Rechtsprechung
   FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11 K, G, F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40099
FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11 K, G, F (https://dejure.org/2013,40099)
FG Münster, Entscheidung vom 18.12.2013 - 10 K 2908/11 K, G, F (https://dejure.org/2013,40099)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 10 K 2908/11 K, G, F (https://dejure.org/2013,40099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfallende Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaften - Ausfallende Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Risikodarlehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2014, 2922
  • EFG 2014, 375
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14.9.1994 I R 6/94, BStBl. II 1997, 89 und vom 17.9.2003 I R 91, 92/02, BFH/NV 2004, 182, jeweils m.w.N.).

    Die Vermögensminderung ist als Tatbestandsvoraussetzung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Hilfe der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Berücksichtigung der Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG unter Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) aufzustellen ist (BFH-Urteile in BStBl. II 1997, 89 und in BFH/NV 2004, 182).

  • BFH, 17.09.2003 - I R 91/02

    Berücksichtigung von außerordentlichem Aufwand wegen Gelddiebstahls im Rahmen der

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14.9.1994 I R 6/94, BStBl. II 1997, 89 und vom 17.9.2003 I R 91, 92/02, BFH/NV 2004, 182, jeweils m.w.N.).

    Die Vermögensminderung ist als Tatbestandsvoraussetzung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Hilfe der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Berücksichtigung der Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG unter Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) aufzustellen ist (BFH-Urteile in BStBl. II 1997, 89 und in BFH/NV 2004, 182).

  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
    In diesen Fällen indiziert das vom Fremdvergleich abweichende Verhalten der Kapitalgesellschaft und ihres Gesellschafters oder der diesem nahe stehenden Person die Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis (ständige Rechtsprechung des BFH vgl. Urteil vom 23.02.2005 - I R 70/04, BStBl. II 2005, 882).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 16/03

    Ausschüttungsbelastung bei vGA

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
    Solange die Forderung zivilrechtlich noch besteht, ist diese Vermögensminderung nicht eingetreten (BFH Urteil vom 14.07.2004, I R 16/03, BStBl II 2004, 1010; vom 07.03.2007, I R 45/06, BFH/NV 2007, 1710).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16.3.1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 45/06

    VGA

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
    Solange die Forderung zivilrechtlich noch besteht, ist diese Vermögensminderung nicht eingetreten (BFH Urteil vom 14.07.2004, I R 16/03, BStBl II 2004, 1010; vom 07.03.2007, I R 45/06, BFH/NV 2007, 1710).
  • BFH, 22.12.2008 - I B 161/08

    VGA - Leistung an eine nahestehende Person und Gesellschafter - Verletzung

    Auszug aus FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11
    Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter stellt, gelten auch für Vereinbarungen zwischen der Kapitalgesellschaft und einer dem beherrschenden Gesellschafter nahestehenden Person (BFH Urteil vom 22.12.2008 - I B 161/08, BFH/NV 2009, 969 m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2015 - I R 5/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. Dezember 2013  10 K 2908/11 K,G,F aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) Münster wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 375 veröffentlichtem Urteil vom 18. Dezember 2013  10 K 2908/11 K,G,F teilweise als unbegründet ab, folgte der Klägerin aber in den im Revisionsverfahren noch gegenständlichen Streitpunkten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht