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   FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02   

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https://dejure.org/2005,11688
FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02 (https://dejure.org/2005,11688)
FG Saarland, Entscheidung vom 15.07.2005 - 1 K 343/02 (https://dejure.org/2005,11688)
FG Saarland, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 1 K 343/02 (https://dejure.org/2005,11688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umkehr der Beweislast bzw. Verwirkung des Steueranspruchs bei mehr als 20 Jahre dauernden Einspruchsverfahren

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Abgabenordnung; Dauer des Einspruchsverfahrens und Verwirkung (§ 85 AO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast bei atypischem Mietkaufmodell; Anerkennung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen des Mietkaufs; Überlange Verfahrensdauer und Voraussetzungen für die Feststellung der Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens; Rechtsfolgen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast für Einkunftserzielungsabsicht bei Mietkaufmodell; keine Verwirkung des Steueranspruchs bei Dauer des Einspruchsverfahrens von mehr als 20 Jahren; Einkommensteuer 1976 bis 1978

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beweislast für Einkunftserzielungsabsicht bei Mietkaufmodell - keine Verwirkung des Steueranspruchs bei Dauer des Einspruchsverfahrens von mehr als 20 Jahren - Einkommensteuer 1976 bis 1978

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1953
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Der Verstoß gegen das Gebot wirksamen Rechtsschutzes führt jedoch weder dazu, dass der staatliche Steueranspruch verwirkt ist, noch zu einer Umkehr der Feststellungslast (vgl. BFH- BFH, Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BStBl II 1999, 407 m.w.N.).

    Die Prüfung einer Beweislastumkehr zugunsten eines Steuerpflichtigen könnte nur veranlasst sein, wenn die Behörde schuldhaft zur Beweisvereitelung beigetragen hat (vgl. BFH- BFH, Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BStBl II 1999, 407 m.w.N.).

  • BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89

    Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - Überlange Verfahrensdauer im

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu bestimmen (BVerfG-Beschluss vom 30. April 1992 1 BvR 406/89, HFR 1993, 37).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Rechtsmaterie, die Schwierigkeiten des jeweiligen Falles, das Alter der Beteiligten, die tatsächlichen Verzögerungen, die Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen, aber auch inwieweit dessen Verhalten, das Verhalten der Gegenseite und das Verhalten des Gerichts zu den Verzögerungen beigetragen haben (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 1993, 37 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 29.Juli 1996 V B 56/96, BFH/NV 1996, 924).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch im Interesse der Rechtssicherheit Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 6. Mai 1997 1 BvR 711/96, NJW 1997, 2811).
  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Unter solchen Verhältnissen muss es vielmehr wegen des Vorhandenseins des Steuerbescheids und der Anhängigkeit des Rechtsbehelfsverfahrens als so gut wie ausgeschlossen angesehen werden, dass ein Nachgeben der Finanzbehörde durch bloßes Untätigbleiben zum Ausdruck kommen könnte (BFH, Urteil vom 8. Oktober 1986 II R 167/84, BStBl II 1987, 12).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95

    Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Die Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch eine übermäßig lange Dauer des Verfahrens ist für das steuerrechtliche Verfahren anerkannt (BVerfG-Entscheidung vom 27. September 1993 2 BvR 829/91, HFR 1994, 348; BFH, Urteil vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BStBl II 1997, 348).
  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Der Beteiligte an einem solchen Mietkaufmodell kann allerdings darlegen und hat erforderlichenfalls zu beweisen, dass in seinem Fall ein vom typischen Modellfall abweichender Sachverhalt vorgelegen hat, d.h., dass er von vornherein beabsichtigte, das Grundstück nicht kurzfristig zu veräußern, sondern langfristig zu vermieten (BFH, Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BStBl II 1993, 658 m.w.N.).
  • BFH, 20.03.1987 - III R 172/82

    Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs -

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Die Frage, wer die Feststellungslast trägt, ist von Fall zu Fall unter Würdigung der einschlägigen Rechtsnormen und ihrer Zweckbestimmung zu beantworten (BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 172/82, BStBl II 1987, 679).
  • BFH, 01.12.2004 - I B 163/04

    Verwirkung - überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Die Untätigkeit schafft danach keinen Vertrauenstatbestand dahingehend, dass die Finanzbehörde auf ihren materiellen Anspruch verzichtet (BFH, Beschluss vom 1. Dezember 2004 I B 163/04, I S 11/04, BFH/NV 2005, 895).
  • BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 829/91

    Überlange Verfahrensdauer - Anspruch auf rechtliches Gehör und Hinweispflicht des

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Die Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch eine übermäßig lange Dauer des Verfahrens ist für das steuerrechtliche Verfahren anerkannt (BVerfG-Entscheidung vom 27. September 1993 2 BvR 829/91, HFR 1994, 348; BFH, Urteil vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BStBl II 1997, 348).
  • BFH, 29.07.1996 - V B 56/96

    Vortäuschung der Herstellung von Waren in Berlin

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Rechtsmaterie, die Schwierigkeiten des jeweiligen Falles, das Alter der Beteiligten, die tatsächlichen Verzögerungen, die Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen, aber auch inwieweit dessen Verhalten, das Verhalten der Gegenseite und das Verhalten des Gerichts zu den Verzögerungen beigetragen haben (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 1993, 37 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 29.Juli 1996 V B 56/96, BFH/NV 1996, 924).
  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09

    Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer

    a) So genügt insbesondere eine - hier (von 1997 bis 1998) elf - Jahre lange Untätigkeit des FA im Einspruchsverfahren als bloßes Zeitmoment nicht zur Verwirkung (vgl. FG des Saarlandes vom 15. Juli 2005 1 K 343/02, EFG 2005, 1953, zwanzig Jahre Einspruchsverfahren; FG Hamburg vom 17. September 2003 III 321/01, Datev, [...]; BFH vom 17. Januar 1996 II B 119/95, BFH/NV 1996, 453, neun Jahre Nichtbearbeitung; vom 8. Oktober 1986 II R 167/84, BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12, neun 3/4 Jahre Nichtbearbeitung; vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679, neun 1/2 Jahre Nichtbearbeitung).

    Nimmt er diese Möglichkeit nicht wahr, so fällt es in seinen Risikobereich, wenn er bei Untätigkeit der Verwaltung erwartet, dass ein gegen ihn geltend gemachter Anspruch dauerhaft nicht weiterverfolgt werde (vgl. FG des Saarlandes vom 15. Juli 2005 1 K 343/02, EFG 2005, 1953; BFH vom 6. September 1995 II B 77/94, BFH/NV 1996, 262; nachgehend BVerfG vom 21. Februar 1996 1 BvR 2274/95, Steuer-Eildienst --StEd-- 1996, 263, 283).

  • BFH, 30.08.2012 - X B 27/11

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange

    c) Der Kläger nimmt weiter Bezug auf das Urteil des FG des Saarlandes vom 15. Juli 2005  1 K 343/02 (EFG 2005, 1953) und zitiert dessen Orientierungssätze.
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