Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 13.02.2003 - IV 203/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27858
FG Nürnberg, 13.02.2003 - IV 203/2001 (https://dejure.org/2003,27858)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13.02.2003 - IV 203/2001 (https://dejure.org/2003,27858)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - IV 203/2001 (https://dejure.org/2003,27858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb durch Wegfall der Ausgleichspflicht des überlebenden Gesamtgläubigers einer in unveränderter Höhe fortzuzahlenden Leibrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb durch Wegfall der Ausgleichspflicht des überlebenden Gesamtgläubigers einer in unveränderter Höhe fortzuzahlenden Leibrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaufvertragliche Vereinbarung einer Leibrente als Schenkung auf den Todesfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.02.2001 - II B 11/00

    Tod eines Gesamtgläubigers

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.02.2003 - IV 203/01
    Auch der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG ist nur erfüllt, wenn die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwendung im Sinne von § 7 ErbStG gegeben sind und der Empfänger durch diese objektiv auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 05.12.1990 II R 109/86, BStBl II 1991, 181, und vom 07.02.2001 II B 11/00, BStBl II 2001, 245, 246).

    Doch da mit dem Tod der Erblasserin wie dargelegt deren Rentenanspruch ersatzlos unterging und damit nicht mehr auf ihre Erbin übergehen konnte, fehlt es an einem Vermögensvorteil, der bei ihrem Tod - wenn auch in anderer Gestalt - auf die Klägerin als andere Gesamtgläubigerin hätte übergehen können (vgl. auch BFH-Beschluss in BStBl II 2001, 245, 246).

    Die Frage einer Erbschaftsteuerpflicht eines mit dem Tod eines der Gesamtgläubiger der Leibrentenforderung eintretenden Wegfalls der Ausgleichspflicht nach § 430 BGB beim überlebenden Gesamtgläubiger ist durch die BFH-Entscheidung vom 07.02.2001 (in BStBl II 2001, 245) höchstrichterlich geklärt.

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.02.2003 - IV 203/01
    Der objektive Tatbestand einer Zuwendung verlangt unabhängig davon, ob sie unmittelbar oder mittelbar erfolgt, eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden und damit einen Substanzübergang (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.05.1984 1 BvR 464/81, BStBl II 1984, 608, 613; Gebel, a.a.O., § 7 Rn. 199, 21).
  • BFH, 24.10.2001 - II R 10/00

    Steuerpflicht - Leistungsbezug aus einer befreienden Lebensversicherung

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.02.2003 - IV 203/01
    Zum anderen setzt § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG , dem nach seiner Tatbestandsbeschreibung regelmäßig ein Vertrag zugunsten Dritter oder eine in dieser Weise wirkende Vereinbarungzugrunde liegt, auch voraus, dass der Erwerb des Vermögensvorteils durch den Dritten (Klägerin) im Verhältnis zum Erblasser alle objektiven und subjektiven Merkmale einer freigebigen Zuwendung aufweist (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2001 II R 10/00, BStBl II 2002, 153, 155; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , § 3 Rn. 278).
  • BFH, 05.12.1990 - II R 109/86

    Zur Frage, wann eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt; Bereicherung und

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.02.2003 - IV 203/01
    Auch der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG ist nur erfüllt, wenn die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwendung im Sinne von § 7 ErbStG gegeben sind und der Empfänger durch diese objektiv auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 05.12.1990 II R 109/86, BStBl II 1991, 181, und vom 07.02.2001 II B 11/00, BStBl II 2001, 245, 246).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht