Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 03.07.2006 - 5 K 1046/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Diskriminierende Wirkung des Erfordernisses von speziellen Qualifikationsnachweisen für eine steuerberatende Tätigkeit im Inland; Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Eignungsprüfung zum Steuerberater; Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit durch das Erfordernis von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit einer Eignungsprüfung für einen spanischen "asesor fiscal" für steuerberatende Tätigkeit in Deutschland
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erforderlichkeit einer Eignungsprüfung für einen spanischen "asesor fiscal" für steuerberatende Tätigkeit in Deutschland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
"Asesor Fiscal" nicht ohne weiteres zur Hilfe in Steuersachen befugt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Spanischer "Asesor Fiscal" in Deutschland nicht ohne weiteres zur Hilfe in Steuersachen befugt - Ohne Eignungsprüfung keine Beratung in Deutschland erlaubt
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1541
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.07.2006 - 5 K 1046/06
Die behindernden oder die Grundfreiheiten weniger attraktiv machenden Maßnahmen müssen in nicht diskriminierender Weise angewendet werden, sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zweckes zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. EuGH-Urteil vom 30. November 1995 - Rs. C-55/94 (Gebhard), NJW 1996, S.576). - BGH, 26.01.2006 - IX ZR 225/04
Erbringung von Hilfeleistungen in Steuersachen durch im Inland nicht berechtigte …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 03.07.2006 - 5 K 1046/06
In diesem Sinne hat der BGH in seinem Urteil vom 26. Januar 2006 (BGH-Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04, DB 2006, S. 722 ) festgehalten, dass die Niederlassungsfreiheit einem Gemeinschaftsangehörigen nicht das Recht verschafft, in einem anderen Mitgliedstaat einen qualifizierten Beruf auszuüben, ohne den dort vorgeschriebenen Standards zu genügen.