Rechtsprechung
FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/2005 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
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Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04
Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Es ist zwischenzeitlich vom BFH mit Urteil vom 29.11.2005 Az.: IX R 68/04, Fundstelle BFH/NV 2006, 1065 -1066 entschieden worden, dass beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen i. S. des §.17 Eigenheimzulagengesetz die Einlage nicht durch Abtretung des Anspruchs auf Eigenheimzulage erbracht werden kann.Denn die Eigenheimzulage kann nicht zur Bemessungsgrundlage ihrer selbst werden (BFH Urteil vom 29.11.2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065 -1066).
- BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit …
Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Die sog. Pflichteinzahlungen sollen die Genossenschaft mit den für ihren Geschäftsbetrieb notwendigen flüssigen Mitteln ausstatten (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 II ZR 13/77, Der Betrieb -DB-- 1978, 1777, unter 3. b). - BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91
Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in …
Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Die Wirksamkeit der Abtretung kann hier dahingestellt bleiben, weil sich durch eine Abtretung des Anspruchs zwar der Zahlungsempfänger ändert, das Steuerschuldverhältnis aber davon unberührt bleibt (BFH-Urteil vom 31.08.1993 VII R 69/91, BStBl. II 1995, 846).
- BFH, 03.12.2002 - IX R 24/00
Geleistete Einlage i.S. des § 15a EStG bei Treuhandverhältnissen
Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Der Begriff der "geleisteten Einlage" knüpft --ähnlich wie die "geleistete Einlage" in § 15a Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) an die Begriffsbestimmung in § 171 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (siehe dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 2002 IX R 24/00, BFH/NV 2003, 894 , unter II. 1.)- an § 7 Nr. 1 des Genossenschaftsgesetzes ( GenG ) an. - LG Karlsruhe, 03.03.2006 - 3 O 428/05
Eingetragene Genossenschaft: Satzungsänderung über Geldleistungspflichten der …
Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Aufgrund zivilgerichtlicher Rechtsprechung können insbesondere die allgemeinen Betriebskosten nicht aufgrund von Satzungsbestimmungen auf die Mitglieder verteilt werden (vgl. Urteil Landgericht Karlsruhe vom 3.03.2006 3 0 428/05 m.w.N.). - BFH, 22.09.2005 - IX R 72/03
Erwerb von Genossenschaftsanteilen i. S. des § 17 EigZulG
Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Anschaffung bedeutet in diesem Sinne Begründung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (BFH-Urteil vom 22.09.2005 IX R 72/03, BFH/NV 2006, 502 , Wacker, Eigenheimzulagengesetz , 3. Aufl., § 17 Rz. 16, Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl. Rz. 612).
- BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65
Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch
Auch wenn der Treuhänder infolge höherer Gewalt von dem Zinsanspruch gegen die Beklagte keine Kenntnis gehabt hat, ist eine Hemmung der Verjährung auf Grund des § 203 Abs. 2 BGB nicht eingetreten; denn diese Vorschrift bezieht sich, wie schon das Reichsgericht im Urteil vom 10. Januar 1906 (V 270/05, Nachschlagewerk des Reichsgerichts: BGB § 203 Nr. 3) ausgesprochen hat, nur auf Fälle, in denen der an sich vorhandene Wille des Berechtigten, sein Recht geltend zu machen, infolge einer auf höherer Gewalt beruhenden Verhinderung nicht verwirklicht werden kann. - FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05
Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bei für erloschen Halten der zu …
Schließlich ergibt sich auch aus dem Beschluss des 11. Senats des FG Münster in dem Verfahren 11 V 270/05 - welcher dem Ag. allerdings erst am 09.02.2005, also nach Erlass des Widerrufs der Einschränkung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugegangen ist - ebenfalls, dass ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abrechnung nur in ganz geringem Umfang bestehen.