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   FG Sachsen, 09.12.2015 - 8 K 1112/15   

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https://dejure.org/2015,48484
FG Sachsen, 09.12.2015 - 8 K 1112/15 (https://dejure.org/2015,48484)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2015 - 8 K 1112/15 (https://dejure.org/2015,48484)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 8 K 1112/15 (https://dejure.org/2015,48484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines mit einem gegen ein Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsguthaben insolvenzrechtliche Masseansprüche aufrechnenden Abrechnungsbescheides

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines mit einem gegen ein Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsguthaben insolvenzrechtliche Masseansprüche aufrechnenden Abrechnungsbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Aufrechnung eines nachinsolvenzlich entstandenen Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagserstattungsanspruchs mit einer im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit entstandenen Einkommensteuerverbindlichkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufrechnung des FA mit Masseforderung gegen nach Restschuldbefreiung entstandenem Steuererstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 737
  • EFG 2016, 785
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 234/07

    Keine persönliche Haftung der oHG-Gesellschafter für Insolvenzverfahrenskosten

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2015 - 8 K 1112/15
    Die Haftung des Insolvenzschuldners für Masseverbindlichkeiten ist auf die Massegegenstände beschränkt (BGH v. 24.9.2009, IX ZR 234/07, [...], mit Hinweis auf frühere Rechtsprechung und weiteren Nachweisen; a.A. Uhlenbruck/Ries, Insolvenzordnung , 14. Aufl. 2015, § 207 Rnr. 49 InsO ).

    Nach dem Verständnis des erkennenden Senats hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung v. 16.5.2013 ( IV R 23/11, BFHE 241, 233) ebenfalls eine nur beschränkte Haftung des Insolvenzschuldners für Masseverbindlichkeiten zugrunde gelegt, indem er dort, unter Bezugnahme auf das Teilurteil des Bundesgerichtshofes v. 24.9.2009 (a.a.O.), den Rechtssatz wiederholte, dass der Insolvenzverwalter mit Wirkung für und gegen den Insolvenzschuldner lediglich gegenständlich beschränkt auf die Insolvenzmasse handeln, den Insolvenzschuldner jedoch nicht mit seinem insolvenzfreien Vermögen verpflichten kann.

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2015 - 8 K 1112/15
    Nach dem Verständnis des erkennenden Senats hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung v. 16.5.2013 ( IV R 23/11, BFHE 241, 233) ebenfalls eine nur beschränkte Haftung des Insolvenzschuldners für Masseverbindlichkeiten zugrunde gelegt, indem er dort, unter Bezugnahme auf das Teilurteil des Bundesgerichtshofes v. 24.9.2009 (a.a.O.), den Rechtssatz wiederholte, dass der Insolvenzverwalter mit Wirkung für und gegen den Insolvenzschuldner lediglich gegenständlich beschränkt auf die Insolvenzmasse handeln, den Insolvenzschuldner jedoch nicht mit seinem insolvenzfreien Vermögen verpflichten kann.
  • BFH, 28.11.2017 - VII R 1/16

    Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

    Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2015  8 K 1112/15 aufgehoben.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 785 veröffentlicht.

  • FG Köln, 25.03.2020 - 9 K 3169/16
    Die Entscheidung des BFH vom 28.11.2017 im Verfahren VII R 1/16 (vorgehend Sächsisches FG vom 09.12.2015, 8 K 1112/15, EFG 2016, 785) sei auf den vorliegenden Fall hingegen nicht zu übertragen.
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