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   FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17 Z   

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https://dejure.org/2019,48638
FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17 Z (https://dejure.org/2019,48638)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2019 - 6 K 2301/17 Z (https://dejure.org/2019,48638)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 6 K 2301/17 Z (https://dejure.org/2019,48638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst a EnergieStG, Art 2 Abs 4 Buchst b EGRL 96/2003, Pos 2522 KN, Pos 2836 KN, EWGV 3037/90
    Keine Energiesteuerentlastung für Erdgas, das zur Herstellung von gefälltem Calciumcarbonat eingesetzt wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Energiesteuerentlastung; gefälltes Calciumcarbonat; Kalk

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Frage der Energiesteuerentlastung für das zur Herstellung von PCC (precipitated calcium carbonate - gefälltes Calciumcarbonat) eingesetzte Erdgas

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17
    Ergänzend führt das HZA aus, soweit die Klägerin ausführe, dass die Erläuterungen des Statistischen Bundesamtes rechtlich nicht verbindlich seien, werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2011, VII R 74/10, verwiesen, nach dem die WZ 2003 und die hierzu veröffentlichten Erläuterungen bei der Auslegung der NACE zu berücksichtigen seien.

    Bei der Auslegung der NACE Rev. 1.1 sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wiederum die WZ 2003 (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003) und die hierzu veröffentlichten Erläuterungen heranzuziehen (BFH-Urteile vom 9. August 2011, VII R 74/10, ZfZ 2011, 331; BFH/NV 2011, 2178 sowie vom 7. August 2012, VII R 35/11, BFH/NV 2013, 382).

    Durch die WZ 2003 werde sichergestellt, dass die statistische Erfassung der in Deutschland tätigen Unternehmen nach den in der VO Nr. 3037/90 festgelegten unionsrechtlichen Vorgaben erfolgt (BFH-Urteil vom 09. August 2011, VII R 74/10, a.a.O.).

    In seiner Entscheidung vom 9. August 2011, VII R 74/10 führt der Bundesfinanzhof hierzu aus, es sei unbeachtlich, dass sowohl das Gesetz als auch die Begründung die WZ 2003 unerwähnt lassen, da davon auszugehen ist, dass die WZ 2003 inhaltlich mit der NACE Rev. 1.1 übereinstimmt und deren Klasse DI 26 von der RL 2003/96/EG und auch von der Gesetzesbegründung zu § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG ausdrücklich in Bezug genommen wird.

    Nach Auffassung des erkennenden Senats können aus der Einreihung in die KN Rückschlüsse auf die Einordnung in die WZ 2003 bzw. die NACE Rev. 1.1 gezogen werden (offen gelassen im BFH-Urteil vom 9. August 2011, VII R 74/10, a.a.O.).

  • BFH, 24.02.2015 - VII R 50/13

    Keine Energiesteuerentlastung für die Herstellung von Schamotte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17
    genannten, über die Erläuterungen zur WZ 2003 zu konkretisierenden Verarbeitungsprozesse hinaus, ergibt sich hieraus nicht (vgl. BFH Urteil vom 24. Februar 2015, VII R 50/13, ZfZ 2015, 220, BFH/NV 2015, 910).

    Ein Anspruch auf Aufnahme des Herstellungsverfahrens der Klägerin in die Richtlinie bzw. in § 51 Abs. 1 Nr. 1 a EnergieStG besteht nicht (s. hierzu auch BFH Urteil vom 24. Februar 2015, VII R 50/13, ZfZ 2015, 220, BFH/NV 2015, 910).

  • BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17
    Denn anders als beispielsweise § 2 Nrn. 3 und 2a StromStG, der eine statische Verweisung auf die WZ 2003 enthält und diese damit für die Auslegung dieser Norm Gesetzesrang erlangt hat (BFH-Urteil vom 30. April 2019, VII R 14/18, BFHE nn), enthält § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a EnergieStG keine Verweisung und Art. 2 Abs. 4 Buchstabe b 5. Anstrich Energiesteuer-RL lediglich die Verweisung auf die NACE-Klasse DI 26. Bei dieser Verweisung handelt es sich zwar um eine statische Verweisung auf die NACE Rev.1.1., was sich aus der Verweisung auf die NACE-Klasse DI 26 ergibt.
  • BFH, 07.08.2012 - VII R 35/11

    Kein energiesteuerrechtlicher Entlastungsanspruch für die Herstellung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17
    Bei der Auslegung der NACE Rev. 1.1 sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wiederum die WZ 2003 (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003) und die hierzu veröffentlichten Erläuterungen heranzuziehen (BFH-Urteile vom 9. August 2011, VII R 74/10, ZfZ 2011, 331; BFH/NV 2011, 2178 sowie vom 7. August 2012, VII R 35/11, BFH/NV 2013, 382).
  • EuGH, 17.02.2016 - C-124/15

    Salutas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17. Februar 2016, Rs. C-124/15) sei das entscheidende Kriterium für die Klassifizierung von Waren und Tätigkeiten im Interesse der Rechtssicherheit und der leichteren Nachprüfbarkeit in deren objektiven Merkmalen zu suchen.
  • BFH, 24.08.2021 - VII R 4/20

    Herstellung von Kalk nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.12.2019 - 6 K 2301/17 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12.12.2019 - 6 K 2301/17 Z abzuändern und den Steuerbescheid des HZA vom 01.08.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.11.2017, soweit es die Rückforderung der Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG im Zusammenhang mit der Herstellung von PCC für den Monat August 2016 betrifft, aufzuheben.

  • BFH, 20.06.2023 - VII K 1/22

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

    Die Klägerin beantragt, das BFH-Urteil vom 24.08.2021 - VII R 4/20 für nichtig zu erklären und das Revisionsverfahren der Klägerin gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12.12.2019 - 6 K 2301/17 Z fortzuführen.
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