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   FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/2008   

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FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/2008 (https://dejure.org/2012,56452)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 29.02.2012 - 5 K 1555/2008 (https://dejure.org/2012,56452)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 5 K 1555/2008 (https://dejure.org/2012,56452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes bzgl. Verrechnung der vorgetragenen Verluste durch eine Personengesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1; GewStG § 10a
    Zur rückwirkenden Aufhebung bestandskräftiger Verlustfeststellungsbescheide

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur rückwirkenden Aufhebung bestandskräftiger Verlustfeststellungsbescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Zudem war die B (KG) zum 31.12.2000 wegen der Verschmelzung ihrer Gesellschafterinnen nicht mehr als Gewerbesteuersubjekt existent (vgl. BFH-Urteil vom 13.10.2005 IV R 55/04, BStBl II 2006, 404).

    Kommt es wegen einer Verschmelzung zum Wechsel des Steuerpflichtigen während des Veranlagungszeitraumes, sind für den Veranlagungszeitraum zwei Gewerbesteuermessbescheide zu erlassen (BFH-Urteile vom 15.04.2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606; vom 13.10.2005 IV R 55/04, a.a.O.).

  • BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05

    Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Der BFH vertrete die Rechtsauffassung (Urteil vom 07.08.2008, IV R 86/05, BStBl II 2012, 145) die aus dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer hergeleiteten Grundsätze würden auch bei der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Teilbetriebes gelten.

    Ob die aus der gewerblichen Tätigkeit der B verbliebenen Verluste der aus der X2NEU hervorgegangenen Klägerin bei dieser berücksichtigungsfähig sind (vgl. BFH-Urteile vom 07.08.2008 IV R 86/06, BStBl II 2012, 145; vom 28.10.2009 I R 4/09, BStBl II 2011, 315) - wobei es auf die Frage der Unternehmeridentität und der Unternehmensidentität ankommt - kann im Rahmen der Anfechtung eines Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2000 für die B bzw. des diesbezüglichen Aufhebungsbescheids nicht entschieden werden.

  • BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05

    Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft -

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Denn einer Null-Festsetzung im Gewerbesteuermessbescheid bzw. deren Aufhebung kommt regelmäßig die grundlegende Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht zu (vgl. BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BStBl II 2009, 266 m.w.N.).

    Die Vorschrift bestimmt (u.a.), dass als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft gilt, die keine Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte Personengesellschaft; BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, a.a.O.).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Hieran anknüpfend hat der VIII. Senat des BFH (Beschluss vom 14.07.1998 VIII B 112/97, BFH/NV 1999, 169) ausgeführt, dass auch die Prägebestimmung des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG entsprechend der in dieser Vorschrift "getroffenen ausdrücklichen Regelung" eine Tätigkeit erfordert, die in Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 03.02.2010 - IV R 26/07

    Treuhandmodell - Keine Gewerbesteuerpflicht sog.

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Der von der Klägerin vorgetragene Gesichtspunkt, ggf. sei sie, auf die die Verschmelzung der Gesellschafter der B erfolgt ist, als Gewerbesteuersubjekt anzusehen, führt ebenfalls zur Aufhebung der streitigen Verlustfeststellungsbescheide (vgl. BFH-Urteil vom 03.02.2010 IV R 26/07, BStBl II 2010, 751).
  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Auch hat der BFH mit Urteil vom 04.12.1996 (I R 54/95, BFHE 182, 123) seine Rechtsprechung zu § 8 Abs. 2 KStG (a.F.) dahin geändert, dass eine Kapitalgesellschaft steuerlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre verfüge.
  • BFH, 18.06.1998 - IV R 56/97

    Betriebsunterbrechung bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Wenn ihre Kommanditistin, seit Jahren als alleinige Trägerin der Verluste aus der Geschäftstätigkeit der B , sich ihrerseits wiederum an aktiv tätigen Kapitalgesellschaften beteiligt hat, begründet dies keine Betriebsunterbrechung (vgl. BFH-Urteil vom 18.06.1998 IV R 56/97, BStBl II 1998, 735).
  • BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Kommt es wegen einer Verschmelzung zum Wechsel des Steuerpflichtigen während des Veranlagungszeitraumes, sind für den Veranlagungszeitraum zwei Gewerbesteuermessbescheide zu erlassen (BFH-Urteile vom 15.04.2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606; vom 13.10.2005 IV R 55/04, a.a.O.).
  • BFH, 14.01.2010 - IV R 86/06

    GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Ob die aus der gewerblichen Tätigkeit der B verbliebenen Verluste der aus der X2NEU hervorgegangenen Klägerin bei dieser berücksichtigungsfähig sind (vgl. BFH-Urteile vom 07.08.2008 IV R 86/06, BStBl II 2012, 145; vom 28.10.2009 I R 4/09, BStBl II 2011, 315) - wobei es auf die Frage der Unternehmeridentität und der Unternehmensidentität ankommt - kann im Rahmen der Anfechtung eines Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2000 für die B bzw. des diesbezüglichen Aufhebungsbescheids nicht entschieden werden.
  • BFH, 28.10.2009 - I R 4/09

    Übergang von Verlustabzügen bei "Abwärtsverschmelzung

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
    Ob die aus der gewerblichen Tätigkeit der B verbliebenen Verluste der aus der X2NEU hervorgegangenen Klägerin bei dieser berücksichtigungsfähig sind (vgl. BFH-Urteile vom 07.08.2008 IV R 86/06, BStBl II 2012, 145; vom 28.10.2009 I R 4/09, BStBl II 2011, 315) - wobei es auf die Frage der Unternehmeridentität und der Unternehmensidentität ankommt - kann im Rahmen der Anfechtung eines Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2000 für die B bzw. des diesbezüglichen Aufhebungsbescheids nicht entschieden werden.
  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90

    Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von

  • BFH, 14.07.1998 - VIII B 112/97

    Liebhaberei auch bei einer GmbH & atypisch Still

  • BFH, 22.08.1990 - I R 67/88

    Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Gewerbebetrieb i. S. des

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

  • BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei

  • BFH, 22.10.2003 - I R 18/02

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • BFH, 29.01.2003 - I R 38/01

    Verschmelzung einer GmbH

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

  • FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09

    Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Unternehmens- und

  • BFH, 28.02.2001 - I R 77/00

    Gewerbeverluste; § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG 1990

  • FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1830/10

    Unternehmensidentität bei gewerblich geprägten Personengesellschaften

  • BFH, 03.08.1999 - VIII B 79/98

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abfärberegelung

  • BFH, 05.08.1998 - VIII B 88/97

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Gewerbeverlust - Gesonderte

  • BFH, 07.09.2016 - IV R 31/13

    Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 29. Februar 2012  5 K 1555/2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 29. Februar 2012  5 K 1555/2008 als unbegründet ab.

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