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   FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01   

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FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01 (https://dejure.org/2003,10586)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.02.2003 - 1 K 118/01 (https://dejure.org/2003,10586)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 1 K 118/01 (https://dejure.org/2003,10586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3
    Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei Berechnung einer Gewinntantieme; Körperschaftsteuer 1992

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei einer Gewinntantieme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1299
  • EFG 2003, 565
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Verdeckte Gewinnausschüttungen sind nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen, wenn eine solche Tantieme ohne Berücksichtigung von in den Vorjahren erzielten Verlusten gezahlt wird (FG Saarland, Urteil vom 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792; ebenso FG Köln, Urteil vom 14. September 2000, 13 K 3037/00, EFG 2001, 309 ; FG Hessen, Urteil vom 16. Mai 2000, 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147 ; FG München, Urteil vom 25. Juli 2001, 6 K 4860/99, n.v; offen gelassen von BFH, Beschluss vom 19. Februar 1999 I B 42/98, BFH/NV 1999, 974 ; a.A. FG Niedersachsen, Urteil vom 22. Oktober 2002, 6 K 34/01, EFG 2003, 120 ).

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH sagt nach Auffassung des Senats einem fremden Geschäftsführer in aller Regel (zu Ausnahmen vgl. FG Köln, Urteil vom 14. September 2000, 13 K 3037/00, EFG 2001, 309 ) eine Tantieme nur in der Form zu, dass Verluste, für die dieser Geschäftsführer selbst (mit)verantwortlich zeichnet, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindern.

  • FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 157/97
    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Verdeckte Gewinnausschüttungen sind nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen, wenn eine solche Tantieme ohne Berücksichtigung von in den Vorjahren erzielten Verlusten gezahlt wird (FG Saarland, Urteil vom 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792; ebenso FG Köln, Urteil vom 14. September 2000, 13 K 3037/00, EFG 2001, 309 ; FG Hessen, Urteil vom 16. Mai 2000, 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147 ; FG München, Urteil vom 25. Juli 2001, 6 K 4860/99, n.v; offen gelassen von BFH, Beschluss vom 19. Februar 1999 I B 42/98, BFH/NV 1999, 974 ; a.A. FG Niedersachsen, Urteil vom 22. Oktober 2002, 6 K 34/01, EFG 2003, 120 ).

    Sie bemisst sich zwar nach dem in den einzelnen Wirtschaftsjahren erzielten Gewinn, ist aber gleichwohl untrennbar mit der übrigen Tätigkeit des Geschäftsführers verbunden (vgl. Urteil des Senats vom 2. April 1998 1 K 157/97, EFG 1998, 1284).

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form der Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahe stehende Person setzt nicht voraus, dass die Zuwendung einen Vorteil für den Gesellschafter selbst zur Folge hat (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl II 1997, 301 ).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Der BFH hat in seiner jüngeren Rechtsprechung insbesondere unter Berufung auf den Beschluss der ersten Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34 ) wiederholt darauf hingewiesen, dass das Fehlen klarer, eindeutiger, wirksamer und im voraus geschlossener Vereinbarungen nicht unwiderlegbares Merkmal einer verdeckten Gewinnausschüttung, sondern lediglich ein Umstand ist, der für eine verdeckte Gewinnausschüttung spricht (vgl. BFH, Urteil vom 11. Februar 1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH, Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 795 ) oder aber, wenn eine getroffene Vereinbarung nicht vollzogen wird.
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Bei Ermittlung von Gewinntantiemen sind Verlustvorträge im allgemeinen zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl II 1993, 311).
  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Unabhängig davon kann die Annahme einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung von Geschäftsführerbezügen auch dadurch gerechtfertigt sein, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die ihm von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht oder nicht so gewährt worden wäre (z.B. BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; BFH vom 26. November 1996 I B 50/96, BFH/NV 1997, 530).
  • BFH, 11.02.1997 - I R 43/96

    Verträge zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Der BFH hat in seiner jüngeren Rechtsprechung insbesondere unter Berufung auf den Beschluss der ersten Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34 ) wiederholt darauf hingewiesen, dass das Fehlen klarer, eindeutiger, wirksamer und im voraus geschlossener Vereinbarungen nicht unwiderlegbares Merkmal einer verdeckten Gewinnausschüttung, sondern lediglich ein Umstand ist, der für eine verdeckte Gewinnausschüttung spricht (vgl. BFH, Urteil vom 11. Februar 1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806).
  • BFH, 12.10.1995 - I R 4/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit von Gewinntantiemen

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01
    Eine solche Vereinbarung gefährdet die nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderliche angemessene Erfolgsbeteiligung der GmbH (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 4/95, BFH/NV 1996, 437).
  • BFH, 13.04.1988 - I R 284/82

    Ablehungsantrag gegen einen Richter im Prozeß bei deutlicher Tendenz den Prozeß

  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 34/01

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung

  • BFH, 19.02.1999 - I B 42/98

    Angemessenheit einer Gewinntantieme; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 21.01.1998 - I B 66/97

    Unangemessen hohe Gesamtvergütung als vGA

  • BFH, 03.02.1999 - I B 122/97

    Beitrittsgebiet; Übergangsregelung zur Zusammenfassung von Wasser- und

  • BFH, 26.11.1996 - I B 50/96

    Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen

  • FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97

    Gewinntantieme; Verlustvortrag; verdeckte Gewinnausschüttung; Jahresüberschuß -

  • FG München, 25.07.2001 - 6 K 4860/99

    Verlustvortrag und Gewinntantieme; Gewerbesteuermessbetrag 1996; gesonderter

  • BFH, 17.12.2003 - I R 22/03

    VGA bei Verlustvortrag

    Die u.a. hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 565 abgedruckt.
  • FG Münster, 19.12.2003 - 9 K 491/01

    Erteilung einer Pensionszusage

    Ergänzend verweist die Klin. auf die Entscheidung des BFH vom 24.04.2002, BStBl. II 2003, 416 und auf das BMF-Schreiben vom 13.05.2003, DB 2003, 1299.
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