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   FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20 Kg   

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https://dejure.org/2020,10584
FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20 Kg (https://dejure.org/2020,10584)
FG Münster, Entscheidung vom 27.04.2020 - 8 K 7/20 Kg (https://dejure.org/2020,10584)
FG Münster, Entscheidung vom 27. April 2020 - 8 K 7/20 Kg (https://dejure.org/2020,10584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kindergeld - Zur Frage der Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes von minderjährigen Kindern, die mit der Mutter zwecks Schulbesuchs in der Türkei leben und sich für ca. 2-3 Monate pro Jahr beim Vater im Inland aufhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für ein nur in den Schulferien in Deutschland lebendes Kind

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindergeld bei Schulbesuch in der Türkei

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgabenordnung, Kindergeld - Zugang eines Steuerbescheides, inländischer Wohnsitz bei Schulbesuch und Mit-Aufenthalts der Kindesmutter im Ausland

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    Bei Kindern, die zum Zwecke der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung auswärtig untergebracht sind, reicht es für einen Inlandswohnsitz nicht aus, wenn die elterliche Wohnung dem Kind weiterhin zur Verfügung steht (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655).

    Bei Schulbesuchen im Ausland, die voraussichtlich länger als ein Jahr andauern werden (zu Fällen voraussichtlicher Rückkehr innerhalb eines Jahres vgl. BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655; BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102), ist vielmehr anhand einer Mehrzahl von Anhaltspunkten zu entscheiden, ob der inländische Wohnsitz aufrechterhalten oder aufgegeben wurde.

    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Urlaubszwecken, Besuchszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, reicht nicht aus, um die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes anzunehmen (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.).

    Jedenfalls im Fall von Schul- oder sonstigen Ausbildungsaufenthalten erwachsener Kinder kommt es darauf an, ob die ausbildungsfreien Zeiten zumindest überwiegend im Inland verbracht werden (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.; einschränkend im Fall von minderjährigen Kindern Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017, 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019, 6 K 215/18, juris).

    Daneben sind die voraussichtliche Dauer der auswärtigen Unterbringung, die Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, der Zweck des Auslandsaufenthalts, die persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits zu berücksichtigten (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, m.w.N.).

    - die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für fehlende oder nur kurze Inlandsaufenthalte (BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102; BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655;.

    - die Herkunft des Klägers und (indirekt) der Kinder (BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102) und die Staatsangehörigkeit der Familienmitglieder (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655);.

    - die Rückkehrabsicht (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.), sofern nicht, wie oben dargelegt, von vorneherein kein Aufenthalt von mehr als einem Jahr geplant war;.

    - Aufenthalte der Eltern mit den Kindern außerhalb von Deutschland (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655);.

    - melderechtliche Umstände (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655);.

    Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH zu erwachsenen Kindern, bei den ein überwiegender Aufenthalt während der unterrichtsfreien Zeiten für ausreichend erachtet wird (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.; BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102), haben mehrere Finanzgerichte dreimonatige Ferienaufenthalte von minderjährigen Kindern, die ansonsten bei den Großeltern untergebracht sind, nicht als hinreichend für die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes angesehen (Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017, 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019, 6 K 215/18, juris).

  • BFH, 25.07.2019 - III R 46/18

    Kindergeld - Beibehalten des Wohnsitzes - mehrjähriger Schulaufenthalt mit der

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    - die Verkleinerung der Wohnverhältnisse nach dem Umzug von Familienmitgliedern in das Ausland, um Mietkosten zu sparen (Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018, 3 K 3220/17, juris; BFH, Urteil vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208 m.w.N.).

    Mit Blick auf den Sonderfall, dass sich ein Elternteil mit im Ausland aufhält, hat der BFH entschieden, dass auch in diesen Fällen eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist, weil Kinder weder automatisch sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern teilen noch ein Erfahrungssatz dahingehend besteht, dass ein Kind, das mit einem Elternteil im Ausland wohnt und dort zur Schule geht, immer nur diesen einen Wohnsitz hat und keinen weiteren Wohnsitz der Eltern teilt (BFH, Urteil vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208 m.w.N.).

