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   FG Sachsen, 08.10.2020 - 3 K 49/17   

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https://dejure.org/2020,75087
FG Sachsen, 08.10.2020 - 3 K 49/17 (https://dejure.org/2020,75087)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08.10.2020 - 3 K 49/17 (https://dejure.org/2020,75087)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 3 K 49/17 (https://dejure.org/2020,75087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • rechtsportal.de

    Feststellung der Steuerpflichtigkeit in der BRD; Erbringung von Leistungen im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des

    Auszug aus FG Sachsen, 08.10.2020 - 3 K 49/17
    So müssen neben der zeitlichen Komponente zusätzliche Umstände auf eine örtliche Verfestigung der Tätigkeit schließen lassen, in der sich eine gewisse Verwurzelung des Unternehmens mit dem Ort der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit ausdrückt (Urteil des BFH vom 4. Juni 2008 I R 30/07, BFHE 222, 14 , BStBl II 2008, 922 ).
  • BFH, 09.01.2019 - I B 138/17

    Schließfach als feste Einrichtung

    Auszug aus FG Sachsen, 08.10.2020 - 3 K 49/17
    Wegen der Thematik, inwieweit er eine Betriebsstätte in Deutschland gehabt haben soll, nehme er den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9.1.2019 ( I B 138/17) in der Sache sicherlich als gewichtig zur Kenntnis, auch wenn das Ergebnis inhaltlich als unzutreffend zurückgewiesen werde.
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 168/72

    Begriff der Betriebsstätte - Verfügungsmacht über Anlagen - Geschäftseinrichtung

    Auszug aus FG Sachsen, 08.10.2020 - 3 K 49/17
    Diese Verfügungsmacht besteht auch bei der Mitbenutzung von fremden Räumen, wenn sie sich z.B. durch eigene Einrichtungen besonders manifestiert oder der Unternehmer eine Rechtsposition innehat, die ihm ohne seine Mitwirkung nicht ohne Weiteres entzogen oder die ohne seine Mitwirkung nicht ohne Weiteres geändert werden kann (Urteil des BFH vom 18. März 1976 IV R 168/72 BStBl II 1976, 365 ).
  • BFH, 07.06.2023 - I R 47/20

    Betriebsstätte/feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 08.10.2020 - 3 K 49/17 aufgehoben.

    Nach erfolglosem Einspruch gab das Sächsische Finanzgericht (FG) der dagegen erhobenen Klage mit Urteil vom 08.10.2020 - 3 K 49/17 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2021, 1692) unter Aufhebung der angefochtenen Bescheide statt.

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 589/19

    Betriebsstätte im Sinne des DBA-Schweiz eines Taxiunternehmens in den Räumen der

    In diesem Standcontainer bewahrt der Kläger betriebliche Unterlagen wie Kundenkarten, Kreditabrechnungen der Großkunden, Tachoscheiben und Kontrollkarten, die der Überprüfung von Fahrtzeiten und Ruhepausen der Fahrer dienen und zunächst im Fahrzeug mitzuführen sind, auf (vgl. FG Sachsen, Urteil vom 8. Oktober 2020 3 K 49/17, juris [Rev. anhängig unter Az I R 47/20] zu einem zur Aufbewahrung privater Gegenstände genutzten Spind).
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