Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/2005   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30937
FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/2005 (https://dejure.org/2006,30937)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25.10.2006 - V 270/2005 (https://dejure.org/2006,30937)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - V 270/2005 (https://dejure.org/2006,30937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04

    Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
    Es ist zwischenzeitlich vom BFH mit Urteil vom 29.11.2005 Az.: IX R 68/04, Fundstelle BFH/NV 2006, 1065 -1066 entschieden worden, dass beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen i. S. des §.17 Eigenheimzulagengesetz die Einlage nicht durch Abtretung des Anspruchs auf Eigenheimzulage erbracht werden kann.

    Denn die Eigenheimzulage kann nicht zur Bemessungsgrundlage ihrer selbst werden (BFH Urteil vom 29.11.2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065 -1066).

  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77

    Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
    Die sog. Pflichteinzahlungen sollen die Genossenschaft mit den für ihren Geschäftsbetrieb notwendigen flüssigen Mitteln ausstatten (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 II ZR 13/77, Der Betrieb -DB-- 1978, 1777, unter 3. b).
  • BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91

    Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
    Die Wirksamkeit der Abtretung kann hier dahingestellt bleiben, weil sich durch eine Abtretung des Anspruchs zwar der Zahlungsempfänger ändert, das Steuerschuldverhältnis aber davon unberührt bleibt (BFH-Urteil vom 31.08.1993 VII R 69/91, BStBl. II 1995, 846).
  • BFH, 03.12.2002 - IX R 24/00

    Geleistete Einlage i.S. des § 15a EStG bei Treuhandverhältnissen

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
    Der Begriff der "geleisteten Einlage" knüpft --ähnlich wie die "geleistete Einlage" in § 15a Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) an die Begriffsbestimmung in § 171 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (siehe dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 2002 IX R 24/00, BFH/NV 2003, 894 , unter II. 1.)- an § 7 Nr. 1 des Genossenschaftsgesetzes ( GenG ) an.
  • LG Karlsruhe, 03.03.2006 - 3 O 428/05

    Eingetragene Genossenschaft: Satzungsänderung über Geldleistungspflichten der

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
    Aufgrund zivilgerichtlicher Rechtsprechung können insbesondere die allgemeinen Betriebskosten nicht aufgrund von Satzungsbestimmungen auf die Mitglieder verteilt werden (vgl. Urteil Landgericht Karlsruhe vom 3.03.2006 3 0 428/05 m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 72/03

    Erwerb von Genossenschaftsanteilen i. S. des § 17 EigZulG

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
    Anschaffung bedeutet in diesem Sinne Begründung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (BFH-Urteil vom 22.09.2005 IX R 72/03, BFH/NV 2006, 502 , Wacker, Eigenheimzulagengesetz , 3. Aufl., § 17 Rz. 16, Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl. Rz. 612).
  • BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch

    Auch wenn der Treuhänder infolge höherer Gewalt von dem Zinsanspruch gegen die Beklagte keine Kenntnis gehabt hat, ist eine Hemmung der Verjährung auf Grund des § 203 Abs. 2 BGB nicht eingetreten; denn diese Vorschrift bezieht sich, wie schon das Reichsgericht im Urteil vom 10. Januar 1906 (V 270/05, Nachschlagewerk des Reichsgerichts: BGB § 203 Nr. 3) ausgesprochen hat, nur auf Fälle, in denen der an sich vorhandene Wille des Berechtigten, sein Recht geltend zu machen, infolge einer auf höherer Gewalt beruhenden Verhinderung nicht verwirklicht werden kann.
  • FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05

    Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bei für erloschen Halten der zu

    Schließlich ergibt sich auch aus dem Beschluss des 11. Senats des FG Münster in dem Verfahren 11 V 270/05 - welcher dem Ag. allerdings erst am 09.02.2005, also nach Erlass des Widerrufs der Einschränkung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugegangen ist - ebenfalls, dass ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abrechnung nur in ganz geringem Umfang bestehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht