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   FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10   

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FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10 (https://dejure.org/2011,12726)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2011 - 3 K 457/10 (https://dejure.org/2011,12726)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 3 K 457/10 (https://dejure.org/2011,12726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umsatzsteuererstattung infolge des EuGH-Urteils "Linneweber/Akritidis" als außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuererstattung als außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsatzsteuererstattung infolge des EuGH-Urteils "Linneweber/Akritidis" als außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 1764/08

    Umsatzsteuererstattungen führen nicht zu tarifbegünstigten Einkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10
    Umsatzsteuererstattung infolge eines EuGH-Urteils ("Linneweber/Akritidis") als außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG (Abweichung von FG Düsseldorf v. 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F, EFG 2009, 1568 [FG Düsseldorf 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F] und FG Sachsen-Anhalt v. 17.03.2011 - 5 K 518/09, nv).

    Insbesondere das FG Düsseldorf (Urteil vom 16. April 2009 - 11 K 1764/08 F, EFG 2009, 1568 [FG Düsseldorf 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F] ) und das FG Sachsen-Anhalt ( Urteil vom 17. März 2011 - 5 K 518/09, [...] ) haben diese Auffassung in zwei Verfahren vertreten, denen ein dem Streitfall gleichgelagerter Sachverhalt zugrunde lag, und sich dabei auf die Rechtsprechung des BFH zu § 34 Abs. 3 EStG a.F. berufen (z.B. BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 - I R 119/91 , BFH/NV 1993, 593).

    Nach Auffassung des FG Düsseldorf (Urteil vom 16. April 2009 - 11 K 1764/08 F, EFG 2009, 1568 [FG Düsseldorf 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F] ) handelt es sich bei der Umsatzsteuererstattung dagegen nicht um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit.

    Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechsprechung eingeholt, weil die Entscheidung von denen des FG Düsseldorf (Urteil vom 16. April 2009 11 K 1764/09, EFG 2009, 1568 [FG Düsseldorf 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F] ) und FG Sachsen-Anhalt ( Urteil vom 17. März 2011 5 K 518/09 , nv) abweicht.

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 5 K 518/09

    Keine Anwendung von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10
    Umsatzsteuererstattung infolge eines EuGH-Urteils ("Linneweber/Akritidis") als außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 EStG (Abweichung von FG Düsseldorf v. 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F, EFG 2009, 1568 [FG Düsseldorf 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F] und FG Sachsen-Anhalt v. 17.03.2011 - 5 K 518/09, nv).

    Insbesondere das FG Düsseldorf (Urteil vom 16. April 2009 - 11 K 1764/08 F, EFG 2009, 1568 [FG Düsseldorf 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F] ) und das FG Sachsen-Anhalt ( Urteil vom 17. März 2011 - 5 K 518/09, [...] ) haben diese Auffassung in zwei Verfahren vertreten, denen ein dem Streitfall gleichgelagerter Sachverhalt zugrunde lag, und sich dabei auf die Rechtsprechung des BFH zu § 34 Abs. 3 EStG a.F. berufen (z.B. BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 - I R 119/91 , BFH/NV 1993, 593).

    Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechsprechung eingeholt, weil die Entscheidung von denen des FG Düsseldorf (Urteil vom 16. April 2009 11 K 1764/09, EFG 2009, 1568 [FG Düsseldorf 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F] ) und FG Sachsen-Anhalt ( Urteil vom 17. März 2011 5 K 518/09 , nv) abweicht.

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10
    Mit Urteil vom 17. Februar 2005 ( C-453/02 und C-462/02 "Linneweber/Akritidis", EuGHE 2005, I-1131) stellte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: EuGH) klar, dass die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung des Mehrwertsteuersystems einer Umsatzbesteuerung des Betriebs von Glücksspielen außerhalb öffentlicher Spielbanken entgegensteht, wenn gleichzeitig der Betrieb solcher Glücksspiele durch öffentliche Spielbanken steuerfrei ist.
  • BFH, 14.12.2006 - IV R 57/05

    Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers aus einer Vergütung für eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10
    Der BFH hat bereits mit Urteil vom 14. Dezember 2006 (IV R 57/05, BFHE 216, 247, [BFH 14.12.2006 - IV R 57/05] BStBl. II 2007, 180) ausgeführt, dass die Annahme außerordentlicher Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setze voraus, dass die Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten eine Progressionswirkung typischerweise erwarten lässt.
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10
    Diese - veranlagungszeitraumbezogen betrachtet - begünstigende Behandlung von zusammengeballt zugeflossenen Einnahmen, deren Zufluss sich beim jeweiligen Steuerpflichtigen nach dessen regelmäßiger Einkünftesituation normalerweise auf mehrere Jahre verteilt hätte, verwirklicht - veranlagungszeitraumübergreifend betrachtet - eine gleichmäßige progressive Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 IX R 20/10 , BFHE 232, 471, BFH/NV 2011, 1056).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 119/91

    Abgrenzung der außerordentlichen Einkünfte von solchen die einem ermäßigten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10
    Insbesondere das FG Düsseldorf (Urteil vom 16. April 2009 - 11 K 1764/08 F, EFG 2009, 1568 [FG Düsseldorf 16.04.2009 - 11 K 1764/08 F] ) und das FG Sachsen-Anhalt ( Urteil vom 17. März 2011 - 5 K 518/09, [...] ) haben diese Auffassung in zwei Verfahren vertreten, denen ein dem Streitfall gleichgelagerter Sachverhalt zugrunde lag, und sich dabei auf die Rechtsprechung des BFH zu § 34 Abs. 3 EStG a.F. berufen (z.B. BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 - I R 119/91 , BFH/NV 1993, 593).
  • BFH, 14.09.1993 - VII R 3/93

    Verzicht auf die Steuerbefreiung von durch Eigentumswohnungen erzielten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2011 - 3 K 457/10
    Danach erlangt der an den Steuerpflichtigen zu erstattende Betrag, auch wenn er wirtschaftlich betrachtet das auf den Veranlagungszeitraum entfallende Einkommen erhöht, nicht wieder den Charakter eines Einkommens, das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht; vielmehr werde aus dem Steueranspruch des Staates der Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen, ohne seinen öffentlich-rechtlichen Charakter zu verlieren (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. September 1993 - VII R 3/93 , BFH/NV 1994, 441, zu einem Anspruch auf Lohnsteuererstattung).
  • BFH, 25.02.2014 - X R 10/12

    Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei

    Nach der Gegenauffassung ist darauf abzustellen, dass die Nachzahlung bei objektiver Betrachtung einen Teil des Entgelts darstellt, das der Kläger für die von ihm erbrachten Leistungen zu beanspruchen hatte (Niedersächsisches FG, Urteil vom 14. Dezember 2011  3 K 457/10, EFG 2012, 931, Rev. III R 5/12).
  • VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten betreffend die Verfahren: 3 K 444/10, 3 K 457/10, 11 K 498/10, 11 L 456/10 (OVG 3 B 178/10) und 11 L 664/10 (OVG 3 B 241/10) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.
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