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   FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15   

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FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15 (https://dejure.org/2018,35880)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 21.02.2018 - 4 K 1425/15 (https://dejure.org/2018,35880)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 4 K 1425/15 (https://dejure.org/2018,35880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 2003

  • rechtsportal.de

    Versteuerung eines Aufgabegewinns im Wege einer Realteilung zu Buchwerten anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Sozietät Partner GbR; Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft gegen eine aus einem Teilbetrieb bestehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Besteuerung des Aufgabegewinns bei einem Ausscheiden eines Gesellschafters im Wege einer Realteilung zu Buchwerten: Zuordnung der liquiden Mittel sowie der stillen Reserven - Besteuerung des Wegfalls der Verpflichtung zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (43)

  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    Auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 17.09.2015 III R 49/13 sei demnach der Veräußerungspreis i.S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG (Buchwerte des übernommenen Teilbetriebs) wie folgt zu ermitteln:.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erfüllt das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer fortbestehenden Gesellschaft gegen eine Sachwertabfindung in Gestalt eines Teilbetriebs unmittelbar die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17.09.2015 III R 49/13, BStBl II 2017, 37; vom 30.03.2017 IV R 11/15, BFH/NV 2017, 1125; BMF-Schreiben vom 20.12.2016, BStBl I 2017, 36).

    Die Zuordnung von liquiden Mitteln anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters führt demnach insoweit zu keinem Veräußerungserlös (BFH-Urteil vom 17.09.2015 III R 49/13, BStBl II 2017, 37).

    Der Wert der übergangenen Sachgesamtheit wirkt sich damit rechnerisch auf den Aufgabegewinn nicht aus (s.a. Anmerkung Christian Levedag zum BFH-Urteil vom III R 49/13, GmbHR 2016, 370, 379).

  • BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    Ob im Einzelfall eine echte oder eine unechte Realteilung vorliegt, richtet sich also danach, ob die Mitunternehmerschaft aufgelöst wird (echte Realteilung) oder ob sie fortbesteht und nur (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen ausscheidet ("unechte Realteilung"; BFH-Urteil vom 16.03.2017 IV R 31/14, BFH/NV 2017, 1093).

    Die Realteilung ist ein Sonderfall der Betriebsaufgabe gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, die im Fall der unechten Realteilung die Aufgabe eines Mitunternehmeranteils i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 3 EStG voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 16.03.2017 IV R 31/14, BFH/NV 2017, 1093).

    Auf der Ebene der Gesellschaft entsteht insoweit ein Aufgabegewinn, der den einzelnen Realteilern entsprechend der allgemeinen Gewinnverteilungsquote zugerechnet wird (BFH-Urteil vom 16.03.2017 IV R 31/14, BFH/NV 2017, 1093).

    Insoweit handelt es sich lediglich um eine Rechengröße, die nicht selbständig anfechtbar ist (BFH-Urteil vom 16.03.2017 IV K 31/14, BFH/NV 2017, 1093).

  • BFH, 30.03.2017 - IV R 11/15

    Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erfüllt das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer fortbestehenden Gesellschaft gegen eine Sachwertabfindung in Gestalt eines Teilbetriebs unmittelbar die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17.09.2015 III R 49/13, BStBl II 2017, 37; vom 30.03.2017 IV R 11/15, BFH/NV 2017, 1125; BMF-Schreiben vom 20.12.2016, BStBl I 2017, 36).

    § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG findet auf diese Vorgänge keine Anwendung, denn selbst wenn die dortige Voraussetzung einer Minderung von Gesellschaftsrechten auch den Fall des Ausscheidens aus der Personengesellschaft umfassen sollte, wäre die Regelung in § 16 Abs. 2 und Abs. 3 EStG die speziellere, genau auf den Fall des Ausscheidens bezogene Norm (BFH-Urteil vom 30.03.2017 IV R 11/15, BFH/NV 2017, 1125).

    Zweckwidrigen Übertragungen wird durch die Sperrfristregelung in § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG entgegengewirkt (BFH-Urteil vom 30.03.2017 IV R 11/15, BFH/NV 2017, 1125).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    Unter Veräußerungspreis i.S. des § 16 EStG ist der tatsächlich erzielte Erlös zu verstehen (BFH-Beschluss vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897, unter C.II.2. der Gründe).

    Es kommt nicht darauf an, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 11.11.2010 IV R 17/08, BStBl II 2011, 716).

