Rechtsprechung
FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11 K, G, F |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Unterbleiben der Verzinsung eines Darlehens an ein nachstehendes Unternehmen und Darlehensgewährung an eine verschwägerte Person
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausfallende Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Körperschaften - Ausfallende Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Risikodarlehen
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11 K, G, F
- FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 290811
- BFH, 11.11.2015 - I R 5/14
Papierfundstellen
- DB 2014, 2922
- EFG 2014, 375
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 14.09.1994 - I R 6/94
Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs …
Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14.9.1994 I R 6/94, BStBl. II 1997, 89 …und vom 17.9.2003 I R 91, 92/02, BFH/NV 2004, 182, jeweils m.w.N.).Die Vermögensminderung ist als Tatbestandsvoraussetzung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Hilfe der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Berücksichtigung der Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG unter Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) aufzustellen ist (BFH-Urteile in BStBl. II 1997, 89 und in BFH/NV 2004, 182).
- BFH, 17.09.2003 - I R 91/02
Berücksichtigung von außerordentlichem Aufwand wegen Gelddiebstahls im Rahmen der …
Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14.9.1994 I R 6/94, BStBl. II 1997, 89 und vom 17.9.2003 I R 91, 92/02, BFH/NV 2004, 182, jeweils m.w.N.).Die Vermögensminderung ist als Tatbestandsvoraussetzung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Hilfe der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Berücksichtigung der Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG unter Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) aufzustellen ist (BFH-Urteile in BStBl. II 1997, 89 und in BFH/NV 2004, 182).
- BFH, 23.02.2005 - I R 70/04
Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der …
Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
In diesen Fällen indiziert das vom Fremdvergleich abweichende Verhalten der Kapitalgesellschaft und ihres Gesellschafters oder der diesem nahe stehenden Person die Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis (ständige Rechtsprechung des BFH vgl. Urteil vom 23.02.2005 - I R 70/04, BStBl. II 2005, 882).
- BFH, 14.07.2004 - I R 16/03
Ausschüttungsbelastung bei vGA
Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
Solange die Forderung zivilrechtlich noch besteht, ist diese Vermögensminderung nicht eingetreten (BFH Urteil vom 14.07.2004, I R 16/03, BStBl II 2004, 1010;… vom 07.03.2007, I R 45/06, BFH/NV 2007, 1710). - BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16.3.1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626). - BFH, 07.03.2007 - I R 45/06
VGA
Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
Solange die Forderung zivilrechtlich noch besteht, ist diese Vermögensminderung nicht eingetreten (BFH Urteil vom 14.07.2004, I R 16/03, BStBl II 2004, 1010; vom 07.03.2007, I R 45/06, BFH/NV 2007, 1710). - BFH, 22.12.2008 - I B 161/08
VGA - Leistung an eine nahestehende Person und Gesellschafter - Verletzung …
Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter stellt, gelten auch für Vereinbarungen zwischen der Kapitalgesellschaft und einer dem beherrschenden Gesellschafter nahestehenden Person (BFH Urteil vom 22.12.2008 - I B 161/08, BFH/NV 2009, 969 m.w.N.).
- BFH, 11.11.2015 - I R 5/14
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. Dezember 2013 10 K 2908/11 K,G,F aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) Münster wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 375 veröffentlichtem Urteil vom 18. Dezember 2013 10 K 2908/11 K,G,F teilweise als unbegründet ab, folgte der Klägerin aber in den im Revisionsverfahren noch gegenständlichen Streitpunkten.