Rechtsprechung
FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/2007 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Hälftige Berücksichtigung der in Zusammenhang mit einem der Betriebs-GmbH unentgeltlich überlassenen Grundstück stehenden Betriebsausgaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anteilige Abziehbarkeit von Betriebsausgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 c Abs. 2, § 3 Nr. 40
Verzichtet ein Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wegen nicht nur vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten der Betriebsgesellschaft auf das Entgelt für eine Grundstücksüberlassung, kommt gemäß §§ 3 c Abs. 2 , 3 Nr. 40 EStG 2005 wegen der gesellschaftlichen ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verzichtet ein Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wegen nicht nur vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten der Betriebsgesellschaft auf das Entgelt für eine Grundstücksüberlassung, kommt gemäß §§ 3 c Abs. 2, 3 Nr. 40 EStG 2005 wegen der gesellschaftlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/2007
- BFH, 28.02.2013 - IV R 49/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften
Auszug aus FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/07
Unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 25.06.2009 IX R 42/08 (BStBl. II 2010, 220) hat die Klägerin ausgeführt, § 3 c Abs. 2 EStG komme auch deshalb nicht zur Anwendung, weil die Inanspruchnahme eines doppelten Steuervorteils im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens ausgeschlossen sei; § 3 c EStG beziehe sich nicht auf vergebliche Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (Verweis auf Schmidt-Heinicke, EStG, § 3 c Tz. 1 u. Tz. 2 m.w.N.).Das BFH-Urteil vom 25.06.2009 IX R 42/08 (…a.a.O.) decke - unbeschadet eines mittlerweile ergangenen Nichtanwendungserlasses - den Klagefall nicht ab.
Aus dem Urteil des BFH vom 25.06.2009 IX R 42/08 (…a.a.O.) und dem Beschluss des BFH vom 18.03.2010 IX B 227/09 (…BFH/NV 2010, 1022) ergibt sich nichts anderes.
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
Auszug aus FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/07
Dies gelte unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 28.03.2000 VIII R 68/96 (BFH/NV 2000, 1278) im Regelfall auch dann, wenn die Nutzungsüberlassung unentgeltlich erfolge.Im Fall einer Betriebsaufspaltung hängen die Aufwendungen des Gesellschafters für ein Wirtschaftsgut, das er einer Kapitalgesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlässt, grundsätzlich mit den Einkünften wirtschaftlich zusammen, die der Gesellschafter aus der GmbH erwartet (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.2000 VIII R 68/96, a.a.O.).
Soweit sich die Klägerin im übrigen auf das BFH-Urteil vom 28.03.2000 VIII R 68/96 (…a.a.O.) bezieht, ist dem nicht zu folgen, da diese Entscheidung Streitjahre betrifft, in denen das Halbeinkünfteverfahren noch keine Bedeutung hatte.
- FG Bremen, 27.04.2006 - 1 K 204/05
Betriebsaufspaltung; unentgeltliche Überlassung des Betriebsgrundstücks an die …
Auszug aus FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/07
Der Verlust der Klägerin aufgrund fehlender Pachteinnahmen sei nicht auf eine willentliche Entscheidung der Klägerin zurückzuführen, auch nicht auf eine vertragliche Vereinbarung; ein vom Finanzamt zitiertes Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 27.04.2006 1 K 204/05 (6), EFG 2006, 1234, sei deshalb nicht einschlägig.Da diese Gewinnausschüttungen gem. § 3 Nr. 40 EStG dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, dürfen die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Betriebsausgaben nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 27.04.2006, a.a.O., m.w.N.).
- BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09
Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
Auszug aus FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/07
Aus dem Urteil des BFH vom 25.06.2009 IX R 42/08 (…a.a.O.) und dem Beschluss des BFH vom 18.03.2010 IX B 227/09 (BFH/NV 2010, 1022) ergibt sich nichts anderes. - BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2221/07
Auszug aus FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/07
Der Fall ist entscheidungsreif, da das Bundesverfassungsgericht die im Hinblick auf § 3 c i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG erhobenen Verfassungsbeschwerden Az. 2 BvR 2221/07 bzw. 2 BvR 2659/07 nicht zur Entscheidung angenommen hat (vgl. Schreiben des Finanzgerichts vom 05.05.2010). - BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2659/07
Auszug aus FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/07
Der Fall ist entscheidungsreif, da das Bundesverfassungsgericht die im Hinblick auf § 3 c i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG erhobenen Verfassungsbeschwerden Az. 2 BvR 2221/07 bzw. 2 BvR 2659/07 nicht zur Entscheidung angenommen hat (vgl. Schreiben des Finanzgerichts vom 05.05.2010).
- BFH, 28.02.2013 - IV R 49/11
Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende …
Das Finanzgericht (FG) wies die daraufhin erhobene Klage der Klägerin durch Urteil vom 14. Juni 2010 1 K 994/2007 als unbegründet ab.