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   FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01   

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https://dejure.org/2002,15111
FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01 (https://dejure.org/2002,15111)
FG Saarland, Entscheidung vom 04.07.2002 - 1 K 195/01 (https://dejure.org/2002,15111)
FG Saarland, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 1 K 195/01 (https://dejure.org/2002,15111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden / Zugangsvermutung und Postabsendeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von wegen Nichteinreichung von Steuererklärungen erlassenen Schätzungsbescheiden gegen gemeinsam veranlagte Eheleute; Nichtigkeit von Schätzungsveranlagungen wegen grober Schätzungsfehler; Nichtigkeit wegen unterbliebener Aufnahme des Vorbehalts der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden; Zugangsvermutung und Postabsendeverfahren; Nichtigkeit und Einkommensteuer 1996 und 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden - Zugangsvermutung und Postabsendeverfahren - Nichtigkeit und Einkommensteuer 1996 und 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 267/99

    Indizbeweis bei Behauptung des Nichtzugangs von schriftlichen Verwaltungsakten

    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Hiernach können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen nach der Absendung des Steuerbescheides und sonstige besondere Umstände des jeweiligen Einzelfalls vom Finanzgericht im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen - von einem Zugang des Steuerbescheides auszugehen ist (s. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1999 V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442; vom 6. April 1999 VII B 207/98, BFH/NV 1999, 1582; Urteil des Senats vom 30. August 2000 1 K 267/99, juris).

    Das geschilderte Verfahren hat sich nach den Beobachtungen und fallweisen Kontrollen des Senats bei den Finanzämtern routinemäßig eingespielt, so dass dem ausgedruckten Bescheiddatum generell und ohne einen besonderen Absendevermerk der Anscheinsbeweis für eine zeitgleiche Aufgabe zur Post beigemessen werden kann (Senatsurteil 1 K 267/99 a.a.O.).

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Dadurch würde aber die gesetzliche Beweislastregel in ihr Gegenteil verkehrt (grundlegend: BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BStBl II 1989, 534, 536).

    Die Tatsache, dass der Bescheid zur Post aufgegeben wurde, kann deshalb nur im Rahmen eines Indizienbeweises zum Nachweis des Zugangs verwertet werden (BFH, BStBl II 1989, 534, 537).

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Überhöhte Schätzungen können allenfalls dann zu einem Nichtigkeitsfehler führen, wenn sie bewusst völlig überzogen zum Nachteil des Steuerpflichtigen vorgenommen werden (ständige BFH-Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschluss vom 14. April 1989 III B 5/89, BStBl II 1990, 351; Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259).

    Ein solcher Fehler geht aber, selbst wenn er auf einer groben Verkennung der tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten beruht, von der Schwere her nicht über eine unrichtige Rechtsanwendung hinaus, so dass auch solchenfalls keine Nichtigkeit der darauf beruhenden Bescheide angenommen werden kann (BFH, BStBl II 1990, 351; BStBl II 1993, 259 m.w.N.).

  • BFH, 14.04.1989 - III B 5/89

    Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Überhöhte Schätzungen können allenfalls dann zu einem Nichtigkeitsfehler führen, wenn sie bewusst völlig überzogen zum Nachteil des Steuerpflichtigen vorgenommen werden (ständige BFH-Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschluss vom 14. April 1989 III B 5/89, BStBl II 1990, 351; Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259).

    Ein solcher Fehler geht aber, selbst wenn er auf einer groben Verkennung der tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten beruht, von der Schwere her nicht über eine unrichtige Rechtsanwendung hinaus, so dass auch solchenfalls keine Nichtigkeit der darauf beruhenden Bescheide angenommen werden kann (BFH, BStBl II 1990, 351; BStBl II 1993, 259 m.w.N.).

  • BFH, 29.04.1999 - V B 173/98

    Zugang eines Steuerbescheids

    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Hiernach können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen nach der Absendung des Steuerbescheides und sonstige besondere Umstände des jeweiligen Einzelfalls vom Finanzgericht im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen - von einem Zugang des Steuerbescheides auszugehen ist (s. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1999 V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442; vom 6. April 1999 VII B 207/98, BFH/NV 1999, 1582; Urteil des Senats vom 30. August 2000 1 K 267/99, juris).
  • BFH, 21.05.1999 - X B 212/98

    Offenbare Unrichtigkeit; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Hiernach können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen nach der Absendung des Steuerbescheides und sonstige besondere Umstände des jeweiligen Einzelfalls vom Finanzgericht im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen - von einem Zugang des Steuerbescheides auszugehen ist (s. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1999 V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442; vom 6. April 1999 VII B 207/98, BFH/NV 1999, 1582; Urteil des Senats vom 30. August 2000 1 K 267/99, juris).
  • BFH, 06.04.1999 - VII B 207/98

    Zugang von VA; Nachweis

    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Hiernach können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen nach der Absendung des Steuerbescheides und sonstige besondere Umstände des jeweiligen Einzelfalls vom Finanzgericht im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen - von einem Zugang des Steuerbescheides auszugehen ist (s. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1999 V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442; vom 6. April 1999 VII B 207/98, BFH/NV 1999, 1582; Urteil des Senats vom 30. August 2000 1 K 267/99, juris).
  • BFH, 26.07.1989 - X R 42/86

    Evident nichtiger Vewaltungsakt und rechtliche Einwände des Steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Er verdient nur dann ausnahmsweise keine Beachtung (§ 124 Abs. 3 AO), wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so erheblichen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, ihn als verbindlich anzuerkennen (vgl. zu allem z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Juli 1989 X R 42/86, BFH/NV 1990, 345 m.w.N.).
  • FG Saarland, 10.04.1996 - 1 K 135/95

    Abgabenordnung; Versäumung der Einspruchsfrist und Vertreterverschulden

    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Für die Zeit vor der bundeseinheitlichen Inkraftsetzung dieser Verwaltungsanweisung hat der Senat jedoch im Urteil vom 10. April 1996 1 K 135/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 956 bereits dargelegt, dass es für das Saarland einen vergleichbaren Anwendungserlass, wie ihn die Kläger für die Bereiche der Oberfinanzdirektionen Nürnberg und Koblenz mit Geltung seit 1993 eingewandt haben, nicht gab.
  • FG Nürnberg, 25.05.1993 - II 149/92
    Auszug aus FG Saarland, 04.07.2002 - 1 K 195/01
    Dabei erschien es dem Senat trotz des Unterliegens der Kläger hinsichtlich der streitig zu bescheidenden Einkommensteuer 1996 und 1997 im Hinblick auf die ungerechtfertigte (s. dazu FG Nürnberg, Urteil vom 25. Mai 1993 II 149/92, EFG 1993, 765), erst während des Klageverfahrens korrigierte Einbeziehung der Abhilfebescheide in die Einspruchsentscheidung sachgerecht, den Beklagten mit einem Viertel an den Verfahrenskosten zu beteiligen.
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