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   FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20 F   

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https://dejure.org/2022,36251
FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20 F (https://dejure.org/2022,36251)
FG Münster, Entscheidung vom 28.09.2022 - 9 K 1869/20 F (https://dejure.org/2022,36251)
FG Münster, Entscheidung vom 28. September 2022 - 9 K 1869/20 F (https://dejure.org/2022,36251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Körperschaftsteuer - Zur Frage, ob die Zahlung eines Aktionärs an eine AG im Rahmen einer wirtschaftlichen Neugründung das steuerliche Einlagekonto erhöht

  • Betriebs-Berater

    Zur Frage, ob die Zahlung eines Aktionärs an eine AG im Rahmen einer wirtschaftlichen Neugründung das steuerliche Einlagekonto erhöht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bilanzen - Zur Bedeutung des steuerlichen Einlagekontos einer Kapitalgesellschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob eine bewusst für eine spätere Verwendung "auf Vorrat" gegründete Gesellschaft mit einem Unternehmen ausgestattet wird und erstmals ihren Geschäftsbetrieb aufnimmt (BGH-Beschlüsse 16.3.1992 II ZB 17/91, BGHZ 117, 323, 331 f., zur AG; vom 9.12.2002 II ZB 12/02, BGHZ 153, 158, 161 f., zur GmbH) oder ob der "alte Mantel" einer im Rahmen ihres früheren Unternehmensgegenstands tätig gewesenen, dann aber unternehmenslos gewordenen GmbH wiederverwendet wird (BGH-Beschluss vom 7.7.2003 II ZB 4/02, BGHZ 155, 318, 322; BGH-Urteil vom 6.3.2012 II ZR 56/10, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2012, 974).

    Auf die wirtschaftliche Neugründung sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbH-Gesetzes bzw. des Aktiengesetzes einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden (BGH-Beschlüsse in BGHZ 153, 158, 161; in BGHZ 155, 318, 321; BGH-Urteil in DStR 2012, 974).

    Durch die entsprechende Anwendung der Gründungsvorschriften auf die wirtschaftliche Neugründung sollen gesellschaftsrechtlich im Interesse des Geschäftsverkehrs Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass ein leer gewordener Gesellschaftsmantel ohne Geschäftsbetrieb seinen --neuen oder alten-- Gesellschaftern nur dazu dient, unter Vermeidung der rechtlichen Neugründung mit ihren präventiv wirkenden gläubigerschützenden Regeln einer die beschränkte Haftung gewährleistenden Kapitalgesellschaft eine gänzlich neue Geschäftstätigkeit --gegebenenfalls wieder-- aufzunehmen (BGH-Beschlüsse in BGHZ 155, 318, 324; vom 18.1.2010 II ZR 61/09, DStR 2010, 763).

  • BGH, 06.03.2012 - II ZR 56/10

    Zur Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob eine bewusst für eine spätere Verwendung "auf Vorrat" gegründete Gesellschaft mit einem Unternehmen ausgestattet wird und erstmals ihren Geschäftsbetrieb aufnimmt (BGH-Beschlüsse 16.3.1992 II ZB 17/91, BGHZ 117, 323, 331 f., zur AG; vom 9.12.2002 II ZB 12/02, BGHZ 153, 158, 161 f., zur GmbH) oder ob der "alte Mantel" einer im Rahmen ihres früheren Unternehmensgegenstands tätig gewesenen, dann aber unternehmenslos gewordenen GmbH wiederverwendet wird (BGH-Beschluss vom 7.7.2003 II ZB 4/02, BGHZ 155, 318, 322; BGH-Urteil vom 6.3.2012 II ZR 56/10, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2012, 974).

    Auf die wirtschaftliche Neugründung sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbH-Gesetzes bzw. des Aktiengesetzes einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden (BGH-Beschlüsse in BGHZ 153, 158, 161; in BGHZ 155, 318, 321; BGH-Urteil in DStR 2012, 974).

