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   FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14   

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https://dejure.org/2015,41134
FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14 (https://dejure.org/2015,41134)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.2015 - 4 K 1297/14 (https://dejure.org/2015,41134)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 2015 - 4 K 1297/14 (https://dejure.org/2015,41134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht für die Gewährung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

  • IWW

    § 4 Abs. 1 EStG; § 5 EStG; § 7g Abs. 1 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht für die Gewährung des Investitionsabzugsbetrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5; EStG § 7g Abs. 1
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht für die Gewährung des Investitionsabzugsbetrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 20. Juni 2012 (X R 42/11) seien auch die Folgejahre einzubeziehen.

    Nach der Rechtsprechung zu § 7g EStG n.F. (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BFH/NV 2012, 1701; X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778, und den BFH-Beschluss vom 17. Mai 2013 VIII B 162/12, juris) setze die Förderung keine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Abzugsbetrags voraus.

    c) Der BFH hat jedoch klargestellt, dass eine solche restriktive Handhabung im Falle des § 7g EStG n.F. nicht mehr in dieser Stringenz gerechtfertigt sei, weil die Konstruktionsmängel des § 7g EStG a.F., die sich in besonderer Weise bei "Existenzgründern" (neu zu eröffnenden Betrieben) auswirkten und Anlass der vorstehend bezeichneten Rechtsprechung waren, der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 7g EStG weitestgehend beseitigt hat (BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BStBl II 2013, 719; und vom 4. März 2015 IV R 38/12, juris).

  • BFH, 26.07.2012 - III R 37/11

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14
    Nicht ausreichend sei die bloße Einholung von Kostenvoranschlägen, eine (risikolose) Kreditanfrage oder die Teilnahme an Informationsveranstaltungen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 26 Juli 2012 III R 37/11, BFH/NV 2013, 351).

    Ein solch langer Zeitraum lasse - ohne Vorliegen besonderer Umstände - nicht mehr den sicheren Schluss zu, dass die Investitionsabsicht bereits bis zum Ende des Jahres 2011 hinreichend konkretisiert gewesen sei (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 26. Juli 2012 III R 37/11).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14
    Der Fall einer wesentlichen Betriebserweiterung war nach der zu § 7g a.F. EStG ergangenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl. II 2004, 184 und Urteil vom 17.November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2004, 846) hinsichtlich des neuen Betriebsteiles wie eine Unternehmensgründung zu behandeln, da anderenfalls allein wegen eines bereits laufenden Betriebs(teils) Rücklagen mit Blick auf angeblich geplante Geschäftserweiterungen, losgelöst vom Gegenstand des bereits in Gang gesetzten Unternehmensteiles und damit gleichsam 'ins Blaue hinein' gebildet werden könnten, was dem mit dem damaligen Gesetz verfolgten Zweck widersprach (BFH- Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl. II 2004, 184).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14
    Der Fall einer wesentlichen Betriebserweiterung war nach der zu § 7g a.F. EStG ergangenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl. II 2004, 184 und Urteil vom 17.November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2004, 846) hinsichtlich des neuen Betriebsteiles wie eine Unternehmensgründung zu behandeln, da anderenfalls allein wegen eines bereits laufenden Betriebs(teils) Rücklagen mit Blick auf angeblich geplante Geschäftserweiterungen, losgelöst vom Gegenstand des bereits in Gang gesetzten Unternehmensteiles und damit gleichsam 'ins Blaue hinein' gebildet werden könnten, was dem mit dem damaligen Gesetz verfolgten Zweck widersprach (BFH- Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl. II 2004, 184).
  • BFH, 20.06.2012 - X R 20/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14
    Nach der Rechtsprechung zu § 7g EStG n.F. (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BFH/NV 2012, 1701; X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778, und den BFH-Beschluss vom 17. Mai 2013 VIII B 162/12, juris) setze die Förderung keine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Abzugsbetrags voraus.
  • BFH, 17.05.2013 - VIII B 162/12

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Investitionsabzugsbetrag

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14
    Nach der Rechtsprechung zu § 7g EStG n.F. (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BFH/NV 2012, 1701; X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778, und den BFH-Beschluss vom 17. Mai 2013 VIII B 162/12, juris) setze die Förderung keine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Abzugsbetrags voraus.
  • BFH, 04.03.2015 - IV R 38/12

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht in Gründungsfällen -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14
    c) Der BFH hat jedoch klargestellt, dass eine solche restriktive Handhabung im Falle des § 7g EStG n.F. nicht mehr in dieser Stringenz gerechtfertigt sei, weil die Konstruktionsmängel des § 7g EStG a.F., die sich in besonderer Weise bei "Existenzgründern" (neu zu eröffnenden Betrieben) auswirkten und Anlass der vorstehend bezeichneten Rechtsprechung waren, der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 7g EStG weitestgehend beseitigt hat (BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 X R 42/11, BStBl II 2013, 719; und vom 4. März 2015 IV R 38/12, juris).
  • FG Köln, 22.06.2020 - 14 K 2039/19

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Aussetzung des Verfahrens wegen

    Auch das Schrifttum und die Finanzgerichtsbarkeit (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2015 - 4 K 1297/14) hielten erhöhte Anforderungen bei Betriebsgründung für nicht gegeben.
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