,50421)
FG Münster, Entscheidung vom 05. November 2021 - 14 K 2364/21 G, F (https://dejure.org/2021,50421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbesteuer - Geht der vortragsfähige Gewerbeverlust einer GmbH auf eine neu gegründete atypisch stille Gesellschaft über, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Übergang eines bei einer Kapitalgesellschaft festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlustes anteilig auf eine aus dieser Kapitalgesellschaft und zwei atypisch stillen Gesellschaftern bestehende Mitunternehmerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vortragsfähiger Gewerbeverlust einer GmbH geht anteilig auf atypisch stille Gesellschaft über

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer | Berücksichtigung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts bei Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine..

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vortragsfähiger Gewerbeverlust einer GmbH geht anteilig auf atypisch stille Gesellschaft ...

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vortragsfähiger Gewerbeverlust einer GmbH geht anteilig auf atypisch stille Gesellschaft über

  • haufe.de (Kurzinformation)

    § 10a GewStG
    Gewerbesteuerlicher Verlustübergang bei Unternehmer- und Unternehmensidentität

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    § 10a S. 8 GewStG
    Übergang des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei Begründung einer GmbH & atypisch Still

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.01.2019 - III R 35/17

    Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine

    Auszug aus FG Münster, 05.11.2021 - 14 K 2364/21
    Der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt ist auch nicht identisch mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BFH vom 17.01.2019 (III R 35/17, BStBl II 2019, 407) zu Grunde liegt und zu dem der BFH ausgeführt hat, dass es nicht auf die Rechtsgrundsätze der Unternehmer- und Unternehmensidentität ankomme, weil der Rechtsträger, bei dem der Gewerbeverlust entstanden sei (Kapitalgesellschaft), auch nach der Ausgliederung noch existiert habe und der vor der Übertragung bestehende Betrieb der Kapitalgesellschaft aufgrund der Gewerblichkeitsfiktion des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG identisch sei mit dem nach der Übertragung noch vorhandenen Betrieb.

    Der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt ist vielmehr identisch mit dem Sachverhalt, dessen rechtliche Beurteilung der BFH in der genannten Entscheidung (Urteil vom 17.01.2019 III R 35/17, BStBl II 2019, 407) ausdrücklich offen gelassen hat.

  • BFH, 26.08.1993 - IV R 133/90

    Im Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist bei der Ermittlung des

    Auszug aus FG Münster, 05.11.2021 - 14 K 2364/21
    Auch nach der Rechtsprechung des BFH sind Unternehmer eines Gewerbebetriebs, der zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehört, die Gesellschafter der Personengesellschaft und nicht etwa die Personengesellschaft als solche (BFH, Urteile vom 25.04.2018 IV R 8/16,BStBl II 2018, 484, vom 26.08.1993 IV R 133/90, BStBl II 1995, 791 m. w. Nachw.).

    (BFH, Urteil vom 26.08.1993 IV R 133/90, BStBl II 1995, 791 m. w. Nachw.).

  • BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16

    Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der

    Auszug aus FG Münster, 05.11.2021 - 14 K 2364/21
    Auch nach der Rechtsprechung des BFH sind Unternehmer eines Gewerbebetriebs, der zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehört, die Gesellschafter der Personengesellschaft und nicht etwa die Personengesellschaft als solche (BFH, Urteile vom 25.04.2018 IV R 8/16,BStBl II 2018, 484, vom 26.08.1993 IV R 133/90, BStBl II 1995, 791 m. w. Nachw.).
  • BFH, 07.09.2016 - IV R 31/13

    Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den

    Auszug aus FG Münster, 05.11.2021 - 14 K 2364/21
    Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahre der Entstehung des Verlusts bestanden hat (BFH, Urteil vom 07.09.2016 IV R 31/13, BStBl II 2017, 482).
  • BFH, 11.01.2024 - IV R 25/21

    Bindung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 05.11.2021 - 14 K 2364/21 G,F aufgehoben.

    Mit Urteil vom 05.11.2021 - 14 K 2364/21 G,F änderte das Finanzgericht (FG) die festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge für 2011 bis 2015 sowie die auf den 31.12.2010 und auf den 31.12.2011 festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverluste nach Maßgabe der Entscheidungsgründe.

    Das FA beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Münster vom 05.11.2021 - 14 K 2364/21 G,F aufzuheben und die Klage als unbegründet abzuweisen.

  • BFH, 01.02.2024 - IV R 26/21

    Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft

    Teilweise wird der Verlustübergang jedenfalls in dem --hier nicht einschlägigen-- Fall der Begründung einer atypisch stillen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bejaht (Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt am Main vom 19.07.2011, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 2154, für den Fall der Beteiligung am gesamten Handelsgewerbe; ebenso Verfügung der OFD Magdeburg vom 06.03.2012, DStR 2012, 1088; Patt in D/P/M, Die Körperschaftsteuer, § 24 UmwStG Rz 225; FG Münster, Urteil vom 05.11.2011 - 14 K 2364/21 G,F, EFG 2022, 254, Revision anhängig unter IV R 25/21; anderer Auffassung Kupfer/Göller/Leibner, Ubg 2014, 361).
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