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FG Rheinland-Pfalz, 26.06.1996 - 1 K 1624/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.12.1987 - III R 267/84
Feststellungen über die Höhe des privaten Nutzungsanteils für einen PKW - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.06.1996 - 1 K 1624/95
Da die Richtlinien (regelmäßiger betrieblicher Nutzungsanteil: 65 - 70 v.H. der Gesamtnutzung) aber ausdrücklich die Möglichkeit offen lassen, im Einzelfall einen niedrigeren Betriebsanteil (und somit einen höheren Privatanteil) festzusetzen (vgl. Abschnitt 118 Abs. 2 Satz 5 EStR 1990), war das Finanzamt zu einer selbständigen Schätzung des Aufteilungsmaßstabs befugt (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 267/84 , BFH/NV 1989, 300 m.w.N.). - FG Berlin, 30.04.1985 - VII 481/84
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.06.1996 - 1 K 1624/95
Denn der Vereinfachungsgedanke gebietet es, daß die Pauschbeträge nicht durch Zu- und Abschläge jeweils den individuellen Verhältnissen angepaßt werden (vgl. hierzu: Vorbemerkungen zu den Pauschbeträgen; Urteile der Finanzgerichte Berlin vom 30. April 1985, EFG 1985, 581 und des Saarlandes vom 14. Februar 1991, EFG 1991, 772).