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   FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb   

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https://dejure.org/2019,43578
FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb (https://dejure.org/2019,43578)
FG Münster, Entscheidung vom 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb (https://dejure.org/2019,43578)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 3 K 3184/17 Erb (https://dejure.org/2019,43578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer | Keine Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei geerbter eigengenutzter Immobilie!

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase - Haus muss unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt sein

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erbschaftsteuer - Steuerbefreiung Familienheim, Selbstnutzung nach dreijähriger Renovierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.06.2015 - II R 39/13

    Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes

    Auszug aus FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3184/17
    Er nahm Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.06.2015 II R 39/13 (BStBl. II 2016, 225) und verwies darauf, der Kläger habe weder glaubhaft dargelegt noch nachgewiesen, dass die bis August 2016 verzögerte vollständige Nutzung des Objekts zu eigenen Wohnzwecken nicht durch ihn zu vertreten gewesen sei.

    Diesen Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BFH, Urteile vom 23.06.2015 II R 13/13, BStBl. II 2016, 223 und II R 39/13, BStBl. II 2016, 225 mit Hinweisen auf die Literatur) ist der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.09.2016 3 K 3793/15 Erb (EFG 2016, 2079) gefolgt und hält daran auch für den vorliegenden Fall fest.

  • BFH, 28.05.2019 - II R 37/16

    Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim

    Auszug aus FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3184/17
    Die Entscheidung vom 28.09.2016 ist durch das Urteil des BFH vom 28.05.2019 II R 37/16 (DStR 2019, 1571) bestätigt worden, wobei der BFH nochmals betont hat, das eine eng am Wortlaut vorgenommene Auslegung der Vorschrift auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sei.
  • BFH, 23.06.2015 - II R 13/13

    Keine Steuerbefreiung für ein tatsächlich nicht für eigene Wohnzwecke genutztes

    Auszug aus FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3184/17
    Diesen Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BFH, Urteile vom 23.06.2015 II R 13/13, BStBl. II 2016, 223 und II R 39/13, BStBl. II 2016, 225 mit Hinweisen auf die Literatur) ist der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.09.2016 3 K 3793/15 Erb (EFG 2016, 2079) gefolgt und hält daran auch für den vorliegenden Fall fest.
  • FG Münster, 28.09.2016 - 3 K 3793/15

    Gewährung einer Steuerbefreiung für das von Todes wegen übergegangene

    Auszug aus FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3184/17
    Diesen Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BFH, Urteile vom 23.06.2015 II R 13/13, BStBl. II 2016, 223 und II R 39/13, BStBl. II 2016, 225 mit Hinweisen auf die Literatur) ist der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.09.2016 3 K 3793/15 Erb (EFG 2016, 2079) gefolgt und hält daran auch für den vorliegenden Fall fest.
  • BFH, 06.05.2021 - II R 46/19

    Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb aufgehoben.
  • FG Düsseldorf, 10.03.2021 - 4 K 2245/19

    Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung trotz Selbstnutzung nach mehrmonatiger

    Die bloße Absicht der Selbstnutzung ist ebenso unzureichend wie die Vornahme von Vorbereitungshandlungen, etwa Renovierungsarbeiten (Finanzgericht - FG - Münster, Urteil v. 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2020, 214, Rev. anh. II R 46/19, Rn. 22, 28).

    Die Revision war zur Fortbildung des Rechts nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen (vgl. bereits FG Münster, Urteil v. 24.10.2019 - 3 K 3184/17 Erb, EFG 2020, 214, Rev. anh. II R 46/19, Rn. 30).

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