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FG Münster, 16.02.2006 - 3 K 3639/03 Erb |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einräumung einer Gesamtgläubigerschaft für eine Rente als freigebige Zuwendung
- rechtsportal.de
Einräumung einer Gesamtgläubigerschaft für eine Rente als freigebige Zuwendung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaft- und Schenkungsteuer: - Einräumung einer Gesamtgläubigerschaft für eine Rente als freigebige Zuwendung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Freigebige Zuwendung bei Einräumung der Gesamtgläubigerstellung an einem Rentenrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Vorweggenommene Erbfolge - Schenkung eines Rentenrechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erbschaftssteuerpflicht der Erstreckung eines lebenslangen vertraglichen Rentenrechts auch auf den Ehegatten des Übertragenden; Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung für ein vertragliches Rentenbezugsrecht als freigebige Zuwendung
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.02.2006 - 3 K 3639/03 Er
- BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
Papierfundstellen
- DB 2006, 1871
- EFG 2006, 1184
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Nürnberg, 12.09.1989 - VI 408/84
Auszug aus FG Münster, 16.02.2006 - 3 K 3639/03
Diese Vorschrift erfasst nur sogenannte laufende Zuwendungen unter Lebenden, die jeweils für einen kurzen überschaubaren Zeitraum gegeben werden, innerhalb dessen nicht mit einer Änderung der Verhältnisse zu rechnen ist, nicht jedoch die Zuwendung eines (aufschiebend bedingten) Rentenstammrechts auf Lebenszeit (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 12.09.1989, VI 408/84, EFG 1990, 65).
- BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei …
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1184 veröffentlicht. - FG Münster, 08.07.2009 - 3 K 4778/07 Auf die Einspruchsentscheidung vom 18.06.2003 (Blatt 154 bis 158 der Steuerakte) und auf das Urteil des Finanzgerichts Münster (3 K 3639/03 Erb vom 16.02.2006, EFG 2006, 1184) wird hingewiesen.