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   FG Saarland, 14.05.2018 - 3 K 1322/16   

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FG Saarland, 14.05.2018 - 3 K 1322/16 (https://dejure.org/2018,62396)
FG Saarland, Entscheidung vom 14.05.2018 - 3 K 1322/16 (https://dejure.org/2018,62396)
FG Saarland, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 3 K 1322/16 (https://dejure.org/2018,62396)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG München, 12.01.1978 - IV 66/77
    Auszug aus FG Saarland, 14.05.2018 - 3 K 1322/16
    Denn ein KOM wird auch dann im Linienverkehr verwendet, wenn das Fahrzeug - wie im Streitfall - als Ersatz für ausfallende Linienfahrzeuge gehalten, jedoch nicht eingesetzt wird, weil es nicht zu Ausfällen kommt (FG München vom 12. Januar 1978 IV 66/77 Kraft, EFG 1978, 405 ; Bruschke, Grundsteuer und Kraftfahrzeugsteuer und andere Verkehrsteuern, 7. Aufl. 2016, Tz. 3.3.8).

    Es ist vielmehr auf die Fahrleistung des gesamten Einsatzzeitraums abzustellen (FG München vom 12. Januar 1978 IV 66/77 Kraft, EFG 1978, 405 ).

    Auf eine Nutzung im Sinne eines tatsächlichen Bewegens oder der Erbringung einer tatsächlichen Fahrleistung kann es daher nicht ankommen (vgl. FG München vom 12. Januar 1978 IV 66/77 Kraft, EFG 1978, 405 ).

    Denn das steuerpflichtige Halten eines Kraftfahrzeugs stellt einen sich über einen unbestimmten Zeitraum erstreckenden Dauertatbestand dar (vgl. FG München vom 12. Januar 1978 IV 66/77 Kraft, EFG 1978, 405 ), wie aus der Gesetzessystematik, insbesondere aus einer Zusammenschau der §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1, 12 Abs. 1 Satz 1 KraftStG folgt.

    Daher kommt es im Rahmen des § 3 Nr. 6 KraftStG nicht auf die Fahrleistung im jeweiligen, nach § 11 KraftStG zu bestimmenden Entrichtungszeitraum an, sondern auf die Gesamtfahrleistung im gesamten Einsatzzeitraum (FG München vom 12. Januar 1978 IV 66/77 Kraft, EFG 1978, 405 ).

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Saarland, 14.05.2018 - 3 K 1322/16
    Da § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG an die verkehrsrechtlichen Vorgaben anknüpft, besteht die Steuerpflicht, solange die verkehrsrechtliche Zulassung fortbesteht (siehe BFH vom 16. Oktober 2007 IX R 25/07, BFH/NV 2008, 250 ; vom 29. August 2007 IX R 4/07, BStBl II 2010, 145 ).
  • BFH, 08.09.2011 - II R 54/10

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen

    Auszug aus FG Saarland, 14.05.2018 - 3 K 1322/16
    Denn der steuerrechtliche Tatbestand des Haltens eines Kraftfahrzeugs ist mit der Zulassung des Kraftfahrzeugs erfüllt, unabhängig davon, ob überhaupt oder in welchem Umfang von dem durch die Zulassung eingeräumten Recht, das Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu setzen, im Einzelfall tatsächlich Gebrauch gemacht wird (vgl. BFH vom 20. April 2006 VII B 332/05, BFH/NV 2006, 1519 ; vom 8. September 2011 II R 54/10, BStBl II 2012, 149 ; vom 1. August 2012 II R 28/11, BStBl II 2013, 131 ).
  • BFH, 01.08.2012 - II R 28/11

    Kraftfahrzeugsteuer für ein im Wege der Zwangsverwaltung als Zubehör

    Auszug aus FG Saarland, 14.05.2018 - 3 K 1322/16
    Denn der steuerrechtliche Tatbestand des Haltens eines Kraftfahrzeugs ist mit der Zulassung des Kraftfahrzeugs erfüllt, unabhängig davon, ob überhaupt oder in welchem Umfang von dem durch die Zulassung eingeräumten Recht, das Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu setzen, im Einzelfall tatsächlich Gebrauch gemacht wird (vgl. BFH vom 20. April 2006 VII B 332/05, BFH/NV 2006, 1519 ; vom 8. September 2011 II R 54/10, BStBl II 2012, 149 ; vom 1. August 2012 II R 28/11, BStBl II 2013, 131 ).
  • BFH, 16.10.2007 - IX R 25/07

    Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit i.S.v. _ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO

    Auszug aus FG Saarland, 14.05.2018 - 3 K 1322/16
    Da § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG an die verkehrsrechtlichen Vorgaben anknüpft, besteht die Steuerpflicht, solange die verkehrsrechtliche Zulassung fortbesteht (siehe BFH vom 16. Oktober 2007 IX R 25/07, BFH/NV 2008, 250 ; vom 29. August 2007 IX R 4/07, BStBl II 2010, 145 ).
  • BFH, 20.04.2006 - VII B 332/05

    NZB: Kfz-Steuer - Ende der Steuerpflicht

    Auszug aus FG Saarland, 14.05.2018 - 3 K 1322/16
    Denn der steuerrechtliche Tatbestand des Haltens eines Kraftfahrzeugs ist mit der Zulassung des Kraftfahrzeugs erfüllt, unabhängig davon, ob überhaupt oder in welchem Umfang von dem durch die Zulassung eingeräumten Recht, das Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu setzen, im Einzelfall tatsächlich Gebrauch gemacht wird (vgl. BFH vom 20. April 2006 VII B 332/05, BFH/NV 2006, 1519 ; vom 8. September 2011 II R 54/10, BStBl II 2012, 149 ; vom 1. August 2012 II R 28/11, BStBl II 2013, 131 ).
  • BFH, 14.11.1973 - II R 98/72

    Uneingeschränkte Betriebsfähigkeit - Kraftfahrzeug - Begriffsbestimmung - Halten

    Auszug aus FG Saarland, 14.05.2018 - 3 K 1322/16
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH lässt dies die Kraftfahrzeugsteuerpflicht - und damit auch die Anwendung der Befreiungsvorschriften während der Dauer der Kraftfahrzeugsteuerpflicht - unberührt (vgl. BFH vom 14. November 1973 II R 98/72, BStBl II 1974, 325 ).
  • BFH, 03.12.2020 - IV R 39/19

    Steuerbegünstigte Verwendung eines Kraftomnibusses i.S. des § 3 Nr. 6 KraftStG -

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 14.05.2018 - 3 K 1322/16 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit Urteil vom 14.05.2018 - 3 K 1322/16, dass das HZA zu Unrecht die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 KraftStG versagt habe.

    Das HZA beantragt, das Urteil des FG des Saarlandes vom 14.05.2018 - 3 K 1322/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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