  • BFH, 09.07.2015 - IV R 19/12

    Einbeziehung eines negativen Kapitalkontos in die Berechnung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    Insoweit erlangt - wie im Streitfall - der Ausscheidende mit der Befreiung von der Verpflichtung, das negative Kapitalkonto auszugleichen, eine Gegenleistung für die Veräußerung seines Gesellschaftsanteils (BFH-Urteil vom 09.07.20156 IV R 19/12, BStBl II 2015, 954).

    In beiden Fällen ist die individuelle Leistungsfähigkeit des ausscheidenden Mitunternehmers durch die nicht zurückgezahlte, nicht betrieblich veranlasste Auszahlung in gleicher Weise gesteigert und stellt sich letztlich als Ertrag der mitunternehmerischen Beteiligung dar (BFH-Urteil vom 09.07.2015 IV R 19/12, BStBl II 2015, 954).

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12

    Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    So ist anerkannt, dass in den Fällen, in denen die Summe der Buchwerte der den Realteilern zugeteilten Wirtschaftsgüter nicht dem jeweiligen Betrag ihrer Kapitalkonten entspricht, die Kapitalkonten durch Auf- oder Abstocken dahin angepasst werden, dass ihre Höhe der Summe der übernommenen Wirtschaftsgüter entspricht (Kapitalkontenanpassungsmethode), was zu einer Verlagerung von stillen Reserven von einem Realteiler auf den anderen führt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10.02.1972 IV 317/65, BStBl II 1972, 419; vom 10.12.1991 VIII R 69/86, BStBl II 1992, 385; vom 18.05.1995 IV R 20/94, BStBl II 1996, 70; vom 16.12.2015 IV R 8/12, BStBl II 2017, 766).

    a) Aufgabegewinn ist gemäß § 16 Abs. 3 Sätze 7 und 8 i.V.m. Abs. 2 EStG der Betrag, um den die Summe aus dem Veräußerungspreis für die im Rahmen der Betriebsaufgabe veräußerten Wirtschaftsgüter, aus dem gemeinen Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und aus den in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträgen oder Aufwendungen nach Abzug der Aufgabekosten den (Buch-)Wert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Aufgabe übersteigt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 01.08.2013 IV R 18/11, BStBl II 2013, 910, Rz 15; vom 16.12.2015 IV R 8/12, BStBl II 2017, 766).

  • BFH, 11.11.2010 - IV R 17/08

    Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen: Kein Wahlrecht zur

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    Zum Veräußerungspreis gehören die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung erhält, und Leistungen, die der Veräußerer zwar nicht als Gegenleistung, aber im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung vom Erwerber oder - ohne dass dies der Erwerber veranlasst hat - von einem Dritten erlangt (BFH-Urteile vom 25.06.2009 IV R 3/07, BStBl II 2010, 182; vom 11.11.2010 IV R 17/08, BStBl II 2011, 716).

    Es kommt nicht darauf an, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 11.11.2010 IV R 17/08, BStBl II 2011, 716).

  • BFH, 10.02.1972 - IV 317/65

    Gesellschafter einer KG - Teilbetriebe - Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens -

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    So ist anerkannt, dass in den Fällen, in denen die Summe der Buchwerte der den Realteilern zugeteilten Wirtschaftsgüter nicht dem jeweiligen Betrag ihrer Kapitalkonten entspricht, die Kapitalkonten durch Auf- oder Abstocken dahin angepasst werden, dass ihre Höhe der Summe der übernommenen Wirtschaftsgüter entspricht (Kapitalkontenanpassungsmethode), was zu einer Verlagerung von stillen Reserven von einem Realteiler auf den anderen führt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10.02.1972 IV 317/65, BStBl II 1972, 419; vom 10.12.1991 VIII R 69/86, BStBl II 1992, 385; vom 18.05.1995 IV R 20/94, BStBl II 1996, 70; vom 16.12.2015 IV R 8/12, BStBl II 2017, 766).

    Eine Realteilung mit Spitzenausgleich liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus eigenen Mitteln einen Ausgleich an den anderen Mitunternehmer leistet, weil er etwa im Rahmen der Realteilung Wirtschaftsgüter übernommen hat, deren Verkehrswerte den Wert seines Anteils am Gesamthandsvermögen übersteigen (vgl. BFH-Urteile vom 10.02.1972 IV 317/65, BStBl II 1972, 419; vom 11.04.2013 III R 32/12, BStBl II 2014, 242, und BFH-Beschluss vom 05.07.1990 GrS 2/89, BStBl II 1990, 837).

