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   FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98   

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https://dejure.org/2002,9184
FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98 (https://dejure.org/2002,9184)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26.06.2002 - V 229/98 (https://dejure.org/2002,9184)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - V 229/98 (https://dejure.org/2002,9184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a
    Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft (KG); Wechsel des Steuersubjekts bei Umwandlung; Erfordernis einer Übertragungs- und einer Eröffnungsbilanz; Vornahme additiver Gewinnermittlung; Entstehung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 22.06.1977 - I R 8/75

    Bei Umwandlung einer GmbH in eine KG bleibt Pensionsrückstellung zugunsten des

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22.6. 1977 I R 8/75, BStBl II 1977, 798) zum Fall der Umwandlung einer GmbH in eine KG sei die Auflösung einer Pensionsrückstellung sowohl dem Grund als auch der Höhe nach nicht vorzunehmen.

    Soweit sich aus dem BFH-Urteil vom 22.6.1977, BStBl II 1977, 798, keine Auflösung der Rückstellung der Höhe nach ergebe, könne es auf den Streitfall nicht übertragen werden.

    Im Rahmen des Wechsels des Steuersubjekts kann zwar eine Pensionsrückstellung für ES bei der ASt weitergeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 22.6. 1977 I R 8/75, BStBl II 1977, 798 zur Rechtslage im Veranlagungszeitraum 1959), bei der steuerlich fortzuführenden Pensionsrückstellung ist zu berücksichtigen, dass der künftige Pensionsanspruch von ES weiterhin in seiner Stellung als Gesellschafter der Personengesellschaft zu erwerben ist, ES bis zum Umwandlungsstichtag den vollumfänglich zugesagten Pensionsanspruch noch nicht erdient hatte, seine Pensionsanwartschaft aus der Zeit der Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH sich nur auf einen Teil des künftig zu zahlenden Versorgungsbetrages beziehen konnte.

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Sie wird als Teil der Gesamtausstattung und damit als Teil des Entgelts verstanden, das die Kapitalgesellschaft ihrem Geschäftsführer für seine Dienstleistung zahlt (BFH-Urteil vom 21.12.1994 I R 98/93, a. a. O.).

    Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann nicht abgestellt werden (BFH-Urteil vom 21.12.1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419) § 1 Abs. 1 BetrAV findet auf beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von K Kapitalgesellschaften keine Anwendung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3.12.1999 I B 3/99, BFH/NV 2000, 892 , vom 4.5. 1998 I B 131/97, BFH/NV 1998, 1530 ).

  • BFH, 08.01.1975 - I R 142/72

    Pensionszusage an einen Arbeitnehmer einer Personengesellschaft, der

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Für diesen Fall ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 8.1.1975 I R 142/72 (BStBl II 1975, 47), dass die Pensionsrückstellung nicht aufzulösen sei, da die Pensionszusage keine Vergütung für eine Tätigkeit im Dienste der Personengesellschaft sei.

    Soweit ein Angestellter einer Personengesellschaft, dem eine Pensionszusage erteilt wurde, Gesellschafter wird, stellen Zahlungen aufgrund einer durch vorher erteilten Pensionszusage erlangten Pensionsanwartschaft, also soweit es sich um keine Vergütung für die Tätigkeit eines Gesellschafters handelt, bei Eintritt des Versorgungsfalles gewinnmindernden Aufwand für den eine Rückstellung gebildet wird, beim Empfänger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG ) dar (BFH-Urteil vom 8.1. 1975 I R 142/72, BStBl II 1975, 437).

  • BFH, 02.12.1997 - VIII R 15/96

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Sondervergütungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Wenn man in Anwendung des BFH-Urteils vom 1.12.1997 VIII R 15/96, BFHE 184, 571 , in der Sonderbilanz von ES einen Anspruch auf Pensionsrückstellung aktiviere, wäre der entsprechende Betrag erfolgsneutral (über das Kapitalkonto) als Forderung auf Pensionszusage einzubuchen.

    Während nach der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung auf der Grundlage der Bilanzbündeltheorie für Pensionszusagen an Gesellschafter wegen der gesellschaftsrechtlichen Art. der Vereinbarungen Rückstellungen nicht für zulässig angesehen wurden und bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft zur vollumfänglichen Auflösung der Rückstellung führten (BFH-Urteil vom 16.2. 1967 IV R 62/66 BStBl III 1967, 222), geht die neuere ständige Rechtsprechung für mitunternehmerisch erzielte Einkünfte aufgrund der Einheitsbetrachtung bei der Gewinnermittlung der Personengesellschaft davon aus, dass im Rahmen der zweistufigen Gewinnermittlung Pensionsrückstellungen zwar gebildet werden dürfen, dies aber durch einen zeit- und betragsgleichen Aktivposten in der oder den Sonderbilanzen der Gesellschafter wieder ausgeglichen werden muss (additive Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung vgl. Schmidt, 22. Auflage, EStG , § 15 Rz. 585 f., 404; § 6a Rz. 33; BFH-Urteil vom 2.12.1997 VIII R 15/96, BFH/NV 1998, 781 ).

