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   FG Niedersachsen, 26.03.1996 - VI 388/92   

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https://dejure.org/1996,7320
FG Niedersachsen, 26.03.1996 - VI 388/92 (https://dejure.org/1996,7320)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.1996 - VI 388/92 (https://dejure.org/1996,7320)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 1996 - VI 388/92 (https://dejure.org/1996,7320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 7 Abs. 1; und ; 2 KStG; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
    Übernahme der Gründungskosten durch eine GmbH; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft; Verstoß gegen das Vorbelastungsverbot nach § 26 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG); Anspruch auf Einzahlung der Stammeinlage durch Einbindung einer Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Gründungskosten durch eine GmbH; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft; Verstoß gegen das Vorbelastungsverbot nach § 26 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG); Anspruch auf Einzahlung der Stammeinlage durch Einbindung einer Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gründungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1996, 1953
  • EFG 1996, 1005
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.03.1996 - VI 388/92
    Als Ausdruck dieses allgemeinen Rechtsgedankens gilt er nach herrschender Auffassung auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Beschluß des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 20. Februar 1989 II ZB 10/88, Der Betrieb 1989, 871).

    der im vorliegenden Fall darin besteht, daß die Klägerin den Gründungsaufwand in der Satzung nicht beziffert hat, auch nicht durch den Ansatz eines geschätzten Betrages, wie dies den Anforderungen zum Schütze der Gläubiger über die Unterrichtung von Vorbelastungen entsprochen hätte (vgl. Beschluß des BGH vom 20. Februar 1989, a.a.O.), stellt jedoch keine Ausschüttung dar.

  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.03.1996 - VI 388/92
    Eine vGA ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluß beruht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - z.B. Urteile des BFH vom 14. März 1990 I R 6/89, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1990, 795; vom 24. Januar 1989 VIII R 74/84, BStBl II 1989, 419).
  • BFH, 24.01.1989 - VIII R 74/84

    Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.03.1996 - VI 388/92
    Eine vGA ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluß beruht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - z.B. Urteile des BFH vom 14. März 1990 I R 6/89, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1990, 795; vom 24. Januar 1989 VIII R 74/84, BStBl II 1989, 419).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 12/87

    Übernahme von eigenen Gründungskosten durch eine Kapitalgesellschaft als andere

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.03.1996 - VI 388/92
    Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 2 Ziff. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO), weil das Urteil von dem Urteil des BFH vom 11. Oktober 1989, BStBl II 1990, 89, abweicht.
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