  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    Entsprechend den Ausführungen des BFH im Urteil vom 01.12.1992 VIII R 57/90, BStBl II 1994, 607, werde das Rechtsverhältnis zu den Mitgesellschaftern nur insoweit berührt, als die Auseinandersetzungsbilanz Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Realteiler ausweise.

    Der Spitzenausgleich führt bei der Realteilung mit Buchwertfortführung beim ausgleichsberechtigten Realteiler nur deshalb zu einer Gewinnrealisierung, weil die Realteilungsvereinbarung in Höhe der Wertdifferenz zwischen der Summe der Verkehrswerte der übernommenen Wirtschaftsgüter und dem ursprünglichen Auseinandersetzungsanspruch eine Abtretung dieses Anspruchs an den anderen Gesellschafter enthält und der Spitzenausgleich ausschließlich ein Entgelt im Rahmen dieser Abtretung darstellt (s. BFH-Urteile vom 01.12.1992 VIII R 57/90, BStBl II 1994, 607; vom 20.10.2015 VIII R 33/13, BStBl II 2016, 596).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
    Eine Realteilung mit Spitzenausgleich liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus eigenen Mitteln einen Ausgleich an den anderen Mitunternehmer leistet, weil er etwa im Rahmen der Realteilung Wirtschaftsgüter übernommen hat, deren Verkehrswerte den Wert seines Anteils am Gesamthandsvermögen übersteigen (vgl. BFH-Urteile vom 10.02.1972 IV 317/65, BStBl II 1972, 419; vom 11.04.2013 III R 32/12, BStBl II 2014, 242, und BFH-Beschluss vom 05.07.1990 GrS 2/89, BStBl II 1990, 837).
  • BFH, 11.04.2013 - III R 32/12

    Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich

  • BFH, 06.12.2005 - VIII R 34/04

    Kein Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den

  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

  • BFH, 12.03.2014 - I R 45/13

    Abziehbarkeit von Veräußerungskosten bei einer Anteilsveräußerung nach § 8b Abs.

  • BFH, 15.06.2016 - I R 64/14

    Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG bei ausschließlich auf

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 17/07

    Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren

  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

  • BFH, 10.12.1991 - VIII R 69/86

    Zur steuerrechtlichen Behandlung der Realteilung einer Personengesellschaft

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer

  • BFH, 16.10.2014 - IV R 15/11

    Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 33/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung

  • BFH, 19.08.2009 - I R 3/09

    Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der

  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

  • BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10

    Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

  • BFH, 08.05.2008 - VI R 12/05

    Auslegung eines Rechtsbehelfs und deren revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

  • BFH, 16.12.2009 - IV R 22/08

    Zuordnung der gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum

  • BFH, 01.08.2013 - IV R 18/11

    Keine Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns, soweit er auf Verkauf eines

  • BFH, 14.01.2010 - IV R 13/06

    Fehlen der hinreichenden Darstellung des Tatbestandes im FG-Urteil -

  • BFH, 27.03.2013 - I R 14/12

    Stillhalteprämie und Zinsen als Veräußerungskosten - Einkunftserzielungsabsicht

  • BFH, 18.01.2007 - IV R 35/04

    Einspruch; Auslegung

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 20/94

    1. Bei der Realteilung einer Personengesellschaft mit Buchwertfortführung sind

  • BFH, 19.07.2005 - XI B 206/04

    Rechtsschutz gewährende Auslegung

  • BFH, 06.07.2005 - XI B 45/03

    Auslegung: Einspruch gegen ESt-Bescheid als Einspruch gegen Feststellungsbescheid

  • BFH, 23.06.1988 - IV R 84/86

    Nachträgliche Herabsetzung des Veräußerungspreises als rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 24.08.2006 - XI B 149/05

    Einspruch - rechtsschutzgewährende Auslegung

  • BFH, 24.07.2006 - IX B 208/05

    Auslegung von Prozesserklärungen

  • BFH, 15.04.1993 - IV R 66/92

    1. Zurechnung eines Veräußerungsgewinns bei Ausscheiden eines Gesellschafters mit

  • BFH, 08.05.2007 - X B 43/06

    Prozesserklärung; Auslegung

  • BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Die Beschwerden des Beklagten und der Klägerinnen wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 21. Februar 2018  4 K 1425/15 werden als unbegründet zurückgewiesen.
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