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   FG Münster, 20.02.2020 - 12 K 2686/16 E   

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FG Münster, 20.02.2020 - 12 K 2686/16 E (https://dejure.org/2020,6209)
FG Münster, Entscheidung vom 20.02.2020 - 12 K 2686/16 E (https://dejure.org/2020,6209)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 12 K 2686/16 E (https://dejure.org/2020,6209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sonderausgaben - Kein Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einer sog. Riester-Rente bei verspäteter Datenübermittlung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG München, 29.10.2014 - 9 K 1277/14

    Datenabgleich Altersvorsorgezulage; Änderung nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2020 - 12 K 2686/16
    Ein Ermessen steht dem Finanzamt insoweit nicht zu (ebenso Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 29.10.2014 9 K 1277/14, juris).
  • FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16

    Rechtsstreit um die Berechtigung zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2020 - 12 K 2686/16
    Vielmehr hätten die Kläger diese Einwände in dem von ihnen bei der ZfA angestrengten Verfahren auf Festsetzung der Zulage geltend machen können und müssen (vgl. ebenso FG Hamburg, Urteil vom 05.12.2018 1 K 326/16, juris; a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2019 11 K 311/16 E, EFG 2019, 892).
  • FG Hamburg, 05.12.2018 - 1 K 326/16

    Einkommensteuer, Altersvorsorgezulage: Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2020 - 12 K 2686/16
    Vielmehr hätten die Kläger diese Einwände in dem von ihnen bei der ZfA angestrengten Verfahren auf Festsetzung der Zulage geltend machen können und müssen (vgl. ebenso FG Hamburg, Urteil vom 05.12.2018 1 K 326/16, juris; a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2019 11 K 311/16 E, EFG 2019, 892).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2020 - 12 K 2686/16
    Erst in diesem Stadium findet eine personelle Prüfung des Zulageanspruchs statt; es kommt erstmals zu einem direkten Kontakt zwischen dem Zulagenberechtigten und der zentralen Stelle und zum Ergehen förmlicher Verwaltungsakte (ausführlich hierzu BFH-Urteil vom 22.10.2014, X R 18/14, BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371).
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