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   FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16 E   

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https://dejure.org/2017,48209
FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16 E (https://dejure.org/2017,48209)
FG Münster, Entscheidung vom 15.11.2017 - 7 K 2635/16 E (https://dejure.org/2017,48209)
FG Münster, Entscheidung vom 15. November 2017 - 7 K 2635/16 E (https://dejure.org/2017,48209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Zur Besteuerung von Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Einkünfte - Außerordentliche Einkünfte, ermäßigter ESt-Tarif, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Ermäßigte Steuer auf Transfer-Zuschuss

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Neues zu Transferkurzarbeitergeldern

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 805
  • EFG 2018, 120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 23/09

    Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld - Auflösung eines bestehenden

    Auszug aus FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16
    Das BFH-Urteil vom 20.7.2010, Az. IX R 23/09, BStBl. II 2011, 218 sei im Streitfall nicht einschlägig, da die Klägerin des Urteilsfalles ihre bisherige Tätigkeit in der Transfergesellschaft weiter ausübte.

    Entscheidend ist, dass es sich bei der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft um eine eigenständige juristische Person mit eigenem Gesellschaftszweck handelt, die auch über ihre Gesellschafter nicht mit dem früheren Arbeitgeber verbunden ist (BFH-Urteil vom 20.7.2010 IX R 23/09, BStBl. II 2011, 218 m.w.N.).

    Hinsichtlich der Zweckgerichtetheit der Zahlung ist entscheidend auf die Abfassung der Vereinbarungen und deren Auslegung abzustellen (BFH-Urteil vom 20.7.2010 IX R 23/09, BStBl. II 2011, 218 m.w.N.).

    Dem steht das vom Beklagten angeführte BFH-Urteil vom 20.7.2010 (IX R 23/09, BStBl. II 2011, 218) nicht entgegen.

    Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.10.2010 (11 K 2909/09 E, EFG 2011, 976) steht insoweit nicht im Widerspruch zum o.g. BFH-Urteil vom 20.7.2010 (IX R 23/09, BStBl. II 2011, 218).

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 28/13

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden oder der Steuerpflichtige in einem anderen Veranlagungszeitraum nur eine geringfügige Teilleistung erhalten hat (BFH-Urteil vom 8.4.2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber hierzu arbeitsrechtlich verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 8.4.2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514).

  • FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09

    Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung

    Auszug aus FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16
    Diesbezüglich verwiesen die Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.10.2010 (11 K 2909/09 E).

    Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.10.2010 (11 K 2909/09 E, EFG 2011, 976) steht insoweit nicht im Widerspruch zum o.g. BFH-Urteil vom 20.7.2010 (IX R 23/09, BStBl. II 2011, 218).

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94

    Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines

    Auszug aus FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16
    Der Begriff der Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 EStG umfasst alle Zahlungen, die eine finanzielle Einbuße ausgleichen, die ein Steuerpflichtiger infolge einer Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter erlitten oder zu erwarten hat (BFH-Urteil vom 12.6.1996, XI R 43/94, BStBl. II 1996, 516).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 33/13

    Außerordentliche Einkünfte beim Wechsel von unselbständiger zu selbständiger

    Auszug aus FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann nicht der Fall, wenn der Steuerpflichtige insgesamt nicht mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (z.B. BFH-Urteil vom 8.4.2014 IX R 33/13, BFH/NV 2014, 1358 m.w.N.).
  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16
    Dies ist auch dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bei einer einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat (BFH-Urteile vom 20.7.1978 IV R 43/74, BStBl. II 1979, 9 und vom 20.10.1978 VI R 107/77, BStBl. II 1979, 176).
  • BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77

    Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten

    Auszug aus FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16
    Dies ist auch dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bei einer einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat (BFH-Urteile vom 20.7.1978 IV R 43/74, BStBl. II 1979, 9 und vom 20.10.1978 VI R 107/77, BStBl. II 1979, 176).
  • BFH, 12.03.2019 - IX R 44/17

    Keine Steuersatzermäßigung für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. November 2017  7 K 2635/16 E aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der hiergegen erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 120 veröffentlichten Urteil statt und unterwarf die Einkünfte des Klägers in Höhe von 6.825,35 EUR unter Abänderung des Einkommensteuerbescheids des Streitjahres dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG.

    Das FA beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG Münster vom 15. November 2017  7 K 2635/16 E die Klage als unbegründet abzuweisen.

  • FG Köln, 06.12.2017 - 14 K 1918/17

    Besteuerung von monatlichen Zahlungen einer Transfergesellschaft zur Aufstockung

    Entgegen der in der bisherigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (dazu FG Düsseldorf-Urteil vom 25. Oktober 2010 11 K 2909/09 E , nv; FG Münster-Urteil vom 15. November 2017 7 K 2635/16 E, nv, nrkr.

    Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO und § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Fall FGO (vgl. FG Düsseldorf-Urteil vom 25. Oktober 2010 11 K 2909/09 E, EFG 2011, 976 und FG Münster-Urteil vom 15. November 2017 7 K 2635/16 E, nv, nrkr.

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