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   FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21   

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FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21 (https://dejure.org/2021,59928)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.11.2021 - 7 K 169/21 (https://dejure.org/2021,59928)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. November 2021 - 7 K 169/21 (https://dejure.org/2021,59928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage - Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Allerdings habe das Finanzgericht Nürnberg in einer neueren Entscheidung unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 33/93, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 621 die gegenteilige Auffassung vertreten und entschieden, dass die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung auch dann zulässig sei, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits geänderte Steuerbescheide oder Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 14. Januar 2014 1 K 215/13, juris-Entscheidungsdienst).

    Der Kläger beruft sich auf das Urteil des BFH vom 9. November 1994 (Aktenzeichen XI R 33/93, vom Kläger angegeben mit IX R 33/93, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 621) und auf das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 14. Januar 2014 (1 K 215/13, juris-Entscheidungsdienst).

    Der BFH führt in seinem Urteil vom 9. November 1994 (XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621) aus, solange die Prüfungsanordnung oder sonstige Ermittlungsmaßnahme nicht aufgehoben oder ihre Rechtswidrigkeit im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage festgestellt sei, sei der Steuerpflichtige gehindert, sich mit Erfolg auf ein Verwertungsverbot zu berufen.

  • FG Nürnberg, 14.01.2014 - 1 K 215/13

    Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Allerdings habe das Finanzgericht Nürnberg in einer neueren Entscheidung unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 33/93, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 621 die gegenteilige Auffassung vertreten und entschieden, dass die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung auch dann zulässig sei, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits geänderte Steuerbescheide oder Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 14. Januar 2014 1 K 215/13, juris-Entscheidungsdienst).

    Der Kläger beruft sich auf das Urteil des BFH vom 9. November 1994 (Aktenzeichen XI R 33/93, vom Kläger angegeben mit IX R 33/93, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 621) und auf das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 14. Januar 2014 (1 K 215/13, juris-Entscheidungsdienst).

    Das Gericht teilt die Auffassung des FG Nürnberg in dessen Urteil vom 14. Januar 2014 (1 K 215/13, juris-Entscheidungsdienst) und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen hierauf Bezug.

  • BFH, 20.02.1990 - IX R 83/88

    Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Zwar habe der BFH bereits mit Urteil vom 20. Februar 1990 IX R 83/88 BStBl II 1990, 789 entschieden, werde ausschließlich die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Prüfungsanordnung geltend gemacht und seien die Prüfungsfeststellungen bereits im Steuerbescheid ausgewertet, so seien die Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Prüfungsanordnungen im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid zu prüfen.

    Das FA gibt insoweit die Ausführungen des BFH-Urteils vom 20. Februar 1990 (IX R 83/88, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II -1990, 789) wieder.

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist die Außenprüfung als Ermittlungsmaßnahme ein Vorgang des Besteuerungsverfahrens, da sie in dem mit "Durchführung der Besteuerung" überschriebenen Vierten Teil der AO geregelt ist (BFH-Urteile vom 21. April 1993, X R 112/91, BStBl. II 1993, 649 und vom 25. Januar 1989, X R 158/87, BStBl. II 1989, 483).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Diese Regelungen wären überflüssig, wenn die sachliche Unzuständigkeit stets zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führen würde und zeigen, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch ein Verstoß gegen die sachliche Unzuständigkeit grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1982, 8 C 138/81, BVerwGE 66, 178; BFH-Urteil vom 23. April 1986, I R 178/82, BStBl. II. 1986, 880; BFH-Beschluss vom 30. November 1987, VIII B 3/87, BStBl. II. 1988, 183).
  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist die Außenprüfung als Ermittlungsmaßnahme ein Vorgang des Besteuerungsverfahrens, da sie in dem mit "Durchführung der Besteuerung" überschriebenen Vierten Teil der AO geregelt ist (BFH-Urteile vom 21. April 1993, X R 112/91, BStBl. II 1993, 649 und vom 25. Januar 1989, X R 158/87, BStBl. II 1989, 483).
  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 3/87