  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob eine bewusst für eine spätere Verwendung "auf Vorrat" gegründete Gesellschaft mit einem Unternehmen ausgestattet wird und erstmals ihren Geschäftsbetrieb aufnimmt (BGH-Beschlüsse 16.3.1992 II ZB 17/91, BGHZ 117, 323, 331 f., zur AG; vom 9.12.2002 II ZB 12/02, BGHZ 153, 158, 161 f., zur GmbH) oder ob der "alte Mantel" einer im Rahmen ihres früheren Unternehmensgegenstands tätig gewesenen, dann aber unternehmenslos gewordenen GmbH wiederverwendet wird (BGH-Beschluss vom 7.7.2003 II ZB 4/02, BGHZ 155, 318, 322; BGH-Urteil vom 6.3.2012 II ZR 56/10, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2012, 974).

    Auf die wirtschaftliche Neugründung sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbH-Gesetzes bzw. des Aktiengesetzes einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden (BGH-Beschlüsse in BGHZ 153, 158, 161; in BGHZ 155, 318, 321; BGH-Urteil in DStR 2012, 974).

  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob eine bewusst für eine spätere Verwendung "auf Vorrat" gegründete Gesellschaft mit einem Unternehmen ausgestattet wird und erstmals ihren Geschäftsbetrieb aufnimmt (BGH-Beschlüsse 16.3.1992 II ZB 17/91, BGHZ 117, 323, 331 f., zur AG; vom 9.12.2002 II ZB 12/02, BGHZ 153, 158, 161 f., zur GmbH) oder ob der "alte Mantel" einer im Rahmen ihres früheren Unternehmensgegenstands tätig gewesenen, dann aber unternehmenslos gewordenen GmbH wiederverwendet wird (BGH-Beschluss vom 7.7.2003 II ZB 4/02, BGHZ 155, 318, 322; BGH-Urteil vom 6.3.2012 II ZR 56/10, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2012, 974).
  • BGH, 18.01.2010 - II ZR 61/09

    GmbH: Anwendung der Grundsätze der Mantelverwendung; Gesellschaft als "leere

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20
    Durch die entsprechende Anwendung der Gründungsvorschriften auf die wirtschaftliche Neugründung sollen gesellschaftsrechtlich im Interesse des Geschäftsverkehrs Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass ein leer gewordener Gesellschaftsmantel ohne Geschäftsbetrieb seinen --neuen oder alten-- Gesellschaftern nur dazu dient, unter Vermeidung der rechtlichen Neugründung mit ihren präventiv wirkenden gläubigerschützenden Regeln einer die beschränkte Haftung gewährleistenden Kapitalgesellschaft eine gänzlich neue Geschäftstätigkeit --gegebenenfalls wieder-- aufzunehmen (BGH-Beschlüsse in BGHZ 155, 318, 324; vom 18.1.2010 II ZR 61/09, DStR 2010, 763).
  • BGH, 10.12.2013 - II ZR 53/12

    Vorbelastungshaftung der GmbH-Gesellschafter: Anwendung der Grundsätze der

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20
    M.a.W. soll aus Gründen des Gläubigerschutzes verhindert werden, dass die Gründungsvorschriften für eine Kapitalgesellschaft umgangen werden (BGH-Versäumnisurteil vom 10.12.2013 II ZR 53/12, GmbHR 2014, 317).
  • BFH, 11.11.2014 - I R 53/13

    Ausgabe von Wandelanleihen mit unter dem Kapitalmarktzins liegendem Zinssatz und

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20
    Eine Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine nahe stehende Person der Körperschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (BFH-Urteil vom 11.11.2014 I R 53/13, BFH/NV 2015, 686; Mössner in Mössner/Oellerich/Valta, 5. Aufl. 2021, § 27 Rz. 53; Pohl in Micker/Pohl, BeckOK KStG, § 27 Rz. 179).
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