Rechtsprechung
FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung trotz Einreichung einer mit dem DATEV-Programm gestalteten Gewinnermittlung
- Betriebs-Berater
Keine gesetzliche Grundlage für Vorlage des amtlichen Vordrucks "EÜR"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anlage EÜR ist nicht verpflichtend
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Zur Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Abgabe einer Anlage Einnahmenüberschussrechnung zur Einkommensteuer 2006
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck
- IWW (Kurzinformation)
FG Münster vermisst gesetzliche Grundlage - Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR wackelt
- IWW (Zusammenfassung)
FG Münster vermisst gesetzliche Grundlage - Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR wackelt
- IWW (Kurzinformation)
FG Münster vermisst gesetzliche Grundlage - Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR wackelt
- IWW (Kurzinformation)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Anlage EÜR ist nicht verpflichtend
- IWW (Kurzinformation)
Steuererklärung - Vordruck "Anlage EÜR" muss nicht verwendet werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerliche Gewinnermittlung und der amtliche Vordruck
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Für Vorlage des amtlichen Vordrucks "EÜR" gibt es keine gesetzliche Grundlage
- streifler.de (Kurzinformation)
Steuerrecht: Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Anlage EÜR ist nicht verpflichtend
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Unternehmer müssen Gewinnermittlung nicht auf amtlichem Vordruck einreichen
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Die Anlage EÜR muss nicht ausgefüllt werden
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Keine Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR für Überschussrechner
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
- BFH, 16.11.2011 - X R 18/09
Papierfundstellen
- BB 2009, 1172
- DB 2009, 1379
- EFG 2009, 818
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 02.07.1997 - I R 45/96
Gerichtliche Überprüfbarkeit der Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer …
Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
Sie ist zwar äußerlich mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbunden, stellt jedoch für sich gesehen einen Verwaltungsakt (§ 118 AO) dar (BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18), der von dieser Gewinnfeststellung unabhängigen ist.Bei der Aufforderung sowohl zur Abgabe einer Steuererklärung als auch zur Abgabe von Anlagen zu einer Steuererklärung handelt es sich um Ermessensentscheidungen, die nach § 102 FGO(nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18).
- BFH, 02.05.1997 - I B 117/96
Anspruch auf rechtliches Gehör in der mündlichen Verhandlung
Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
Sie ist zwar äußerlich mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbunden, stellt jedoch für sich gesehen einen Verwaltungsakt (§ 118 AO) dar (BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18), der von dieser Gewinnfeststellung unabhängigen ist.Bei der Aufforderung sowohl zur Abgabe einer Steuererklärung als auch zur Abgabe von Anlagen zu einer Steuererklärung handelt es sich um Ermessensentscheidungen, die nach § 102 FGO(nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18).
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
Sie bleiben Regelungen einer Rechtsverordnung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. September 2005, 2 BvL 11, 12,13/02, BVerfGE 114, 303, 311 ff. und vom 13. September 2005, 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196, 238 ff., jeweils m. w. N.). - BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02
Stufe
Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
Sie bleiben Regelungen einer Rechtsverordnung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. September 2005, 2 BvL 11, 12,13/02, BVerfGE 114, 303, 311 ff. und vom 13. September 2005, 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196, 238 ff., jeweils m. w. N.). - Drs-Bund, 15.04.2004 - BT-Drs 15/2920
Auszug aus FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08
Hinsichtlich der mit der Anlage EÜR verfolgten Gesetzeszwecke der Steuervereinfachung sowie der ökonomischen und effizienten Steuerkontrolle verweist er auf die Stellungnahme der Bundesregierung bei Einführung des Vordrucks (BT-Drucks. 15/2920).