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   FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11 G   

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FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11 G (https://dejure.org/2015,44949)
FG Münster, Entscheidung vom 23.09.2015 - 9 K 4074/11 G (https://dejure.org/2015,44949)
FG Münster, Entscheidung vom 23. September 2015 - 9 K 4074/11 G (https://dejure.org/2015,44949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlungsteuerliche Auswirkungen eines gewerbesteuerlichen aktiven organschaftlichen Ausgleichspostens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer/Organschaft - Auswirkung eines aufgrund der Umwandlung einer Organgesellschaft in eine KG entstandenen aktiven organschaftlichen Ausgleichspostens auf den späteren Gewinn aus der Veräußerung der Kommanditanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Behandlung der Auflösung eines aktiven organschaftlichen Ausgleichspostens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 587
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 5/99

    Übernahmeverlust bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Nach einem erfolgreichen Einspruch der Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.6.2000 (VIII R 5/99, BFHE 191, 571, BStBl II 2001, 35) wurden für die Jahre 1997 bis (März) 2001 Abschreibungen i.H.v. ... DM bei der Gewerbesteuer berücksichtigt.

    Eine Anwendung des Rechtsgedanken für den Verlustfall lässt sich aus der Richtlinienstelle ebenso wenig herleiten, wie es der BFH in seinem Urteil vom 20.06.2000, VIII R 5/99 für die Auslegung des § 18 Abs. 2 UmwStG 1995 zu selber Thematik vermochte.

    Nach dem BFH-Urteil vom 20.6.2000 VIII R 5/99 (BFHE 191, 571, BStBl II 2001, 35) war ein Übernahmegewinn i.S. des § 18 Abs. 2 UmwStG 1995 in seiner bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung nur ein Gewinn und nicht auch ein Übernahmeverlust; die Vorschrift verbot deshalb nicht die Berücksichtigung von AfA auf die gemäß § 4 Abs. 6 UmwStG 1995 aufgestockten Buchwerte bei der Gewerbesteuer.

    Für den Beteiligungsbuchwert gilt aber nach dem BFH-Urteil vom 20.6.2000 VIII R 5/99 (BFHE 191, 571, BStBl II 2001, 35), dass dessen Höhe zu einem Übernahmeverlust und zu einer Aufstockung der Buchwerte nach 4 Abs. 6 UmwStG a.F. führen kann, weil § 18 Abs. 2 UmwStG in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung nur Übernahmegewinne betraf.

  • BFH, 23.01.1992 - XI R 47/89

    Ermittlung der Gewerbeerträge eines Organträgers

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Die durch ein Organschaftsverhältnis verbundenen Unternehmen blieben jedoch - trotz der Fiktion, dass die organschaftlich mit der Obergesellschaft verbundene Untergesellschaft als Betriebsstätte der Obergesellschaft anzusehen war - selbständige Unternehmen (BFH-Urteile vom 23.1.1992 XI R 47/89, BFHE 167, 158, BStBl II 1992, 630; vom 22.4.1998 I R 109/97, BFHE 186, 443, BStBl II 1998, 748).

    Eine Korrektur des Gewerbeertrages des Organträgers war ebenfalls erforderlich, wenn der Organträger die Anteile an der Organgesellschaft veräußerte und dabei einen Gewinn erzielte, der ganz oder z.T. darauf beruhte, dass die Organgesellschaft aus den während der Organschaft erzielten Gewinnen Rücklagen gebildet hatte (BFH-Urteile vom 26.1.1972 I R 171/68, BFHE 104, 361, BStBl II 1972, 358; vom 23.1.1992 XI R 47/89, BFHE 167, 158, BStBl II 1992, 630; Drüen in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 2 GewStG Rz. 177; s.a. Abschn. 42 Abs. 1 S. 5 GewStR 1990).

  • BFH, 26.01.1972 - I R 171/68

    Behandlung des Umwandlungsgewinns bei Umwandlung der Organgesellschaft in eine

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Eine Korrektur des Gewerbeertrages des Organträgers war ebenfalls erforderlich, wenn der Organträger die Anteile an der Organgesellschaft veräußerte und dabei einen Gewinn erzielte, der ganz oder z.T. darauf beruhte, dass die Organgesellschaft aus den während der Organschaft erzielten Gewinnen Rücklagen gebildet hatte (BFH-Urteile vom 26.1.1972 I R 171/68, BFHE 104, 361, BStBl II 1972, 358; vom 23.1.1992 XI R 47/89, BFHE 167, 158, BStBl II 1992, 630; Drüen in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 2 GewStG Rz. 177; s.a. Abschn. 42 Abs. 1 S. 5 GewStR 1990).

    Ein Umwandlungsgewinn, der infolge der Umwandlung der Organgesellschaft beim Organträger dadurch entstand, dass in der Bilanz des herrschenden Unternehmens an die Stelle des Buchwerts der Anteile an der Organgesellschaft die höhere Summe der Werte der Wirtschaftsgüter der Organgesellschaft trat, durfte bei diesem insoweit nicht versteuert werden, als er aus bereits versteuerten Gewinnen der Organgesellschaft stammte (BFH-Urteil vom 26.1.1972 I R 171/68, BFHE 104, 361, BStBl II 1972, 358 zu §§ 4, 5 UmwStG 1957; Drüen in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 2 GewStG Rz. 176; Abschn. 42 Abs. 2 Satz 1 GewStR 1990).

