Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 12.11.2008 - 6 K 355/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Abzinsung der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen: keine Unterscheidung zwischen erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG; § 21 Abs. 3 KStG
Erfordernis der Abzinsung von gebildeten Rückstellungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen; Ausnahme vom Abzinsungsgebot für Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen - Betriebs-Berater
Auch keine Abzinsung der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 21; EStG § 6 Abs. 1
Abzinsung; Rückstellungen; Beitragsrückerstattung; Versicherungsverein - Abzinsung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzinsung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis der Abzinsung von gebildeten Rückstellungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen; Ausnahme vom Abzinsungsgebot für Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 12.11.2008 - 6 K 355/08
- BFH, 25.11.2009 - I R 9/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 507
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.06.1999 - I R 17/97
Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2008 - 6 K 355/08
Zwar enthalte nur dessen Abs. 1 eine ausdrückliche Beschränkung auf erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen; in der Rechtsprechung sei jedoch anerkannt, dass sich Abs. 2, der dem Wortlaut nach (wie auch Abs. 3) keine derartige Einschränkung enthalte, sich nur auf erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen beziehe (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1999, BStBl II 1999, 739; BFH-Urteil vom 7. März 2007, BStBl II 2007, 589).Zwar bezieht sich die für Rückstellungen geltende Regelung des § 21 Abs. 2 KStG nach der Rechtsprechung des BFH ausschließlich auf die in § 21 Abs. 1 genannten erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen; das entsprechende Grundsatzurteil datiert jedoch vom 9. Juni 1999 (I R 17/97, BStBl II 1999, 739) und war dementsprechend bei den Gesetzesberatungen und der Beschlussfassung im März 1999 noch nicht bekannt.
Dieser auf der Systematik des Gesetzes gründenden Schlussfolgerung steht jedoch entgegen, dass der BFH in seiner Grundsatzentscheidung vom 9. Juni 1999 (I R 17/97, BStBl II 1999, 739) den eingeschränkten Anwendungsbereich des § 21 Abs. 2 KStG nicht in erster Linie auf den systematischen Zusammenhang mit § 21 Abs. 1 KStG, sondern vielmehr auf den Sinn und Zweck der Norm gestützt hat (…ebenso Schick in Erle/Sauter, Heidelberger Kommentar zum KStG, 2. Aufl. 2006, § 21 Rdn. 64).
- BFH, 07.03.2007 - I R 61/05
Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen gemäß § 21 Abs. 2 Satz …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.11.2008 - 6 K 355/08
Zwar enthalte nur dessen Abs. 1 eine ausdrückliche Beschränkung auf erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen; in der Rechtsprechung sei jedoch anerkannt, dass sich Abs. 2, der dem Wortlaut nach (wie auch Abs. 3) keine derartige Einschränkung enthalte, sich nur auf erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen beziehe (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1999, BStBl II 1999, 739; BFH-Urteil vom 7. März 2007, BStBl II 2007, 589).
- BFH, 25.11.2009 - I R 9/09
Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) gab ihr durch Urteil vom 12. November 2008 6 K 355/08 statt; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 507 veröffentlicht. - FG Niedersachsen, 05.12.2013 - 6 K 147/12
Geltung des Ausschlusses vom Abzinsungsgebot nur für erfolgsabhängige …
Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung des BFH an und hält nicht mehr an seiner noch im Urteil vom 12.8.2012 (6 K 35/08, EFG 2009, 507) vertretenen Rechtsauffassung fest. - VG Frankfurt/Oder, 26.05.2008 - 6 K 2332/04
Ausgleichsanspruch nach dem Vermögenszuordnungsgesetz
Mit Beschluss vom 5. März 2008 hat die Kammer das Verfahren insoweit zur gesonderten Bearbeitung abgetrennt, als die Klägerin die Erstattung der Gutachterkosten begehrt, und unter dem Aktenzeichen 6 K 355/08 fortgeführt.