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   FG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - 1 K 2552/98   

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https://dejure.org/2001,19741
FG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - 1 K 2552/98 (https://dejure.org/2001,19741)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.04.2001 - 1 K 2552/98 (https://dejure.org/2001,19741)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. April 2001 - 1 K 2552/98 (https://dejure.org/2001,19741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1
    1. Nur Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt; 2. Steuersatz für Leistungen in einem Fitness-Center

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Nur Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt 2. Steuersatz für Leistungen in einem Fitness-Center

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs; Ermittlung des Zeitpunkts der Leistungserbringung und Rechnungsstellung; Wirkung der Berichtigung einer Rechnung durch den leistenden Unternehmer im Besteuerungszeitraum der Rechnungskorrektur; Leistungsempfänger als derjenige, der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.11.1987 - V R 29/83

    1. Zum Problem des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - 1 K 2552/98
    Die Berichtigung einer Rechnung durch den leistenden Unternehmer wirkt entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG erst im Besteuerungszeitraum der Rechnungskorrektur (BFH-Urteil vom 26. November 1987 V R 29/83, BStBl II 1988, 387; Cissee in Bunjes/Geist, a. a. O., § 15 Anm. 5 a mit Beispielen).
  • BFH, 05.10.1995 - V R 113/92

    1. Bei Bauvorhaben auf dem Grundstück eines Ehegatten steht der Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - 1 K 2552/98
    Leistungsempfänger ist derjenige, der aus dem der Leistung zu Grunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 05. Oktober 1995 V R 113/92, BStBl II 1996, 111, m. w. N.).
  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - 1 K 2552/98
    Umsatzsteuerlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn deren einzelne Faktoren so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung des wirtschaftlichen Gehalts der erkennbaren Einzelleistungen hinter dem Ganzen zurücktreten (BFH-Urteil vom 08. September 1994 V R 88/92, BStBl II 1994, 959; Birkenfeld, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, IV Rz. 127, 128 und 129, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 88/98

    Sportzentrum mit Sauna; Steuersatz für Umsätze

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - 1 K 2552/98
    Dies ist der Fall, wenn - wie hier - der Betreiber eines Sportzentrums seinen sogen. Clubmitgliedern neben einer Sauna noch weitere, nicht von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG erfasste Einrichtungen und Leistungen gegen ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme zur Verfügung stellt (vgl. vorgen. BFH-Urteil sowie die BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 V R 88/98, BFH/NV 1999, 992 und vom 28. September 2000 V R 14, 15/99, BStBl II 2001, 78).
  • BFH, 20.10.1994 - V R 96/92

    Abzug von in Rechnungen gesondert ausgewiesenen Steuern für Lieferungen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - 1 K 2552/98
    Allein entscheidend ist die zivilrechtliche "formal-juristische" Betrachtung (vgl. auch: BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459; Wagner in Sölch/Ringleb, a. a. O., § 14 Rz. 53 ff., jeweils m. w. N.).
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