  • BFH, 05.06.1996 - I B 105/95

    Eindeutigkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Die rechtlich zulässige Höhe einer Pensionsrückstellung bei der GmbH ist durch eine eventuell gegebene verdeckte Gewinnausschüttung nicht beeinflusst (BFH-Beschluss vom 5.6. 1996 I B 105/95, BFH/NV 1996, 932).
  • BFH, 04.05.1998 - I B 131/97

    VGA: Wartezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann nicht abgestellt werden (BFH-Urteil vom 21.12.1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419) § 1 Abs. 1 BetrAV findet auf beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von K Kapitalgesellschaften keine Anwendung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3.12.1999 I B 3/99, BFH/NV 2000, 892 , vom 4.5. 1998 I B 131/97, BFH/NV 1998, 1530 ).
  • BFH, 11.12.1980 - IV R 91/77

    Umwandlung - GmbH - Abfindung - Pensionsanspruch - Vergütung

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Die Pensionsanwartschaft, die der ehemalige Gesellschafter-Geschäftsführer durch seine Tätigkeit für die GmbH erworben hat(vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1980 IV R 91/77, BStBl II 1981, 422), ist nur insoweit betrieblich veranlasst, als sie sich nicht auf zurückliegende Zeiträume bezieht.
  • BFH, 09.08.1989 - X R 110/87

    Keine Bilanzänderung für Zwecke der Gewerbesteuer nach Bestandskraft der

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Der Umwandlungs- / Übertragungsfolgegewinn und die Auflösung der nach § 8 Abs. 6 UmwStG 1971 / § 6 Abs. 6 UmwStG 1995 gebildeten Rücklage rechnet zum laufenden (Gesamt-)Gewinn der Mitunternehmerschaft, mit dem die ASt der Gewerbesteuer unterliegt (§ 18 UmwStG , vgl. BFH-Urteil vom 9.8. 1989 X R 110/87, BStBl II 1990, 195).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH muss im Gegensatz zum nichtbeherrschenden (vgl. BFH-Urteil vom 24.1. 1996 I R 41/95, BStBl II 1997, 440) - die Anwartschaft, aus einer Pensionszusage nach deren Erteilung erdienen (BFH-Urteil vom 29.10.1997 I R 52/97, BStBl II 1999, 318).
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 41/98

    Keine Tätigkeitsvergütung bei Gebäudeerstellung

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98
    Das Prinzip der Ermittlung der komplexen Größe der gewerblichen Einkünfte bei einer Mitunternehmerschaft durch additive Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung, das seinen bilanziellen Ausdruck in der Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft findet, verfolgt den Zweck des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, 2. Hs. EStG die Mitunternehmer einem Einzelunternehmer anzunähern, weil dieser keine Vertrage mit sich schließen kann, und das Besteuerungsergebnis unabhängig davon zu machen, ob Gesellschafterleistungen durch Vorabgewinn oder Sondervergütungen honoriert werden (vgl. BFH-Urteile vom 28.10.1999 VIII R 41/98, BStBl II 2000, 339 zu II 2 b) und vom 28.3.2000 VIII R 13/99, BStBl II 2000, 612 zu 2.).
  • BFH, 03.12.1999 - I B 3/99

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter

  • BFH, 27.03.2001 - I R 40/00

    VGA bei Überstundenvergütungen

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 13/99

    Abbruchverpflichtung des Grundstückspächters

  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

  • BFH, 09.04.1997 - I R 124/95

    Zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Bewertung der

  • BFH, 24.01.1996 - I R 41/95

    Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer

  • BFH, 10.07.1974 - II R 103/72

    Grundstückskauf - Benennung eines Dritten - Vertragsabschluß - Unmittelbare

  • BFH, 02.12.1997 - VIII R 42/96

    Keine Auflösung von Witwen-Pensionsrückstellungen

  • BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66

    Pensionszusage als Gewinnverteilungsabrede - Behandlung von Pensionszusagen bei

  • BFH, 08.12.1982 - I R 9/79

    Darlehn - Personengesellschaft - Kapitaleinlage - Steuerermäßigung

  • BFH, 16.12.1992 - I R 105/91

    Pensionsversprechen ist als ungewisse Verbindlichkeit zu behandeln

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 8 K 892/16

    Übernahmefolgegewinn/Ansatz eines Ausgleichspostens ihm Rahmen des Formwechsels

    Innerhalb dieser Auffassung ist weiter umstritten, ob der Übernahmefolgegewinn im Gesamthandsbereich der Personengesellschaft entsteht (so z.B. Birkemeier in: Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, UmwStG, 3. Aufl. 2019, § 6 UmwStG, Rz 42 bis 44; Pung/Werner in : Dötsch/Pung/Möhlenbrock, § 6 UmwStG, Rz 34 und § 4 Rz 72b ; Forst/Hannweber/Schaaf in: Handbuch Bilanzsteuerrecht, 3. Auflage 2018, Rz 1981; Jäschke/Illing in: UmwStG - eKommentar, § 6, Rz 42; Schrameyer in: Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 6 UmwStG, Rz 26) oder ob der Übernahmefolgegewinn im Sonderbetriebsvermögen des Pensionsberechtigten anfällt (so z.B. FG Münster, Urteil vom 18. März 2011 4 K 343/08 F, BB 2011, 1904; Beschluss des Finanzgerichts Nürnberg vom 26. Juni 2002 V 229/98, DStRE 2002, 1292; ebenso Korn, kösdi 2011, 17568; Estler, Betriebliche Alterversorgung 2013, 381, 382; Höfer/Veit in: Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, Bd. II, Kap. 45, Rz 41; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der bAV, 6. Teil, Rz. 792).
  • FG Nürnberg, 11.07.2006 - I 402/05

    Zur Abfindung einer Pensionszusage für die bei der GmbH erdienten Ansprüche des

    Die Abfindung einer Pensionszusage gegen Entgelt kann eine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG sein (vgl. BFH - Urteil vom 10.04.2003 XI R 4/02, BStBl II 2003, 748 mwN, Beschluss des FG Nürnberg vom 26.06.2002 V 229/98, DStRE 2002, 1292).
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