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   FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99   

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https://dejure.org/2002,16365
FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99 (https://dejure.org/2002,16365)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2002 - 3 K 3095/99 (https://dejure.org/2002,16365)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2002 - 3 K 3095/99 (https://dejure.org/2002,16365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtlich unzuständiges Finanzamt erlässt Gewinnfeststellungs-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Örtlich unzuständiges Finanzamt erlässt Gewinnfeststellungs-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetriebt, wenn das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt nicht auch für die Steuern vom Einkommen des Steuerpflichtigen zuständig ist; Auseinanderfallen der örtlichen Zuständigkeit für die gesonderte ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.02.1987 - IV R 143/84

    Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - Schätzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99
    Kann dagegen der Verwaltungsakt aus materiell-rechtlichen Gründen keinen Bestand haben, wird auch der Verfahrensfehler bedeutsam, so dass die Verwaltungsbehörde ihre neuerliche Entscheidung unter Vermeidung des festgestellten Fehlers zu treffen hat (BFH-Urteil vom 19. Februar 1987 - IV R 143/84, BStBl II 1987, 412).

    Um einen gebundenen Verwaltungsakt handelt es sich auch bei dem im Streit stehenden Umsatzsteuerbescheid 1991, auch wenn das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat (BFH-Urteil vom 19. Februar 1987 - IV R 143/84, a.a.O.).

  • BFH, 14.11.1984 - I R 151/80

    Von örtlich zuständigem Finanzamt erlassener Gewerbesteuermeßbescheid ist bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99
    Nur er könnte das Besteuerungsrecht der nach den gesetzlichen Vorschriften besteuerungsberechtigten Gemeinde sicherstellen; denn nur er gebe die Gewähr, dass die Mitteilung über den Gewerbesteuermessbetrag bei der materiell hebeberechtigten Gemeinde ankommt (BFH-Urteil vom 14. November 1984 I R 151/80, BStBl II 1985, 607).
  • BFH, 15.04.1986 - VIII R 325/84

    Abweichende Zuständigkeit für Betrieb und für Steuern vom Einkommen eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99
    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BStBl II 1987, 195 folgendes ausgeführt :.
  • BFH, 29.10.1970 - IV R 247/69

    Wohnsitzfinanzamt - Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99
    Der BFH hat zu § 6 Abs. 1 der Zuständigkeitsverordnung ausgeführt, es sei nicht etwa auf die Verhältnisse im Veranlagungszeitraum (Feststellungszeitraum) sondern auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Veranlagung abzustellen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1970 IV R 247/69, BStBl II 1971, 151).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99
    Dabei liegt es im Wesen einer Schätzung, dass die durch sie ermittelten Größen von den tatsächlichen Verhältnissen mehr oder minder abweichen, wobei der Steuerpflichtige, der seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung es in Kauf nehmen muss, dass er eventuell über das Maß seiner eigenen Steuerschuld hinaus bis zur oberen Grenze des Schätzungsrahmens belastet wird (BFH-Urteile vom 09. März 1987 IV 184/63, BStBl II 1987, 349 und vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 09.03.1967 - IV 184/63

    Grenze der Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen im Wege der Schätzung wegen grober

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99
    Dabei liegt es im Wesen einer Schätzung, dass die durch sie ermittelten Größen von den tatsächlichen Verhältnissen mehr oder minder abweichen, wobei der Steuerpflichtige, der seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung es in Kauf nehmen muss, dass er eventuell über das Maß seiner eigenen Steuerschuld hinaus bis zur oberen Grenze des Schätzungsrahmens belastet wird (BFH-Urteile vom 09. März 1987 IV 184/63, BStBl II 1987, 349 und vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99
    Dabei liegt es im Wesen einer Schätzung, dass die durch sie ermittelten Größen von den tatsächlichen Verhältnissen mehr oder minder abweichen, wobei der Steuerpflichtige, der seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung es in Kauf nehmen muss, dass er eventuell über das Maß seiner eigenen Steuerschuld hinaus bis zur oberen Grenze des Schätzungsrahmens belastet wird (BFH-Urteile vom 09. März 1987 IV 184/63, BStBl II 1987, 349 und vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
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