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   FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05 E   

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https://dejure.org/2008,7891
FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05 E (https://dejure.org/2008,7891)
FG Münster, Entscheidung vom 08.02.2008 - 11 K 500/05 E (https://dejure.org/2008,7891)
FG Münster, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 11 K 500/05 E (https://dejure.org/2008,7891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzielung eines Veräußerungsgewinns i.S.d. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Veräußerung von bei Gründung einer GmbH übernommener Geschäftsanteile; Erwerb einer alleinigen Beteiligung an einer GmbH; Möglichkeit der Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils i.F. der ...

  • Judicialis

    GmbHG § 5 Abs. 2; ; GmbHG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage der Gewinnzurechnung bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteermittlung: - Frage der Gewinnzurechnung bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 947
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
    In diesem Zusammenhang kann der Senat dahingestellt lassen, ob diese Verträge allein schon deshalb als zivilrechtlich unwirksam anzusehen sind, weil sie - wofür gewichtige Anhaltspunkte sprechen - erst nach Gründung der F-GmbH geschlossen wurden und daher zu ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit gemäß § 15 Abs. 4 GmbHG der notariellen Beurkundung bedurft hätten (vgl. Urteil des BGH vom 19.04.1999 - II ZR 367/97, NJW 1999, 2594).
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
    Entsprechend den Ausführungen des Bundesfinanzhofs in seinemUrteil vom 17.02.2004 - VIII R 26/01 sei daher die Beteiligung ihnen und den Eheleuten F1.
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 325/84

    Gewinn aus der Veräußerung eines unter Vorbehaltsnießbrauch erworbenen

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
    Sie müssen durch die Erzielung des Erlöses für die Veräußerung veranlasst sein (vgl. Urteil des BFH vom 26.02.1987 - IV R 325/84, BStBl. II 1987, 772).
  • BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79

    Zur Abgrenzung laufender Betriebsausgaben von den durch eine Veräußerung des

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
    Ein nur zeitlicher Zusammenhang genügt nicht (vgl. Urteil des BFH vom 06.05.1982 - IV R 56/79, BStBl. II 1982, 691).
  • BFH, 26.03.1987 - IV R 20/84

    Hoferbfolge - Hofordnung - Erbengemeinschaft - Mitunternehmerschaft - Weichende

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
    Zu den Veräußerungskosten zählen nur solche Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu einem Veräußerungsgeschäft stehen (vgl. Urteile des BFH vom 26.03.1987 - IV R 20/84, BStBl. II 1987, 561 undvom 01.12.1992 - VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520).
  • OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 1 U 17/07

    Wirksamkeit einer Abtretung von Teilen eines GmbH-Geschäftsanteils; Teilung des

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
    Denn auch dann, wenn die in den jeweils auf den 17.12.1997 datierten "Treuhandverträgen" schriftlich niedergelegten Vereinbarungen tatsächlich schon vor Gründung der F-GmbH getroffen worden sein sollten, wären diese Vereinbarungen schon deshalb zivilrechtlich als unwirksam anzusehen, weil die Teile der Geschäftsanteile der Kläger, auf die sich die unter dem 17.12.1997 vereinbarten Treuhandverhältnisse bezogen, weder bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages am 17.12.1997 noch in der Folge durch eine nach Maßgabe des § 17 GmbHG vorgenommene Abtrennung von dem jeweiligen restlichen Geschäftsanteil als selbständige Beteiligungsrechte begründet wurden und damit bis zur Beendigung der vereinbarten Treuhandverhältnisse zu keinem Zeitpunkt als selbständige Rechte bestanden haben (vgl. Urteil des OLG Oldenburg vom 11.10.2007 - 1 U 17/07, [...]Dokument).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 43/90

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
    Zu den Veräußerungskosten zählen nur solche Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu einem Veräußerungsgeschäft stehen (vgl. Urteile des BFH vom 26.03.1987 - IV R 20/84, BStBl. II 1987, 561 undvom 01.12.1992 - VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520).
  • FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 2615/05

    Maßgebliche Grenze der Einkommensteuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung

    Auszug aus FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 500/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, die von dem Beklagten vorgelegten Steuerakten sowie die beigezogenen Akten des Verfahrens 11 K 2615/05 E verwiesen.
  • BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08

    Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 947 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen die Auffassung, dass die von den Klägern mit den Treugebern A, B, R und C geschlossenen Treuhandvereinbarungen schon deshalb zivilrechtlich unwirksam seien, weil die Teilgeschäftsanteile, auf die sich die jeweiligen Treuhandverhältnisse bezögen, weder bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages am 17. Dezember 1997 noch in der Folge durch eine nach Maßgabe des § 17 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der im Streitjahr geltenden Fassung (GmbHG a. F.) vorgenommene Abtrennung von dem jeweiligen restlichen Geschäftsanteil als selbständige Beteiligungsrechte begründet worden seien; damit hätten diese bis zur Beendigung der vereinbarten Treuhandverhältnisse zu keinem Zeitpunkt als selbständige Rechte bestanden.
  • FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 4811/05

    Rechtmäßigkeit einer Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, die von dem Beklagten vorgelegten Steuerakten sowie die beigezogenen Akten des Verfahrens 11 K 500/05 E verwiesen.
  • FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 2615/05

    Maßgebliche Grenze der Einkommensteuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, die von dem Beklagten vorgelegten Steuerakten sowie die beigezogenen Akten der Verfahren 11 K 500/05 E und 11 K 4811/05 E verwiesen.
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