    Großbetriebsprüfungsstelle - Oberfinanzdirektion - Außenprüfung - Nichtigkeit -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Diese Regelungen wären überflüssig, wenn die sachliche Unzuständigkeit stets zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führen würde und zeigen, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch ein Verstoß gegen die sachliche Unzuständigkeit grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1982, 8 C 138/81, BVerwGE 66, 178; BFH-Urteil vom 23. April 1986, I R 178/82, BStBl. II. 1986, 880; BFH-Beschluss vom 30. November 1987, VIII B 3/87, BStBl. II. 1988, 183).
  • BFH, 23.04.1986 - I R 178/82

    Umwandlung einer OHG - GmbH - Zurückbezug - Ermittlung des Einkommens - Einkommen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Diese Regelungen wären überflüssig, wenn die sachliche Unzuständigkeit stets zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führen würde und zeigen, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch ein Verstoß gegen die sachliche Unzuständigkeit grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1982, 8 C 138/81, BVerwGE 66, 178; BFH-Urteil vom 23. April 1986, I R 178/82, BStBl. II. 1986, 880; BFH-Beschluss vom 30. November 1987, VIII B 3/87, BStBl. II. 1988, 183).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7058/13

    Prüfungsanordnung vom 03.09.2012

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 2. April 2014 (7 K 7058/13, EFG 2014, 1077) entschieden: lasse sich die Berechtigung des FA gegenüber einem Unternehmen bezogen auf dessen Betriebsstätte eine Lohnsteuer-Außenprüfung anzuordnen allenfalls aus § 42f Abs. 1 EStG ableiten, beschränke sich die Prüfung von Gesetzes wegen auf die Einbehaltung oder Übernahme sowie auf die Abführung der Lohnsteuer und lasse sich -wenn überhaupt - nur auf sog. Annexsteuern im Sinne einer Mitprüfung von Fragen etwa des Solidaritätszuschlags, der Lohnkirchensteuer und der Arbeitnehmer-Sparzulage erweitern.
  • FG Niedersachsen, 10.03.2021 - 7 K 1/21

    Sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2021 - 7 K 169/21
    Bezüglich des Prüfungszeitraums 2014 bis 2015 habe das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 10. März 2021, 7 K 1/21, juris-Entscheidungsdienst und Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2021, 1161) entschieden, dass Prüfungsanordnungen, die durch die für die Ertragsbesteuerung zuständigen Finanzämter erlassen wurden, nichtig seien.
  • BFH - I R 14/22 (anhängig)

    Prüfungsanordnung, Nichtigkeit, Feststellungsklage, Steuerabzug, Beschränkte

  • BFH, 20.12.2023 - I R 21/21

    Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)

    Das Urteil der Vorinstanz (s.a. Niedersächsisches FG, Urteil vom 19.11.2021 - 7 K 169/21, EFG 2022, 1004, anhängige Revision IX R 30/22), das in der Literatur teilweise Zustimmung erfahren hat (Krumm in Tipke/Kruse, § 5 FVG Rz 13; Schmidt/Loschelder, EStG, 42. Aufl., § 50a Rz 31; Grams, Internationales Steuerrecht 2021, 485 und 2022, 402; Tormöhlen, AO-Steuerberater 2022, 158; wohl auch Hahlweg, EFG 2021, 1164), kann daher keinen Bestand haben (so im Ergebnis auch Hruschka in Hruschka/Peters/von Freeden, Steuerliche Betriebsprüfung, Rz 1.79; wohl ebenfalls Gosch in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl., § 50a Rz 4; Pinkernell/Schlotter, Finanz-Rundschau 2021, 909, 917 f.; s.a. Kern, Deutsches Steuerrecht 2023, 2089, 2090 f.).
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