Rechtsprechung
FG Münster, 26.04.2001 - 3 K 2080/97 VSt |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückgabe eisern verpachteten Inventars
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Rückgabe eisern verpachteten Inventars
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bewertung: - Anspruch auf Rückgabe eisern verpachteten Inventars
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1355
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.1991 - II R 77/87
Der Anspruch eines Land- und Forstwirts auf Lieferung stehender oder umlaufender …
Auszug aus FG Münster, 26.04.2001 - 3 K 2080/97
Demgemäß können nur solche Wirtschaftsgüter dazu bestimmt sein, dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dauernd zu dienen, die geeignet sind, die Ertragsfähigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu beeinflussen (BFH-Urteil vom 23.10.1991 II R 77/87, BStBl. II 1992, 248).Insoweit handelt es sich um einen Anspruch aus einem im Rahmen des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft geschlossenen gegenseitigen Vertrag; derartige Ansprüche sind gesondert zu erfassen und nach Maßgabe des § 33 BewG der zutreffenden Vermögensart - hier dem sonstigen Vermögen i.S.d. § 110 Abs. 1 BewG - zuzuordnen (vgl. BFH - Urteil vom 23.10.1991, a.a.O.).
Der gemeine Wert des Sachleistungsanspruchs entspricht regelmäßig dem Betrag, der für den Erwerb des Gegenstandes im gewöhnlichen Geschäftsverkehr aufgewendet werden muß (vgl. BFH-Urteil vom 23.10.1991, a.a.O.).
- BFH, 24.06.1999 - IV R 73/97
Forderungsverzicht bei eiserner Verpachtung
Auszug aus FG Münster, 26.04.2001 - 3 K 2080/97
Dementsprechend ist auch für Zwecke der Ertragsbesteuerung beim Verpächter sowohl das eisern verpachtete Inventar als auch der Rückgewähranspruch zu erfassen (vgl. BFH - Urteil vom 24.06.1999 IV R 73/97, BFH/NV 2000, 261 ). - BFH, 25.11.1987 - II R 227/84
Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einheitswertbescheid - Wirksamkeit - …
Auszug aus FG Münster, 26.04.2001 - 3 K 2080/97
Verstirbt die Person, für die der Bescheid bestimmt ist, ist der Steuerbescheid an den Gesamtrechtsnachfolger unter dessen Namen und unter Angabe des Rechtsfolgeverhältnisses bekanntzugeben (BFH-Urteil vom 25.11.1987 II R 227/84, BStBl. II 1988, 410).