  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 3/08

    Keine Nachholung der AfA auf ein nicht als Betriebsvermögen erfasstes

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs (§ 4 Abs. 1 EStG) kann eine zu niedrige AfA-Bemessungsgrundlage in der Anfangsbilanz des ersten noch offenen Jahres berichtigt werden (BFH-Urteil vom 26.6.1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601; vom 22.6.2010 VIII R 3/08, BFHE 230, 342, BStBl II 2010, 1035).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 24/12

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Insbesondere im Zusammenhang mit § 8b KStG spricht sich die h.M. zu Recht für eine Zusammenfassung des Beteiligungsbuchwerts mit dem Ausgleichsposten aus (Suchanek/Rüsch DStZ 2015, 1; Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl., § 14 Rz. 461; von Freeden/Joisten, Ubg 2014, 512; Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 14 KStG Rz. 485 ff; Rödder/Joisten in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 14 Rz. 738; Müller in Mössner/Seeger, KStG, 2013, § 14 Rz. 701; Frotscher in Frotscher/Maas, KStG, § 14 Rz. 911; Brink in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, § 14 Rz. 1095; von Freeden in Prinz/Witt, Steuerliche Organschaft, Rz. 14.53; vgl. auch KStR-Entwurf R 14.8 Abs. 3 Satz 4).
  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Nach dem BFH-Urteil vom 29.8.2012 I R 65/11 (BFHE 238, 382, BStBl II 2013, 555) ist ein aktiver Ausgleichsposten eine "steuerliche Bilanzierungshilfe [...], die in Form eines steuerbilanziellen Merkpostens ausschließlich darauf gerichtet ist, eine zweifache Besteuerung des nämlichen - dem Organträger steuerlich bereits zugerechneten Einkommens - zu vermeiden".
  • BFH, 07.09.2016 - I R 9/15

    Kein gewerbesteuerrechtlicher Korrespondenzausgleich bei Teilwertaufholung

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Entgegen der Ansicht des Beklagten (und wohl auch des FG Köln im Urteil vom 3.12.2014 13 K 2447/11, EFG 2015, 665, Rev. I R 9/15) können sich die Bilanzansätze für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer einerseits und der Gewerbesteuer andererseits unterschiedlich entwickeln (BFH-Urteil vom 6.9.2000 XI R 18/00, BFHE 193, 279, BStBl II 2001, 106; Roser in Lenski/Steinberg, GewStG, § 7 Rz. 214; vgl. zur Bilanzberichtigung auch Heinicke in Schmidt, EStG, 34. Aufl., 2015, § 4 Rz. 685).
  • BFH, 26.06.1996 - XI R 41/95

    Wegfall einer betrieblichen Rentenverpflichtung durch Tod des Rentenberechtigten

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs (§ 4 Abs. 1 EStG) kann eine zu niedrige AfA-Bemessungsgrundlage in der Anfangsbilanz des ersten noch offenen Jahres berichtigt werden (BFH-Urteil vom 26.6.1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601; vom 22.6.2010 VIII R 3/08, BFHE 230, 342, BStBl II 2010, 1035).
  • BFH, 06.09.2000 - XI R 18/00

    Bilanzberichtigung: Nachholung bei bestandskräftigen Feststellungebescheiden in

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Entgegen der Ansicht des Beklagten (und wohl auch des FG Köln im Urteil vom 3.12.2014 13 K 2447/11, EFG 2015, 665, Rev. I R 9/15) können sich die Bilanzansätze für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer einerseits und der Gewerbesteuer andererseits unterschiedlich entwickeln (BFH-Urteil vom 6.9.2000 XI R 18/00, BFHE 193, 279, BStBl II 2001, 106; Roser in Lenski/Steinberg, GewStG, § 7 Rz. 214; vgl. zur Bilanzberichtigung auch Heinicke in Schmidt, EStG, 34. Aufl., 2015, § 4 Rz. 685).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 110/87

    Keine Bilanzänderung für Zwecke der Gewerbesteuer nach Bestandskraft der

    Auszug aus FG Münster, 23.09.2015 - 9 K 4074/11
    Zwar mag es sein, dass bestimmte Wahlrechte für die Ertragsteuern nur einheitlich ausgeübt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 9.8.1989 X R 110/87, BFHE 158, 520, BStBl II 1990, 195).
  • FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2447/11

    Wertaufholung nach nicht gewerbesteuerwirksamer Teilwertabschreibung

  • BFH, 18.05.2011 - X R 4/10

    Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im

  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 35/10

    § 4 Abs. 6 UmwStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002: Keine Einkünfteminderung durch

  • BFH, 22.04.1998 - I R 109/97

    Gewerbesteuer: Teilwertabschreibung im Organkreis

  • BFH, 06.10.1953 - I 29/53 U

    Erfassung eines im Rahmen der Umwandlung entstehenden Gewinns der aufgelösten

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