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   FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08   

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FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08 (https://dejure.org/2008,895)
FG Münster, Entscheidung vom 17.12.2008 - 6 K 2187/08 (https://dejure.org/2008,895)
FG Münster, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 6 K 2187/08 (https://dejure.org/2008,895)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung trotz Einreichung einer mit dem DATEV-Programm gestalteten Gewinnermittlung

  • Betriebs-Berater

    Keine gesetzliche Grundlage für Vorlage des amtlichen Vordrucks "EÜR"

  • Judicialis

    AO § 149; ; AO § 150; ; EStDV 2000 § 60 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anlage EÜR ist nicht verpflichtend

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zur Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Abgabe einer Anlage Einnahmenüberschussrechnung zur Einkommensteuer 2006

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck

  • IWW (Kurzinformation)

    FG Münster vermisst gesetzliche Grundlage - Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR wackelt

  • IWW (Zusammenfassung)

    FG Münster vermisst gesetzliche Grundlage - Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR wackelt

  • IWW (Kurzinformation)

    FG Münster vermisst gesetzliche Grundlage - Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR wackelt

  • IWW (Kurzinformation)

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Anlage EÜR ist nicht verpflichtend

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuererklärung - Vordruck "Anlage EÜR" muss nicht verwendet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerliche Gewinnermittlung und der amtliche Vordruck

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Für Vorlage des amtlichen Vordrucks "EÜR" gibt es keine gesetzliche Grundlage

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Anlage EÜR ist nicht verpflichtend

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unternehmer müssen Gewinnermittlung nicht auf amtlichem Vordruck einreichen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Die Anlage EÜR muss nicht ausgefüllt werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR für Überschussrechner

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1172
  • DB 2009, 1379
  • EFG 2009, 818
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.07.1997 - I R 45/96

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer

    Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
    Sie ist zwar äußerlich mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbunden, stellt jedoch für sich gesehen einen Verwaltungsakt (§ 118 AO) dar (BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18), der von dieser Gewinnfeststellung unabhängigen ist.

    Bei der Aufforderung sowohl zur Abgabe einer Steuererklärung als auch zur Abgabe von Anlagen zu einer Steuererklärung handelt es sich um Ermessensentscheidungen, die nach § 102 FGO(nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18).

  • BFH, 02.05.1997 - I B 117/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
    Sie ist zwar äußerlich mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbunden, stellt jedoch für sich gesehen einen Verwaltungsakt (§ 118 AO) dar (BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18), der von dieser Gewinnfeststellung unabhängigen ist.

    Bei der Aufforderung sowohl zur Abgabe einer Steuererklärung als auch zur Abgabe von Anlagen zu einer Steuererklärung handelt es sich um Ermessensentscheidungen, die nach § 102 FGO(nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18).

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
    Sie bleiben Regelungen einer Rechtsverordnung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. September 2005, 2 BvL 11, 12,13/02, BVerfGE 114, 303, 311 ff. und vom 13. September 2005, 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196, 238 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02

    Stufe

    Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
    Sie bleiben Regelungen einer Rechtsverordnung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. September 2005, 2 BvL 11, 12,13/02, BVerfGE 114, 303, 311 ff. und vom 13. September 2005, 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196, 238 ff., jeweils m. w. N.).
  • Drs-Bund, 15.04.2004 - BT-Drs 15/2920
    Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
    Hinsichtlich der mit der Anlage EÜR verfolgten Gesetzeszwecke der Steuervereinfachung sowie der ökonomischen und effizienten Steuerkontrolle verweist er auf die Stellungnahme der Bundesregierung bei Einführung des Vordrucks (BT-Drucks. 15/2920).
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