    Allerdings kann der Mit-Aufenthalt eines Elternteils gerade dazu führen, dass sich das Kinder (anders als bei der Unterbringung bei Verwandten) nicht längerfristig in die dortigen Lebensverhältnisse einlebt, sondern die familiäre Wohn- und Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und Kind für die Dauer der Ausbildung durchgängig erhalten bleibt (BFH, Urteil vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208).

    Dem Umstand, dass der Kläger nach dem Umzug der Kinder und Kindesmutter in die Türkei eine kleinere Wohnung angemietet hat, misst das Gericht keine erhebliche Bedeutung bei (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018, 3 K 3220/17, und nachfolgend BFH, Urteil vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208).

    Diesen Umstand, der auch im erst nach dem Erörterungstermin im Verfahren 8 K 3457/18 Kg veröffentlichten Urteil des BFH vom 16.07.2019 (III R 46/18, BFH/NV 2020, 208) gewürdigt wird, hatte der Einzelrichter im Erörterungstermin vorläufig tendenziell dahingehend gewürdigt, dass dadurch die Beziehungen zum Inland gelockert würden.

  • BFH, 23.06.2015 - III R 38/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    Bei Schulbesuchen im Ausland, die voraussichtlich länger als ein Jahr andauern werden (zu Fällen voraussichtlicher Rückkehr innerhalb eines Jahres vgl. BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655; BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102), ist vielmehr anhand einer Mehrzahl von Anhaltspunkten zu entscheiden, ob der inländische Wohnsitz aufrechterhalten oder aufgegeben wurde.

    Dabei können außerhalb des kindergeldrechtlichen Streitzeitraums liegende tatsächliche Umstände berücksichtigt werden, da es sonst - trotz vergleichbarer Sachverhaltskonstellationen - von den verfahrensmäßigen Zufälligkeiten abhinge, ob die Beibehaltung eines Wohnsitzes zu bejahen oder zu verneinen wäre (BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102).

    - die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für fehlende oder nur kurze Inlandsaufenthalte (BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102; BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655;.

    - die Herkunft des Klägers und (indirekt) der Kinder (BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102) und die Staatsangehörigkeit der Familienmitglieder (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655);.

    Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH zu erwachsenen Kindern, bei den ein überwiegender Aufenthalt während der unterrichtsfreien Zeiten für ausreichend erachtet wird (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.; BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102), haben mehrere Finanzgerichte dreimonatige Ferienaufenthalte von minderjährigen Kindern, die ansonsten bei den Großeltern untergebracht sind, nicht als hinreichend für die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes angesehen (Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017, 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019, 6 K 215/18, juris).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - 3 K 3220/17

    Wohnsitz des im Ausland ausgebildeten, sich dort zusammen mit einem Elternteil

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    - die Verkleinerung der Wohnverhältnisse nach dem Umzug von Familienmitgliedern in das Ausland, um Mietkosten zu sparen (Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018, 3 K 3220/17, juris; BFH, Urteil vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208 m.w.N.).

    Dem Umstand, dass der Kläger nach dem Umzug der Kinder und Kindesmutter in die Türkei eine kleinere Wohnung angemietet hat, misst das Gericht keine erhebliche Bedeutung bei (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018, 3 K 3220/17, und nachfolgend BFH, Urteil vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208).

    Dies gilt umso mehr, als nach Angaben des Klägers weiterhin ein intensiver Kontakt über die sozialen Medien zwischen dem Kläger und seiner Familie gepflegt wird (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018, 3 K 3220/17).

  • FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16

    § 8 AO, § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    Jedenfalls im Fall von Schul- oder sonstigen Ausbildungsaufenthalten erwachsener Kinder kommt es darauf an, ob die ausbildungsfreien Zeiten zumindest überwiegend im Inland verbracht werden (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.; einschränkend im Fall von minderjährigen Kindern Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017, 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019, 6 K 215/18, juris).

    Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH zu erwachsenen Kindern, bei den ein überwiegender Aufenthalt während der unterrichtsfreien Zeiten für ausreichend erachtet wird (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.; BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102), haben mehrere Finanzgerichte dreimonatige Ferienaufenthalte von minderjährigen Kindern, die ansonsten bei den Großeltern untergebracht sind, nicht als hinreichend für die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes angesehen (Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017, 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019, 6 K 215/18, juris).

  • FG Hamburg, 05.07.2019 - 6 K 215/18

    Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    Jedenfalls im Fall von Schul- oder sonstigen Ausbildungsaufenthalten erwachsener Kinder kommt es darauf an, ob die ausbildungsfreien Zeiten zumindest überwiegend im Inland verbracht werden (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.; einschränkend im Fall von minderjährigen Kindern Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017, 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019, 6 K 215/18, juris).

    Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH zu erwachsenen Kindern, bei den ein überwiegender Aufenthalt während der unterrichtsfreien Zeiten für ausreichend erachtet wird (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.; BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102), haben mehrere Finanzgerichte dreimonatige Ferienaufenthalte von minderjährigen Kindern, die ansonsten bei den Großeltern untergebracht sind, nicht als hinreichend für die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes angesehen (Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017, 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019, 6 K 215/18, juris).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    Der Streitfall ist jedoch schon wegen des Mit-Aufenthalts der Kindesmutter nicht vergleichbar mit Fällen der Unterbringung bei Verwandten (zur Differenzierung nach Fallgruppen ausführlich BFH, Urteil vom 23.11.2000, VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294), zumal im vorliegenden Fall gerade nicht festgestellt werden konnte, dass sich die Kinder für einen Zeitraum von neun Jahren im Ausland aufhalten sollen.
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    Mit Blick auf den Umfang dieser Aufenthalte ist zwar der BFH im von der Beklagten angeführten Urteil vom 23.11.2000 (VI R 165/99, BStBI II 2001, 279) bei einem bei den Großeltern untergebrachten Kind, das sich weniger als drei Monate pro Jahr bei den Eltern aufhält, vom bloßen Besuchscharakter dieser Aufenthalte ausgegangen.
  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    Zugleich teilen minderjährige Kinder grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, auch wenn sie nicht gleichsam automatisch sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern teilen, wenn diese über mehrere Wohnsitze verfügen (BFH, Urteil vom 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1777).
  • FG Hamburg, 12.04.2018 - 1 K 202/16

    Kein inländischer Wohnsitz eines hauptsächlich im Ausland wohnenden Ehegatten

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20
    Das Gericht geht davon aus, dass bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten vermutet werden kann, dass diese einen gemeinsamen Familienwohnsitz haben (vgl. zum Wohnsitz von Ehegatten FG Hamburg, Urteil vom 12.04.2018, 1 K 202/16, EFG 2018, 1079 m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2004 - VIII B 271/03

    Inländischer Wohnsitz von Kindern bei Schulbesuch in der Türkei

  • BFH, 29.04.2009 - X R 35/08

    Zugang eines Steuerbescheids - Beweislast - Auslegung eines Klageantrags

  • FG Hessen, 18.03.2021 - 9 K 1660/18

    Wohnsitz minderjähriger Kinder bei Schulbesuch im Ausland

    In Bezug auf das letztgenannte Urteil gibt es unterschiedliche Ansichten, ob der III. Senat damit eine neue Leitlinie vorgeben will (so FG Münster, Urteil vom 27.04.2020 - 8 K 7/20 Kg, juris; vgl. auch Selder, a.a.O.: "Damit ist die frühere, restriktivere Rspr. zu minderjährigen Kindern z. T. überholt"; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2020 - 7 K 7013/18, juris: BFH-Entscheidung als "Ausnahmefall").
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