Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gewinn aus der Einbringung einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 17 EStG bei die Anschaffungskosten der Beteiligung übersteigenden Ausschüttungen aus dem EK 04
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 Abs. 1 S. 1 EStG; § 20 Abs. 2 S. 4 UmwStG
Besteuerung eines Gewinns bei Einbringung einer wesentlichen Beteiligung; Gleichsetzen negativer Anschaffungskosten mit dem Begriff des Passivpostens i.S.v. § 20 Abs. 2 S. 4 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG); Zurechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17; UmwStG § 20
Tausch; Wesentliche Beteiligung; Kapitalgesellschaft; Negative Anschaffungskosten; Passivposten - Negative Anschaffungskosten als Passivposten i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Negative Anschaffungskosten als Passivposten i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besteuerung eines Gewinns bei Einbringung einer wesentlichen Beteiligung; Gleichsetzen negativer Anschaffungskosten mit dem Begriff des Passivpostens i.S.v. § 20 Abs. 2 S. 4 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG); Zurechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer ...
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00
- BFH, 01.12.2005 - I B 37/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1318
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00
Nach dem insoweit unmissverständlichen Wortlaut des § 17 EStG besteht der Gesetzeszweck dieser Bestimmung darin, den durch die Veräußerung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft eingetretenen Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit zu erfassen (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 72/98, BStBl II 1999, 820).Hierdurch hat der Gesetzgeber zugleich zum Ausdruck gebracht, dass sich die Bestimmung des § 17 EStG, wenn auch im Hinblick auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale lediglich in typisierender Weise, an die Besteuerung von Mitunternehmensanteilen anlehnt, weil - so die Gesetzesbegründung zum EStG 1925 (…Drucksachen des Reichstages, III. Wahlperiode 1924/1925, Nr. 795, S. 56) - bei Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung die Veräußerung von GmbH-Anteilen oder Aktien der Veräußerung von Anteilen an einer Offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft wirtschaftlich gleich stehe (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 72/98 a.a.O.).
- BFH, 20.04.1999 - VIII R 44/96
EK-04-Ausschüttung bei wesentlicher Beteiligung
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00
Die nach dem BFH-Urteil vom 20.04.1999 (VIII R 44/96, BStBl II 1999, 698) erstmals anzusetzenden negativen Anschaffungskosten bei Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG begründeten gerade keinen Passivposten, sondern führten zu einem negativen Aktivposten.Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 20. April 1999 VIII R 44/96, BStBl II 1999, 698; vom 20. April 1999 VIII R 38/96, BStBl II 1999, 647) ist eine Vermögensmehrung i.S.d. § 17 EStG auch die Ausschüttung aus dem EK 04, soweit sie nicht erfolgsneutral mit den vom Gesellschafter aufgewendeten Anschaffungskosten verrechnet werden kann.
- BFH, 28.03.1979 - I R 194/78
Privatvermögen - Wesentliche Beteiligung - Gewinnrealisierende Veräußerung - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (…BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 VIII B 275/03, BFH/NV 2004, 1530; BFH-Urteil vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BStBl II 1993, 331; vom 28. März 1979 I R 194/78, BStBl II 1979), 77 stellt der Tausch einer wesentlichen Beteiligung gegen die Gewährung einer anderen Beteiligung eine nach § 17 Abs. 1 EStG steuerbare Veräußerung dar.
- BFH, 07.07.1992 - VIII R 54/88
Zurechnung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG )
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (…BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 VIII B 275/03, BFH/NV 2004, 1530; BFH-Urteil vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BStBl II 1993, 331; vom 28. März 1979 I R 194/78, BStBl II 1979), 77 stellt der Tausch einer wesentlichen Beteiligung gegen die Gewährung einer anderen Beteiligung eine nach § 17 Abs. 1 EStG steuerbare Veräußerung dar. - BFH, 20.04.1999 - VIII R 38/96
EK-04-Ausschüttung bei Beteiligung im Betriebsvermögen
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00
Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 20. April 1999 VIII R 44/96, BStBl II 1999, 698; vom 20. April 1999 VIII R 38/96, BStBl II 1999, 647) ist eine Vermögensmehrung i.S.d. § 17 EStG auch die Ausschüttung aus dem EK 04, soweit sie nicht erfolgsneutral mit den vom Gesellschafter aufgewendeten Anschaffungskosten verrechnet werden kann. - BFH, 08.10.1985 - VIII R 234/84
Zum Abzug von Schuldzinsen für einen zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i. …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00
§ 17 EStG stellt dabei auf das steuerrechtliche Gesamtergebnis ab, das der Erwerber mit seiner wesentlichen Beteiligung erzielt (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1985 VIII R 234/84, BStBl II 1986, 596). - BFH, 25.06.2004 - VIII B 275/03
Wesentliche Beteiligung an KapG: Einbringung in andere KapG gegen Gewährung von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 VIII B 275/03, BFH/NV 2004, 1530; BFH-Urteil vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88, BStBl II 1993, 331; vom 28. März 1979 I R 194/78, BStBl II 1979), 77 stellt der Tausch einer wesentlichen Beteiligung gegen die Gewährung einer anderen Beteiligung eine nach § 17 Abs. 1 EStG steuerbare Veräußerung dar. - BFH, 01.12.2005 - I B 37/05
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 116/00
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - BFH-Az. I B 37/05.
- OVG Saarland, 13.09.2006 - 1 R 17/06
Einbürgerung; Aufenthalt; Aufenthaltsgestattung; Asylfolgeantrag
Durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.11.2001 -3 K 116/00.A- wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen und festzustellen, dass bei ihm die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG hinsichtlich der Türkei vorliegen.Daran ändert nichts, dass der Kläger auf seinen am 20.11.1998 eingegangenen Asylfolgeantrag durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.11.2001 -3 K 116/00.A- als Asylberechtigter anerkannt wurde.
- BFH, 01.12.2005 - I B 37/05
NZB - ausgelaufenes Recht; grundsätzliche Bedeutung
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 23. Februar 2005 3 K 116/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1318) ab.