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   FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 2098/16 Erb   

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https://dejure.org/2019,5277
FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 2098/16 Erb (https://dejure.org/2019,5277)
FG Münster, Entscheidung vom 14.02.2019 - 3 K 2098/16 Erb (https://dejure.org/2019,5277)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 3 K 2098/16 Erb (https://dejure.org/2019,5277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schenkungsteuer - Unter welchen Voraussetzungen stellt die Übertragung eines Grundstücks gegen Zurückbehaltung eines Nießbrauchs zugunsten des Schenkers und seiner Ehefrau eine Zuwendung zugunsten der Ehefrau dar?

  • IWW

    ErbStG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    ErbStG

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schenkungsteuer - Zuwendung, Nießbrauch, Berechtigung auch den anderen Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 821
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.08.2007 - II R 33/06

    Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 2098/16
    Mit dem dagegen gerichteten Einspruch vom 15.09.2015 vertrat die Klägerin die Auffassung, der ihr eingeräumte anteilige Nießbrauch stelle keine Schenkung dar, und verwies dazu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2007 II R 33/06 (BStBl. II 2008, 28).

    Der Fall der Einräumung eines Nießbrauchsrechts sei mit dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2007 II R 33/06 zugrunde liegenden Fall nicht vergleichbar, da anders als bei einer Rente die Zuwendung des Nießbrauchs auch mit der Übernahme von Verpflichtungen wie der Tragung öffentlicher und privater Lasten verbunden sei.

    Zur Begründung bezieht er sich auf seine Einspruchsentscheidung und verweist darauf, dass der Fall der Klägerin mit dem der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2007 II R 33/06 zugrunde liegenden Fall nicht vergleichbar sei.

    Die Zuwendung ist freigebig, wenn sie (objektiv) unentgeltlich ist (BFH, Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Die Befugnis zur freien Verfügung braucht im Fall des Rentenstammrechts nicht das Recht als solches zu betreffen, zumal das Stammrecht im Zweifel gemäß § 399 BGB ohnehin nicht übertragbar ist; vielmehr reicht es aus, wenn sich die Befugnis auf die Erträge in Gestalt der Rentenleistungen bezieht (vgl. BFH, Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Dieser nur mittelbare Effekt reicht aus Sicht des Senats aber nicht aus, um eine Zuwendung des Ehemanns der Klägerin an diese oder einen signifikanten Unterschied zu dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2007 II R 33/06 zugrunde liegenden Sachverhalt zu begründen.

  • BFH, 23.11.2011 - II R 33/10

    Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 2098/16
    Ist der Empfänger einer Leistung zivilrechtlich zur Rückgewähr des Überlassenen verpflichtet, fehlt es insoweit an einer Bereicherung des Empfängers (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2011 II R 33/10, BStBl. II 2012, 473 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 08.06.2021 - II R 23/19

    Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.02.2019 - 3 K 2098/16 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2019, 821 veröffentlicht.

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